Konzert Auflagen?!?

  • hallo in die runde!


    also mich würden ja mal vernünftige quellen interessieren, die für den bereich "Veranstaltungschutz" mal konkrete eckdaten und vorgaben beinhalten!
    was muß beachtet werden? staffelungen bei steigender besucherzahl? rettungsvorschriften? auflagen aller art...
    in der richtung eben....


    freue mich auf kompetente antworten!

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Also grundlegend ist die Versammlungsstättenverordnung der Länder. Die Regelt schon mal das Gröbste. Fluchtwege, Beschilderung, Beleuchtung usw.
    Auflagen können natürlich von Seiten der Stadt bzw. Verwaltung kommen.
    Bei Großversanstaltungen also z.B. Open Airs, Stadtfesten oder sonstigen Feiern, sowie bei Veranstaltungen in der Halle, sind ab 2000 Besucher ein Veranstaltungsmeister vom Veranstalter zu stellen. Wenn man sich an den wendet, wird auch er die ZAhle der Secs sowie Positionen mit dem Einsatzleiter des Sec Firma festlégen.


    Weiter gibt es den sogenannten Maurerschlüssel (... das ist kein Werkzeug oder sonstiges techn Hilfsmitte..wollte es nur gleich gesagt haben..)
    der Regelt nach einer Tabelle den Bereich Rettungsdienst und Feuerwehr ab.


    Nun weiteres lernt der gute Sicherheitsmitarbeiter bei Schulungen, den das ganze Kapitel ist zu Komplex um es hier zu erörtern.


    Grüße


  • also ihr seht- ich bin noch lange nicht froh mit meinem wissensstand... :wink:

    Hauptsache -
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  • Zitat von brainstorm


    Bei Großversanstaltungen also z.B. Open Airs, Stadtfesten oder sonstigen Feiern, sowie bei Veranstaltungen in der Halle, sind ab 2000 Besucher ein Veranstaltungsmeister vom Veranstalter zu stellen.


    Sorry, aber das ist absoluter Unsinn!



    Zitat von brainstorm

    Wenn man sich an den wendet, wird auch er die ZAhle der Secs sowie Positionen mit dem Einsatzleiter des Sec Firma festlégen.


    Ebenfalls Unsinn. Der VA-Meister legt doch keine SEC-Stärken fest.



    Zitat von brainstorm

    Nun weiteres lernt der gute Sicherheitsmitarbeiter bei Schulungen, den das ganze Kapitel ist zu Komplex um es hier zu erörtern.


    Grüße


    Da kann man nur hoffen, daß in diesen Schulungen nicht solch ein Unsinn verzapft wird...

  • @ cologner:


    nun, wenn du denn soviel darüber weißt, was alles nicht stimmt, kannst du mir dann auch auf der suche nach dem helfen, was korrekt ist?


    please help!

    Hauptsache -
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  • da gibt es bestimmte konzepte, mit denen man ganz gut fährt und die teilweise von den versicherungen und dem ortnungsamt abgesegnet sind.
    aber das ist eine ausarbeitung mit den jeder sein geld verdient und es wird keiner sein konzept offen darlegen. bei mir ist es so, das ich zwei versicherungen habe, die veranstaltungen mit versichern und dem veranstalter bis zu 25% rabatz einräumen wenn sie mein konzept umsetzen.


    in diesem sinne heiko aus magdeburg

  • Zitat von bambam6666

    @ cologner:


    nun, wenn du denn soviel darüber weißt, was alles nicht stimmt, kannst du mir dann auch auf der suche nach dem helfen, was korrekt ist?


    please help!


    Gerne.


    Die VSättVo ist das heilige Buch. Darin sind in der Tat alle Dinge geregelt. Diese kann durch spezielle Vorschrifften der jeweils zuständigen Ämter verschärft werden.


    Als erstes stellt sich die Frage, was überhaupt eine Versammlungsstätte. Ist das eine Garage, eine Disco, ein Platz oder ein Stadion?


    Grob gesagt:


    1. Versammlungsstätten in geschloßenen Bauten,in denen sich mehr als 200 (nicht 2000 Personen) aufhalten können und einen gemeinsamen Fluchtweg haben.
    2. Versammlungsflächen im Freien, die mehr als 1000 Personen fassen können
    3. Sportstadien die mehr als 5.000 Personen Platz bieten können


    Feuerwehr
    Anwesenheit einer Brandsicherheitswache ab einer Bühnengröße von 200 qm oder besonderer Gefährdung. (Beschallungsanlagen etc...) D.H. ich muß als Veranstalter die VA der Ordnungsbehöde anmelden und diese bestimmt dann die Personenstärke und die Einsatzmittel.


    Sanitätsdienst
    Eine Meldung der Ordnungsbehörde ab 5.000 Personen. Diese bestimmt dann die Stärke und die Mittel.


    Ordnungs- und Sicherheitsdienst


    Ein Ordnungsdienst ist je nach Art der Veranstaltung einzurichten.
    Ab 5.000 Personen ist mit der Ordnungsbehörde ein Sicherheiskonzept abzustimmen


    Der Ordnungsdienst hat darauf zu achten, daß alle Flucht und Notausgänge frei zugänglich sind, nicht mehr Personen als zugelassen sind den bereich betreten etc.


    Das gilt übrigens auch für Hotels und Gaststätten, die sich zwar in aller Regel als befreit ansehen, aber in der Regel einfach keine Ahnung haben...


    Als guter Ansprechpartner ist das Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt, die IHK und der VPLT zu sehen.



