Zufrieden mit dem Jedermanns Recht ?????????????

    • Erster Beitrag

    Hallo Wachmänner !


    Seid ihr Zufrieden mit dem Jedermanns Recht ?
    Oder sollten Wachmänner mehr Rechte haben ?
    Vielleicht sollten Sie weniger haben ?


    Habt ihr verbesserungs Vorschläge ?

  • Hallo Französische Kripo........:-)


    Zitat

    § 10 BewachV
    Dienstanweisung
    (1) ... Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen darf ...


    Das ist aber keingesetzliches Verbot....*g*.......
    Sondern nur die konsequente und richtige Auslegung der Tatsache,das nur "vor Ort" entscheiden werden kann,was "Man(n)" braucht..........



    Zitat

    Kammergericht Berlin, Beschluß v. 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 (304 a OWi 467/96) ... Es bedarf grundsätzlicher Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Übertragung der systematischen Überwachung des ruhenden Verkehrs auf private Unternehmen mit § 26 StVG vereinbar ist und die Sachverhaltsaufnahme der dabei festgestellten verkehrsrechtlichen Zuwiderhandlungen durch deren Angestellte ... einem Beweiserhebungsverbot unterliegt und daraus folgend zu einem Beweisverwertungsverbot führt.


    Auch hier geht es wiederum nur um den "Gewerbebetrieb" an sich.....wobei nebenbei bemerkt in Hessen und NRW mittlerweile seit einigen Jahren durchaus Security-Firmen den ruhenden Verkehr überwachen.......:-)


    Die "Anzeige" von "Regelverstößen" (sei es nun gegen "Verstöße" gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft) sind das "gute Grundrecht" eines jeden Bürgers und somit auch nicht "verhinderbar..........
    OB ES allerdings immer "sinnvoll" ist, bestimmte Sachen "Anzuzeigen" das stehjt auf einem ganz anderen Blatt.........:-)



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @ Frank: Versuch es doch mal mit Lesen :(


    Denn ich schrieb: "Es gibt bereits durch die BewachV Beschränkungen von Rechten. Von gesetzlichem Verbot war nie die Rede. :evil:


    Zitat

    Die "Anzeige" von "Regelverstößen" (sei es nun gegen "Verstöße" gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft) sind das "gute Grundrecht" eines jeden Bürgers und somit auch nicht "verhinderbar..........


    Eben doch, durch die Beweismittelverbotsannahme, wie sie das Berliner Kammergericht sah. Die Konsequenz daraus ist, dass ...

    Zitat

    in Hessen und NRW mittlerweile seit einigen Jahren durchaus Security-Firmen den ruhenden Verkehr überwachen......

    können, weil der Gesetzgeber durch Änderungen in den Landespolizei- bzw. Ordnungsgesetzen die rechtliche Grundlagen dafür geschaffen hat. Aber auch das schrieb ich bereits :twisted: : "Auf Landes- und Kommunalebene gibt es ebenfalls Regelungen. Diese Methodik erscheint sinnvoll, wenn es Bedarf an zusätzlichen Rechten gibt muss die Politik die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen."

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo Eugene Vidoq,


    das solltest du auch einmal......*grinz*.....


    In dem Berliner Urteil ging es um die "Übernahme" Hoheittlicher Tätigkeiten (Hier erteilen von "Knöllchen") durch Private Sicherheitsdienste.......


    Dieses berührt aber in keinster Weise das "Recht" eines jeden einzelnen Bürgers (auch ein "Wachdödel" ist ja schließlich einer.....:-) ) "Anzeigen" zu erstatten wegen Verstößen gegen Rechtsverordnungen oder Gesetze....
    Das ist ein "Grundrecht" und kann von keinem Gericht "außer Kraft gesetzt werden.....
    Ob es auch immer "eine Gute Idee" ist, "Etwas" anzuzeigen,das steht auf einem ganz anderen Blatt....... :lol:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank


    In dem Berliner Urteil ging es um die .......


    Und hier gehts um die Zufriedenheit der Wachmänner. Irgendwelche Vorschläge ???????????????????


    Legales Pfefferspray oder Ausweißkontrolle ohne Verdacht oder sonst was ?

