Betrug bei Oktoberfest: Ordner und Putzkraft festgenommen

  • Der Newsticker



    Der Krug geht eben so lange zum Brunnen, bis er bricht.

  • Da wären wir dann wieder bei dem Image der Sicherheitsbranche. Natürlich werden jetzt alle sagen, dass der Sicherheitsdienst bestechlich ist. Ich empfinde es als eine Frechheit, seine "Macht" so auszunutzen. Den Leuten sollte man ein lebenslanges Arbeitsverbot in solchen Bereich geben.

    Früher nannte man mich "Brot"
    Achtung! Ich genieße WsF-Immunität.... also nüsch ärgern :-)

  • Was erwartet ihr den auch. Ist doch bei der Preispoltik der Firmen die dort tätig sind normal. Ne Kellnerin geht mit 10000 tausend heim . Und der Wachmann mit 1000 für die Zeit.
    Gutes und loyales Personal kostet halt mehr wie 10€. Mann sollte sich bedenken, was die Zeltbetreiber dort umsetzen !
    Ich kann das so sagen, weil ich seit einigen Jahren gefragt werde um um Angebote angefragt werde für einige Zelte. Da bin ich regelmäßig zu teuer.

  • Ich erwarte, das ein Sicherheitsmitarbeiter seinen Job gewissenhaft macht, und sich nicht Bestechen lässt.


    Das erwarte ich von jedem meiner Mitarbeiter, denn diese werden bezahlt, und wenn einer mit seinem Lohn nicht zufrieden ist, geht man eben zum Chef und fragt nach ner Gehaltserhöhung, und wenn dieser nein sagt, gehe ich zu einer anderen Firma die mehr zahlt.


    Auf keinen Fall aber werde ich mich bestechen lassen, oder den Ruf der Sicherheitsbranche noch schlechter machen durch solche hirnlosen Aktionen.

    Früher nannte man mich "Brot"
    Achtung! Ich genieße WsF-Immunität.... also nüsch ärgern :-)

  • Ich glaube nicht, dass man das so einfach sehen kann. Es würde, mal grob gespochen, eine sehr grpße - schlecht bezahlte Bevölkerungsschicht zu potentiellen Straftätern abstempeln. Und dem ist nicht so.
    Ob ich kriminell werde, ist unabhängig davon, ob ich viel oder wenig Geld in der Tasche habe. Es ist wohl eher eine Einstellungs- und Charakterfrage.

  • Es liegt immer in der eigenen Hand, kriminell zu werden oder nicht, ich denke mal, dass ich nicht Lüge wenn ich sage das wir alle ein wenig kriminelle Energie in uns haben, aber deswegen muss ich diese nicht gleich ausleben.
    Und dann erst recht nicht in so einem sensiblen Bereich wie der Sicherheit. Gerade da, wo man ehrliche Mitarbeiter braucht. Als Veranstalter, oder Auftraggeber der einen Sicherheitsdienst bucht, erwarte ich das die Firma mir Mitarbeiter stellen kann, wo ich mich drauf verlassen kann, das diese das Recht vertreten, bzw. nicht straffällig werden.

    Früher nannte man mich "Brot"
    Achtung! Ich genieße WsF-Immunität.... also nüsch ärgern :-)

  • Naja Compakt ^^ vielleicht ändert sich das ja nächstes Jahr nach dem Vorfall ^^ ich weiß ein bisschen blauäugig dies zu glauben aber die Hoffnung stirbt zuletzt ...


    Aber ich finde die Idee mit dem "Arbeitsverbot" von Brotkrümmel recht interessant ... denn so könnte man endlich mal in unserem Gewerbe ein bisschen "Aufräumen" und die "Schwarzen Schafe" aussortieren ... dann würde auch endlich mal das oftmals geschändete Image unserer Branche sich regenerieren können ...
    Dadurch würde sich der Stundenlohn dann irgendwann nach einer gewissen Zeitspanne wieder in einem Gesundenrahmen bewegen da es quasi nur noch Qualifizietes Personal gibt ...


    Naja ich möchte die Straftat definitiv nicht verharmlosen o.ä. allerdings sehe ich es auch so das die Personen zwischen 33 - 44 Jahren alt gewesen sind ... was heißt sie haben eine Familie,etc. zuversorgen ... das mit einem Stundenlohn von unter 10€ wird verdammt schwierig und wenn man mal die "Möglichkeit" hat sich den einen oder anderen Euro dazu zu ergaunern um seine Existenz zu sichern würde ich das nicht einmal persönlich verurteilen ...

  • Zitat von "Breaker_Zero"

    Naja Compakt ^^ vielleicht ändert sich das ja nächstes Jahr nach dem Vorfall


    Der Ausgangsbeitrag stammt aus dem Jahre 2009 - es hat sich dieses Jahr nichts geändert, ganz im Gegenteil, man hat sich auch bei den Sicherheitsmitarbeitern der neuen Rechtslage angepaßt. Siehe:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.oktoberfest-live.de/nachrichten/aktuell/allgemein/ordner-verlangt-eintritt-nach-raucherpause-ol-934014.html">http://www.oktoberfest-live.de/nachrich ... 34014.html</a><!-- m -->

  • Naja was soll man dazu sagen, man findet es leider immer wieder.
    Das Bewachungsgewerbe ist eben Dienstleistung und bescheiden bezahlt.