    Noch Fragen? Dann schau mal hier:


    http://tinyurl.com/r9jkg


    oder hier:


    http://tinyurl.com/jfpma

  • Zitat von Harle35

    da gibt es bestimmte konzepte, mit denen man ganz gut fährt und die teilweise von den versicherungen und dem ortnungsamt abgesegnet sind.
    aber das ist eine ausarbeitung mit den jeder sein geld verdient und es wird keiner sein konzept offen darlegen. bei mir ist es so, das ich zwei versicherungen habe, die veranstaltungen mit versichern und dem veranstalter bis zu 25% rabatz einräumen wenn sie mein konzept umsetzen.


    in diesem sinne heiko aus magdeburg



    Tolle Sache, aber Konzepte basieren doch auf konkreten Fällen oder greift Dein Konzept bei einem 6.000 Personenrave genau gleich wie bei einer 423 Personen Kettensägen Vorführung im Wald?


    Wenn ja, herzlichen Glückwunsch zur eierlegenden Wollmilchsau...

  • danke für die glückwünsche...aber bekanntlich bassiert ein konzept auf ein grundgerüst und wenn man damit arbeitet dann funktioniert das im normalfall auch bei größeren oder kleineren veranstaltungen. es gehört nun mal zu einer veranstaltung eine gefährdungsanalyse dazu, auf der ein sicherheitskonzept aufgebaut wird...............man arbeitet immer mit einem grundgerüst und wenn das von den jeweiligen versicherung, ämter abgesegnet ist.....wunderbar............dann sind die eier wirklich aus gold :D


    in diesem sinn

  • ich weiß jetzt nicht was dieses darstellen soll, aber das ist eine diskussion die einfach zu nichts führt. es gibt halt auch firmen die nur mir erstellen von sicherheitskonzepten ihr geld verdienen...........vielleicht sollte man vorher darüber nachdenken


    in diesem sinn

  • hallo,


    also ich kenne es so:


    1. veranstalter meldet dem ordnungsamt die veranstaltung und zu erwartende besucherzahl.
    2. ordnungsamt erteilt die auflagen.
    3. veranstalter und sicherheit erarbeiten ein konzept und legen dies der behörde vor.
    4. endabnahme durch die zuständige behörde.


    gruß


    mike72

  • cologner:


    jep!
    sowas mein ich! danke für die links.
    in welcher maßnahme hast du diesen kurs besucht? ich vermute berufs(aus-)weiterbildung?!


    gerade auch der zweite link klärt mal ein wenig die verantwortlichkeiten-sehr gut.
    kennt jemand noch mehr in der richtung?
    weiterführendes?
    andere auflagen?


    danke schonmal bis hier, :mrgreen:


    markus

    Hauptsache -
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  • Nun hier liegt die Information des Landes B-W vor. Steht ja so geschrieben. Die VersStVerOrdnung ist Sache der Länder. Wie das in Köln ist oder sonst wo entzieht sich meiner Kenntnis.
    Ob eine Halle gebaut wird oder schon steht und wieviel da rein passen usw. ist in BW unerheblich. Jede Halle stellt automatisch einen Meister.
    Der Veranstaltungsmeister muß nicht nur die Fluchtwege usw. begutachten, sonder auch z.B. die technische Belange wie z.B. ob die Riggs gesaft wurden usw.
    Weiter sind in allen neuen Hallen z.B. SAP Arena, alle Punkte welche mit Ordner oder Sec besetzt werden müßen im Sicherheitskontept für alle Veranstaltungsgrößen vorgegeben. Diese Pläne oder Angeben erhält der SEc vom...... Meister der Halle, oder dem technischen Leiter der Halle.
    So und dann geht dieser mit dem EL der Sec Firma die Punkte durch.


    Brandwache usw. ist auch von den HAllen schon vorgegeben


    Der Maurerschlüssel regelt bei uns den Rettungsdienst und Feuerwehr egal ob die Versanst, 100 Besucher oder 100.000 Besucher hat.
    Wenn sich der Veranstalter nicht an die Auflagen hält ist er selber schuld, ich jedenfalls weise jeden Veranstalter auf die Punkte hin. Die bedeutet natürlich viele Besprechungen im Vorfeld und natürlich Kosten für den Veranstalter.


    Das Thema ist einfach zu Komplex um hier alles zu erörtern. Sieht man schon dem Unterschied Nordbaden zu Köln, denke Cologner kommt daher.


    Darum sollte man nicht alles als unsinn usw. bezeichnen. Gelle... Den andere Länder andere Sitten.....

  • Die VStättVo unterscheidet sich nach der Übernahme der Muster-VStättVo nur geringfügig. Und ein Unterschied von 200 zu 2000 Personen halte ich für ziemlich unwarscheinlich, bzw. unsinnig.

  • Zitat von bambam6666

    cologner:


    jep!
    sowas mein ich! danke für die links.
    in welcher maßnahme hast du diesen kurs besucht? ich vermute berufs(aus-)weiterbildung?!


    Da ich für einen größeren Konzern arbeite und in diesem Rahmen auch Bewertungen von Veranstaltungen vornehme, durfte ich mich mit dem Thema befassen. Zuerst Eigenstudium und dann Einzel-Crashkurs bei der IHK.

  • Zitat von Harle35

    ich weiß jetzt nicht was dieses darstellen soll, aber das ist eine diskussion die einfach zu nichts führt. es gibt halt auch firmen die nur mir erstellen von sicherheitskonzepten ihr geld verdienen...........vielleicht sollte man vorher darüber nachdenken


    in diesem sinn



    Sag mal, das mit den 25% Versicherungsrabatten hast Du jetzt aber nicht auf Bodyguards VABEG´-Studie bezogen oder?

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