34a VS. Fachkraft für Schutz und Sicherheit

  • hallo forengemeinde,


    2007 absolvierte ich erfolgreich die berufsausbildung zur fachkraft für schutz und sicherheit......im rahmen der ausbildung, nahm ich nebenbei auch den "34a-schein" mit.......


    voller erwartung trat ich dann anschließend ins berufsleben ein, die berufsbeschreibung der FSS verhieß ja gutes......


    nach drei jahren in der praxis muss ich aber feststellen, das sich zwischen einer 3jährigen berufsausbildung und einer mehrmonatigen sachkundeprüfung kein unterschied tut.......soll heißen dass es fast keine stellen gibt die dem beruf der FSS gerecht werden, geschweige denn der entsprechenden vergütung........wozu eine 3jährige ausbildung machen, wenn es ein mehrmonatiger kurs aufs gleiche bringt?!.......bis auf das wissen, stehen 34a und FSS in der praxis, finanziell und tätigkeitsbezogen auf der selben ebene....................


    in vielen stellenanzeigen heißt es: "fachkraft für schutz und sicherheit gesucht. unterrichtung oder 34a vorraussetzung." :bö: !?


    ist es die unwissenheit der sicherheitsdienste und der kunden, oder doch eher der verzicht auf eine gute ausbildung um löhne und kosten zu senken?


    wie sieht es bei euch aus?.......hat sich der beruf FSS bei euch mittlerweile etabliert oder seht ihr ähnliche auswirkungen?.......

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums

  • Hallo zusammen,


    auch ich habe die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit genossen und diese im Juni 2006 erfolgreich abgeschlossen. Momentan befinde ich mich in der Aufstiegsfortbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit.


    Mit der Veröffentlichung der „Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ vom 23. Juli 2002, wollte der Gesetzgeber eine Qualifikation schaffen, die den gesteigerten Anforderungen an die private Sicherheitsdienstleistungsbranche gerecht wird. Es wurde auch davon gesprochen, dass man mit dieser „reellen“ Berufsausbildung viele „schwarze Schafe“ (die es tatsächlich gab und auch noch gibt) vom Markt verdrängen will. Doch wie sieht die Realität nun tatsächlich aus?


    Ich arbeite nach der Berufsausbildung tatsächlich „offiziell“ ununterbrochen als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (auch lt. meinem Arbeitsvertrag). Das muss aber noch lange nicht bedeuten, dass das Aufgabengebiet und auch die Bezahlung tatsächlich danach „gestaltet“ ist. Ich habe das Aufgabengebiet nicht im vollen Umfang und bezahlt werde ich gar nicht nach der Qualifikation als Fachkraft für Schutz und Sicherheit…


    Das liegt tatsächlich daran, dass viele Bewachungsunternehmer gar nicht wissen, was eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit eigentlich ist und wie sie eingesetzt und bezahlt werden sollte. Sie „schmücken“ sich nämlich nur mit der wohlklingenden Berufsbezeichnung. Wenn sie wüssten, wofür eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit eigentlich eingesetzt werden sollte, würde sie ihre Stellenausschreibungen anders gestalten…


    Davon mal abgesehen - die Bezahlung nach der Qualifikation als Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgt ohnehin nur, wenn der Auftraggeber den Einsatz einer solchen Fachkraft ausdrücklich verlangt. Auch wenn viele Tarifverträge der einzelnen Bundesländer einen Stundenlohn für Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schon vorsehen (Niedersachsen z. B. ab dem 7. Beschäftigungsmonat 11,33 €) - ob der Bewachungsunternehmer der Fachkraft für Schutz und Sicherheit dann tatsächlich den tariflich vorgesehenen Stundenlohn zahlt, ist eine andere Sache…


    Gruss, cujo.