  • thema doorman im einzelhandel/ khdetektiv:


    es wäre meiner meinung nach von vorteil, das recht der "freiwilligen behältnisnachschau" (taschenkontrolle) zu erweitern. denn, wie wir alle wissen, dürfen wir das nur in konkreten vverdachtsfällen (ich habe gesehen, wie es eingesteckt wurde). das sollte etwas gelockert werden. dann würden, denke ich mmal, die diebstähle im einzelhandel zurück gehen. soll abber nicht heissen, dass ich jetz jedem und allen in die tasche gucken darf!!! wer sich jedoch verdächtig vverhält, sollte sich in die tasche schauen lassen... aber das durchzusetzen klappt eh nicht...


    mit dem thema pfefferspray legal, usw herr gen.direktor:


    wir haben schon genug rambos im gewerbe, die sich durch ihre fäuste profilieren wollen, da willst denen ernsthaft noch ein verletzendes hilfsmittel legal zur verfügung stellen??? find ich nich so toll...

  • Hallo ejercito,


    Zitat


    es wäre meiner meinung nach von vorteil, das recht der "freiwilligen behältnisnachschau" (taschenkontrolle) zu erweitern. denn, wie wir alle wissen, dürfen wir das nur in konkreten vverdachtsfällen (ich habe gesehen, wie es eingesteckt wurde). das sollte etwas gelockert werden. dann würden, denke ich mmal, die diebstähle im einzelhandel


    DA währe ich aber STRIKT dagegen................. :twisted:


    WEIL:
    Solange der Gesetzgeber nicht zwingend dafür sorgt,das...
    1. Kaufhausdetektive vernünftig bezahlte Arbeitnehmer werden....
    2. Ein entsprechendes "Qualitäts-Kontrollsystem" existiert ( wie es die Bundespolizei zum B. mit ihren Mitarbeitern an
    Flughäfen macht....)
    3. Eine Videoaufzeichnung ALLER Vorgänge zusätzlich bei einem "anderen" Unternhemen erfolgt

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hi Frank!


    nicht gleich so böse guckn ;)...


    Zitat

    Kaufhausdetektive vernünftig bezahlte Arbeitnehmer werden....


    oder ein staatlich anerkannter beruf


    Zitat

    2. Ein entsprechendes "Qualitäts-Kontrollsystem" existiert ( wie es die Bundespolizei zum B. mit ihren Mitarbeitern an
    Flughäfen macht....)
    3. Eine Videoaufzeichnung ALLER Vorgänge zusätzlich bei einem "anderen" Unternhemen erfolgt


    bin ich mit dir konform, vor allem mit punkt 3. allein schon wegen der eigensicherung.


    es ist eben meine meinung, und die finde ich vom prinzip her nicht schlecht. dass da natürlich eine menge dran hängt (du hast es ja angeschnitten), steht ausser frage..

  • Hallo ejercito,


    na ich denke,das Punkt 1 am wichtigsten ist.....:-)


    Der Staat sollte es gesetzlich so regeln,das "Fangprämien" (wenn ein Kaufhaus/Supermarkt auf sowas "besteht"...)
    einer gemeinnützigen Organisation zugeführt werden müßten....DAS würde nämlich das "vielfach" praktizierte Verfahren
    "Fifty/Fifty" (also Hälfte der Fangprämie an den Auftraggeber und Hälfte an Detektiv (bzw. seine Firma) unmöglich machen und die Auftraggeber zwingen,die Detektive auch "Richtig" zu bezahlen....(und nicht über die Fangprämie).


    Damit würde nämlich von den Detektiven der "Erfolgsdruck" (schaffe ich meine "Quote" nicht...habe ich zu wenig Geld im Portemonae....) genommen.....
    Bitte jetzt nicht mißverstehen...es gibt sehr viele Kaufhausdetektive die "sauber" arbeiten.......
    aber es ist ja da (wie auch in anderen Bereichen auch) so,das die "Schwarzen Schafe" für das "Negative" Immage sorgen....



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"



  • Sorry, dieses "Lockern" halte ich vor dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit schon für bedenklich. Dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt, hat schon seine Gründe (auch historische). Der sog. "Private" muss zu Gunsten des Gewaltmonopols mit diesem Risiko leben. Für mich wirklich eine Frage der Abwägung. Wenn ich halt nur einen Verdacht habe und keinen dringenden Tatverdacht (mit sichtbarer) Wahrnehmung, dann ist die CD im Kaufhaus oder sonstwas eben weg.


    Und wer legt denn fest, wer "sich verdächtig" verhält" ? Der Möchtegern-Sherlock Holmes von Karstadt? Derjenige, der (wie jemand irgendwo im Forum schon gesagt hat) den 34a für eine 'Qualifikation' hält ? Das denke ich kaum.


    Im Gegenteil: Um die Rechtstaatlichkeit zu wahren, müssten bei einem Mehr an Eingriffsrechten, die Grenzen und Bedingungen für Private ja eher noch strenger ausgelegt werden. Bei Eigentumsdelikten kann ich mir das kaum vorstellen.


    Gruß
    Rolf

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

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