    Wenn ich es mit dem Handwerk vergleiche sind eben die mit der Unterrichtung bzw. Sachkunde Hilfsarbeiter.
    Die Wirtschaft ist noch nicht bereit für Sicherheit, welche nicht unbedingt sichtbar ist (Produktiv) Geld auszugeben.


    Wobei der Bayern Tarif mit BW Tarif die höchsten derzeit sind und schon besser als andere Bundesländer verdienen.


    Leider muss man sagen wird durch das Arbeitsamt auch jeder d... zu 34a geschickt. Was Du bist schon länger arbeitslos, geh da hin da bekommt jeder ein Job.


    Nichts desto trotz gehören so Leute gleich aus dem Gewerbe raus.
    Wer im Bewachungsgewerbe arbeitet muss ehrlicher als andere sein und Spaß daran haben auch mal der puh mann zu sein.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Zitat von "sunnyboy28"

    lebenslanges arbeitsverbot in unserer branche!!!!!sowas geht garnicht.


    Gerade im Sicherheitsgewerbe sollten wir daran gewohnt sein, Sachverhalte erst einmal nach ihrer rechtlichen Grundlage zu beurteilen, bevor wir in - vielleicht berechtigte - wutschnaubende Empörung verfallen.


    Und da ist es eben nicht so einfach mit einem Arbeitsverbot, schon gar nicht mit einem lebenslangen Arbeitsverbot.:


    - Berufsverbot in strafrechtlicher Hinsicht (§ 70 StGB) ist an eine strafrechtliche Verurteilung geboten. Außerdem muß zu erwarten sein, daß der Täter erhebliche rechtswidrige Taten der gleichen Art begehen wird. Wird äußerst selten verhängt.


    - Gewerbeverbote nach dem Gewerberecht (z.B. § 35 GewO) scheiden hier aus, da sich diese nur gegen den "Gewerbetreibenden" = Firmeninhaber richten.


    - Bliebe allenfalls der Weg der Beschäftigungsversagung wegen mangelnder Zuverlässigkeit nach § 9 Bewachungsverordnung. Auch das wird im Regelfall zunächst an einer strafrechtlichen Verurteilung festgemacht werden. Auch über dieses Instrument ist bei dem geschilderten Fall kaum ein lebenslanges Beschäftigungsverbot zu erwarten, da die zu erwartenden Strafen doch eher gering ausfallen dürften.

  • also die sache mit dem spanischen polizisten ...........


    was einem manche nicht unerheblich angetrunkene wies´n-gäste alles so unterstellen
    kann man sich gar nicht vorstellen


    ich hoffe mal, der "spanische polizist" hatte zumindest einen glaubwürdigen zeugen
    der ihm die geschichte so bestätigt


    ich seh hier erstmal aussage gegen aussage
    und nichts bewiesen......................................


    es wäre der genaue sachverhalt interessant,
    so ein zusammengefasster kleiner artikel reicht mir nicht, empört zu sein...............

  • Zitat von "kriegsrat"

    ich seh hier erstmal aussage gegen aussage
    und nichts bewiesen......................................


    "Aussage gegen Aussage" gibt es zumindest vor Gericht nicht.
    Beweise sind vorhanden, auch Zeugenaussagen sind Beweise (-> Personenbeweis, Geschädigter ist Zeuge)


    Dem Richter steht die freie Beweiswürdigung zu, dh er kann glauben, wem er will.

  • Zitat von "Einsatz24"

    Es es hier schon einmal jemanden passiert, dass man ihn bestechen wollte?


    Auch hier muß man wieder mit den Begriffen vorsichtig sein. Eine Bestechung im strafrechtlichen Sinne ist beim "normalen" Sicherheitsmitarbeiter nicht machbar:
    - §§ 299, 300 StGB "Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr" greifen nicht, da hier nur die Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Bezug von Waren oder Leistungen unter Strafe steht (also nur die Bestechlichkeit bei Vertragsabschlüssen)
    - §§ 334 - 336 StGB greifen erst recht nicht, weil hier nur Amtsträger usw. bestochen werden können.


    Wenn ich also einen Sicherheitsmitarbeiter 20.-- Euro dafür anbiete, damit er mich irgendwo außer der Reihe ins Zelt lässt, habe weder ich mich als Anbieter der 20.-- Euro noch der Sicherheitsmitarbeiter, der die 20,-- Euro annimmt, wegen Bestechung strafbar gemacht.


    Daß die Annahme der 20,-- Euro für den Sicherheitsmitarbeiter arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann, ist eine andere Sache.