  • Zitat

    Mit der Veröffentlichung der „Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ vom 23. Juli 2002, wollte der Gesetzgeber eine Qualifikation schaffen, die den gesteigerten Anforderungen an die private Sicherheitsdienstleistungsbranche gerecht wird. Es wurde auch davon gesprochen, dass man mit dieser „reellen“ Berufsausbildung viele „schwarze Schafe“ (die es tatsächlich gab und auch noch gibt) vom Markt verdrängen will. Doch wie sieht die Realität nun tatsächlich aus?


    ......bis auf das sich die 34a qualifizierung primär etabliert hat, änderte sich nicht so viel........siehe diskotheken, genau dort haben sich die "schwarzen schafe" eingenistet......wie bekannt, dürfen private disko-betreiber an die tür stellen wen sie wollen und sind nicht an die gesetzlichen qualifikationen gebunden solange ihre männer nicht auf öffentlichem grund und boden wirken.......


    Zitat

    Das liegt tatsächlich daran, dass viele Bewachungsunternehmer gar nicht wissen, was eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit eigentlich ist und wie sie eingesetzt und bezahlt werden sollte...


    ich glaube die hiesigen sicherheitsunternehmen wissen ganz genau über den unterschied zwischen einer FSS und einer 34a-kraft bescheid, vorallendingen in der tariflichen entlohnung! :zw: .........super qualifizierung zum spott preis, da strahlt jedes unternehmerherz!........

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  • Zitat von "massaker"

    wie bekannt, dürfen private disko-betreiber an die tür stellen wen sie wollen und sind nicht an die gesetzlichen qualifikationen gebunden solange ihre männer nicht auf öffentlichem grund und boden wirken.......


    Wie ist das gemeint? Insbesondere das mit "öffentlichem Grund und Boden"?


    Mit dem §34a GewO und auch der BewachV werden nur Unternehmer und deren Beschäftigte im Bewachungsgewerbe erfasst.
    Grundmerkmal des Bewachungsgewerbes ist, daß fremdes Eigentum oder Leben bewacht wird, nicht eigenes.
    Stellt der Betreiber einer Diskothek also eigenes Personal ein, das Sicherheitsaufgaben wahrnimmt ("Türsteher"), kann der §34a GewO und die BewachV vollkommen unbeachtet bleiben. Auch wenn die Arbeit zum Teil vor der Tür und damit im tatsächlich öffentlichen Raum stattfindet.


    Genauso sieht es aus, wenn der Betreiber eines Einkaufszentrums (neudeutsch oder denglisch: "Shoppingmall") keinen Dienstleister mit Bewachungsaufgaben beauftragt, sondern selbst dafür Personal einstellt.
    Und hier sind wir eindeutig in einem Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (ich setze voraus, daß bekannt ist was "tatsächlich öffentlicher Verkehr" ist). Das Sicherheitspersonal braucht dennoch keine Sachkundeprüfung, genauso wenig wie der Kaufhausdetektiv, der direkt vom Betreiber des Kaufhauses eingestellt ist.


    Das alles hat aber nichts mit Umgehung der Vorschriften für das Bewachungsgewerbe zu tun. Es liegt schlichtweg kein Bewachungsgewerbe vor. Also kann auch nichts umgangen werden.

  • Zitat von "massaker"

    2007 absolvierte ich erfolgreich die berufsausbildung zur fachkraft für schutz und sicherheit......im rahmen der ausbildung, nahm ich nebenbei auch den "34a-schein" mit.......


    Hallo massaker,


    nur zum besseren Verständnis für mich - warum hast Du im Rahmen der Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit auch den 34a-Schein mitgenommen? Der Unterrichtsstoff dafür ist doch Rahmenlehrplan für die FKSuSi "dicke" mit drin?!


    Gruss, cujo.

  • Den 34a macht man, damit Chef einen während der sog. "Ausbildung" bereits alleine im Objekt einsetzten und verrechnen kann (und so der Azubi zur wahren Goldgrube wird).


    Fachkraftstellen gibt es. Und nicht mal so wenige.


    Ich trete September diesen Jahres eine entsprechende Verwendung (Erster Wachleiter) an. Hier verlangt der Kunde explizit genau diese Qualifikation und bezahlt sie auch. Zusätzlich zur WL-Zulage natürlich. Man muss nur seine Chance abwarten und/oder etwas dafür tun und/oder aktiv suchen.

  • Dark Wing


    ....ich meine es genau so, wie du geschrieben hast........allerdings wollte ich eher über die verdrängung "schwarzer schafe" eingehen, als über die rechtlichen vorraussetzungen für den einsatz von 34a kräften........


    @cujo


    ich habe die ausbildung über den bfd gemacht......aufgrund der dienstzeit verkürzte sich die ausbildungsdauer auf 7monate........3jahre ausbildungsstoff in 7monaten beigebracht zu bekommen ist nicht gerade einfach, daher war die durchfallquote recht hoch........dies war dem ausbildungsträger bekannt und damit die durchfaller wenigstens etwas in der tasche haben, sollten alle an der sachkundeprüfung als " 1. ausbildungsetappe " teilnehmen.......

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  • Hallo Zusammen,


    nun, ich habe über einen anderen Weg die Qualifikation erreicht, GSSK.
    Natürlich nicht zu vergleichen mit einer Ausbildung zur Fachkraft Für S.u.S.


    Den Vergleich, Fachkraft vs. 34a ist wohl nicht heranzuziehen.
    Die Intensität ( natürlich gibt es auch Schulen an denen es besser und schlechter läuft ), die man bei einer
    Fachkraft-Ausbildung hat, kann keine 34a Kraft aufholen.
    Nicht mit Berufserfahrung, auch nicht mit irgendwelchen Ausbildungen in anderen Einrichtungen.


    Dazu sollte man vergleichen wo die einzelnen Kräfte eigentlich eingesetzt werden sollen.
    Eine 34a Kraft wird wohl eher die Arbeit an der Front ausführen, während die Fachkraft,
    so war es zumindest am Anfang von der Branche vorgesehen, eher Führungsaufgaben übernehmen sollte.


    Objektleiter, Schichtführer, Teil-Sachbearbeiter, Kundenbetreuer und, und, und....
    Dafür sind diese Fachkräfte vorgesehen.
    Dazu kommen große Objekte wie Chemiewerke, Automobilwerke oder Kraftwerke,
    in denen solche Kräfte bevorzugt eingesetzt werden, da sie ein breites Spektrum abdecken,
    was Wissen im Einzelnen angeht.


    Von daher Hinkt dieser Vergleich, würde von mir niemals in Betracht gezogen werden.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Leider wird auch vielen Azubis das Märchen vom Abschluss und direkter Übernahme in eine Führungsposition erzählt.... und viele glauben es... obwohl einfach Mathematik hilfreich ist....

  • leider gibt es nicht genügend arbeitsplätze für Fachkräfte.
    Die Auftraggeber wissen oft nicht das die Fachkräft tariflich mehr bekommen als die mit einer Sachkunde.
    Für die Auftraggeber ist ein Sicherheitsmitarbeiter halt ein Sicherheitsmitarbeiter.
    Ich habe die Ausbildung in einer großen Firma in Berlin gemacht und ich habe danach die selbe Position bekleidet wie vor der Ausbildung.
    Hab meinen Beruf inzwischen gewechselt, da ich für das "Gehalt" keine Ausbildung gemacht habe.
    Ich denke in 3-5 Jahren sieht der Markt für die Sicherheitsbranche ganz anders aus und das die Fachkräfte dann wirklich gefragt sind.
    Also durchhalten und abwarten bis man eine Chance bekommt oder versuchen was anders zu machen.

    IBS Institut für Bildung und Sicherheit GBR
    Boxhagener Str. 79-82
    10245 Berlin
    Tel.: 030 - 21 23 98 30
    <!-- e --><a href="mailto:bildung@ibs-berlin.org">bildung@ibs-berlin.org</a><!-- e -->
    <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.ibs-bildung.de">http://www.ibs-bildung.de</a><!-- w -->


    Gesellschafter
    Eberhard Hesse
    Dittfried Jakubowski
    Gerd Schirmer


    Ust.-Ident-Nr.
    DE 205009003

  • @ ibs-bildung


    ...was machste denn jetzt??

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums

  • negjat


    ich arbeite jetzt im Büro :no:
    wir bilden speziell für die Private Sicherheit aus und sind ein privater Arbeitsvermittler.

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  • Zitat von "ibs-bildung"

    wir bilden speziell für die Private Sicherheit aus und sind ein privater Arbeitsvermittler.


    Nettes Frage - Antwort Spiel. Als nächstes kommen wohl genauerer "Fragen"


    Nun. soweit ich das jetzt verstanden habe, bietest du jetzt genau die " Ausbildungen" die nie ein entsprechendes Gehalt erreichen. Eine gleichzeitige Vermittlung in diese Jobs ist dann natürlich praktisch. Da sind mir allerdings arbeitsunwillige Hartz 4 er lieber, weil die den Steuerzahler eindeutig weniger Geld kosten.


    Nur mal ein kleiner Einwand um der bald folgenden Dauerwerbung entgegenzutreten.
    :kotz:

  • nein, eine Ausbildung bieten wir in dem Sinne nicht an. Wir mache nur Umschulungen aber die sind bei erfolgreichen Abschluss gleich gestellt mit dem Berufsabschluss.


    Die Menschen die bei uns die Umschulungen und Weiterbildungen machen wissen auf was Sie sich einlassen. Ich kläre Sie vorher auf und die meisten sagen das ist Ihnen egal, Hauptsache Sie haben einen Abschluss in der Tasche.
    Und wie man sieht kann man durchaus mit dieser Ausbildung einen guten Job bekommen.
    Es liegt immer an einem selbst was man aus seiner Situation macht. Ich bin froh das ich jetzt eine Postion habe wo ich den Leuten unter die Arme greifen kann und sie aufkläre.
    Nichts ist schlimmer als ein Sicherheitsmitarbeit der absolut keine Lust hat und völlig ungeeignet ist.

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  • ...ich gehe mal auf Massaker ein- wenn ihr keine Abschlüsse im Sinne von FKSS, GSSK oder SKSS anbietet, haben die Absolventen nix außer dem § 34a.
    Ich unterrichte seit über 6 Jahren solche " Umschüler " ,die sich dann z.b : Wach-und Sicherungskraft, Security Guard, Sicherungsfachkraft...nennen. Das sind Fantasienamen der Bildungsträger, die damit ihre Maßnahme schmücken. Ist ja auch ok heutzutage, jeder muss ja sehen ,wo er bleibt und mir bringt es gutes Geld...
    Anderseits sage ich den Leuten auch gleich, das sich sich das Zertifikat in den ..... stecken können, weil der Tenor der § 34a ist. Schön wenn Waffensachkunde, Ershtelfer, gerne auch Brandschutzbeauftragter und Detektivausildung dabei sind, und...?
    Die FKSS ist gleichzusetzen mit einem Gesellenrbief .Theoretisch. Cujo sprach das schon ganz gut an, wie die Praxis aussieht.
    Oder anders gesagt, mit dem 40 stündigem Unterrichungsverfahren- 1 Woche " dasein" -kann man ja schon fast alles machen.Welcher umsichtige Unternehmer stellt solche Leute ( ohne BW -oder Pol- Abgänger) denn ein ? Qualität ?
    Interessierte gerne an mich weiterleiten...
    Gruß Schäfchen

  • Zitat

    Welcher umsichtige Unternehmer stellt solche Leute ( ohne BW -oder Pol- Abgänger) denn ein ? Qualität ?


    ...viel zu viele!.......

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums