Waffensachkunde mit Kurz und Langwaffen

  • Hallo,


    Ich schreibe, weil ich eine Frage zur Waffensachkunde habe.
    Ich möchte diese erlangen, um eine Tätigkeit im Geld und Wertransport aufzunehmen.
    (Zur Zeit arbeite ich im Diskotheken und Veranstaltungsschutz und würde gerne eine anspruchsvollere und seriösere Arbeit machen)


    Ich habe gesehen, dass manche Anbieter darauf hinweisen, dass die Sachkunde nicht für Langwaffen gilt, andere bieten auch eine Ausbildung und Prüfung mit Vorderschaftrepetierern an.


    Hilft es für die Arbeit und bei Bewerbungen die Waffensachkunde für Kurz und Langwaffen zu erlangen?


    viele Grüße




    ThatGuy

  • Man kann davon ausgehen, dass grundsätzlich alle Qualifikationsnachweise bei Bewerbungen "behilflich" sind - es sei denn, man hat oder gibt mehr zu als der jeweilige Personalentscheider sie besitzt und gilt dann als "überqualifiziert". Bei der EU-Kommission muss man als Bewerber sogar eine eidesstattliche Erklärung abgeben, über keine "höhere Qualifikation" zu verfügen als in der Ausschreibung gefordert wird..


    Zum leidigen Thema "Kurz- und/oder Langwaffen".
    Im § 10 WaffG wird für das Führen/zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe die erforderliche Sachkunde verlangt. Von Kurz oder Lang ist nicht zu unterscheiden, wie ja auch die Durchführungsbestimmungen NICHT verlangen, dass man bei der Prüfung auch Treffer erzielen muss! Je 5 Schuss mit Revolver und Pistole in den Boden (!) oder am Ziel vorbei genügen in praxi völlig! Ausnahmen bestätigen die Regel und sind regional sowie behördenabhängig. Wie es ja auch Arbeitgeber gibt, die eine qualifizierte Ausbildung mit kontinuierlichen Übungen verlangen, während anderen wiederum es sch.-egal ist und, wie in einem großen GWT-Unternehmen, auch 3 Jahre lang keinerlei Qualitätssicherung und Aufsicht existierte. Da ging es beinahe so zu wie bei einer berüchtigten Polizeidienststelle, wo man zur Abwehr einer studentischen Messer-Attacke den Angreifer durch zahlreiche Schüsse, auch in den Rücken, killte.
    Im Gegensatz zur Polizei stehen dem unglücklichen Schützen im Sicherheitsgewerbe nun aber keine (vom Dienstgeber bezahlte) Teams aus Psychologen und Juristen zur Seite, auch kommt er aus Rücksicht auf seine seelische Verfassung nicht in den Genuss eines einmonatigen Einvernahme-Verzichts durch Ermittlungsbeamte, sondern wird gleich in die Mangel genommen. Also, die beste Ausbildung ist gerade gut genug...

  • Ach Sepp, du kannst es nicht lassen, was?



    Zitat von "sepp"

    Da ging es beinahe so zu wie bei einer berüchtigten Polizeidienststelle, wo man zur Abwehr einer studentischen Messer-Attacke den Angreifer durch zahlreiche Schüsse, auch in den Rücken, killte.


    Wer mit einem Messer auf andere losgeht, muss mit so etwas rechnen. Ganz einfach.



    Zitat von "sepp"

    Im Gegensatz zur Polizei stehen dem unglücklichen Schützen im Sicherheitsgewerbe nun aber keine (vom Dienstgeber bezahlte) Teams aus Psychologen und Juristen zur Seite, auch kommt er aus Rücksicht auf seine seelische Verfassung nicht in den Genuss eines einmonatigen Einvernahme-Verzichts durch Ermittlungsbeamte, sondern wird gleich in die Mangel genommen.


    Auch der unglückliche Schütze im Sicherheitsgewerbe kann als Beschuldigter sein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehmen und sich nicht zur Sache äussern - oder erst dann, wenn er selbst will. Das ist kein Privileg der Polizei.

  • Zitat von "ThatGuy"

    Hilft es für die Arbeit und bei Bewerbungen die Waffensachkunde für Kurz und Langwaffen zu erlangen?


    wenn du bei dem neuen arbeitgeber eine waffe führen sollst, hilft dies ungemein... :ok:


    Zitat von "ThatGuy"

    ...dass die Sachkunde nicht für Langwaffen gilt, andere bieten auch eine Ausbildung und Prüfung mit Vorderschaftrepetierern an...


    richtig, solche ausbildungszentren gibt es. aber wozu benötigt man eine waffensachkundeprüfung auf vorderschaftrepetierwaffen? außer dem zsd in münchen war meines wissens noch keine deutsche sicherheitsfirma mit vorderschaftrepetierwaffen ausgestattet... dies ist wohl eher für jäger und sportschützen sinnvoll. für das bewachungsgewerbe reicht eigentlich die ausbildung an kurzwaffen.
    gem. §7 waffg - Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
    da steht nichts von der art der waffe...


    bei weiteren fragen kannst du gerne auch ne pm schicken...

  • Zitat von "haifisch"


    Wer mit einem Messer auf andere losgeht, muss mit so etwas rechnen. Ganz einfach.


    eben, wieso kommt der auch mit nem messer zu einer schießerei :bier: nee spässle... aber ich muss dem haifisch recht geben. gerade unter berücksichtigung der verhältnismäßigkeit der mittel ist das nächsthöhere mittel zum messer (hilfsmittel der körperlichen gewalt) die schusswaffe. somit ist die verhältnismäßigkeit eingehalten...

    Zitat von "haifisch"

    Auch der unglückliche Schütze im Sicherheitsgewerbe kann als Beschuldigter sein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch nehmen und sich nicht zur Sache äussern - oder erst dann, wenn er selbst will. Das ist kein Privileg der Polizei.


    auch hier hat er wieder recht...

  • Danke für die Antworten.


    Mir ist jetzt allerdings unklar, ob es tatsächlich die Sachkunde für verschiedene Waffen gibt.
    Wenn im Gesetz steht, man muss für das Führen/zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe die erforderliche Sachkunde nachweisen, könnte es doch gerade in Deutschland sein, dass man für unterschiedliche Waffen jeweils die Sachkunde nachweisen muss.
    Pistolen und Revolver funktionieren mit sehr geringen Unterschieden prinzipiell alle gleich.
    Sie unterscheiden sich aber deutlich von Vorderschaftrepetierern.


    Ansonsten habe ich mir auch schon gedacht, dass die wenigsten Sicherheitsunternehmen mit Langwaffen arbeiten (gerade wenn ich mir die verwitterten Revolver von manchen Unternehmen anschaue).


    Ich habe mir halt Gedanken gemacht, ob die zusätzliche Sachkunde für Langwaffen (sofern es sie denn gibt) mir bei einer Bewerbung weiterhilft.
    Wenn Arbeitgeber darauf eh nicht achten wäre es ja rausgeworfenes Geld (ich muss den Kurs und die Prüfung selber bezahlen).


    Was den hier diskutierten Fall mit dem Messerangriff betrifft, würde ich ohne die Details zu kennen schon einen Einsatz von Schusswaffen als gerechtfertigt beurteilen.
    Wenn der Angriff ernsthaft mit Tötungsabsicht durchgeführt wurde wäre ein Schusswaffeneinsatz bis zur Beendung des Angriffs möglich.
    Schüsse in den Rücken hören sich allerdings nach einem Notwehrexzess an bzw. danach, dass unnötig viel Gewalt angewendet wurde, falls es sich um Schüsse auf eine taumelnde sich drehende oder auf dem Bauch liegende Person handelt.
    Falls der Täter einen Polizisten angegriffen hat und ein anderer Polizist ihn daraufhin während des Angriffs in den Rücken geschossen hat wäre es wiederum gerechtfertigt.


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.youtube.com/watch?v=suNKWwPnkJ0&feature=player_embedded">

    ... r_embedded</a><!-- m -->
    hier sieht man, was bei einer zu zaghaften Vorgehensweise gegen einen Messerangriff passieren kann.
    Falls es nicht passt, bitte einfach löschen.

  • Man unterscheidet Sachkunde für Sportschützen sowie die gewerbliche Sachkunde für Berufswaffenträger nach §7 WaffG, welche du benötigst. Die praktische Prüfung wird mit der GK-Pistole geschossen, damit bist du für alle Waffen kundig.
    Es gibt noch die Möglichkeit, die Prüfung mit dem Revolver zu schiessen, allerdings darfst du dann auch nur einen Revolver führen.
    Ist für Leute, die mit der Pistole gar nichts treffen.
    Bei der praktischen Prüfung benötigst du 5 Treffer aus 10 Meter Entfernung auf die Größe eines Din A4 Blattes.
    Der theoretische Teil besteht aus 72 Fragen. Der neue Fragenkatalog mit den Änderungen zum neuen WaffG vom 01.01.2010 ist gerade erschienen, sind knapp 1500 Fragen aus allen Bereichen und kannst du dir beim BMI runterladen.

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  • Zitat von "ThatGuy"

    Falls der Täter einen Polizisten angegriffen hat und ein anderer Polizist ihn daraufhin während des Angriffs in den Rücken geschossen hat wäre es wiederum gerechtfertigt.


    Hier wäre der konkrete Fall, den der sepp da ansprechen will:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/r/presse/archiv/2009/02361/">http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/r/p ... 009/02361/</a><!-- m -->



    Wichtig hierbei wäre noch zu erwähnen, daß nicht einmal die Notwehr im Sinne des §32 StGB vorgelegen haben müsste, um von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, verbunden mit ebenfalls tödlichen Folgen für den Störer.
    Im Polizeirecht finden sich ebenfalls (und eigentlich treffendere) Rechtsgrundlagen für den Einsatz der Schusswaffe in derartigen Situationen.



    Da aber die gesamte Geschichte mit der Ursprungsfrage hier absolut nichts zu tun hat, beende ich hiermit auch den Ausflug.

  • Danke, meine Frage ist damit ja beantwortet.
    Dann mache ich einfach die Prüfung für die 9mm Pistole.


    Wenn ich es mal brauchen sollte kann ich mich mit Langwaffen ja im Schützenverein vertraut machen.


    Was ich auch noch fragen wollte, ist ob man sich auch privat vorbereiten und die Prüfung dann vor einer Behörde ablegen kann.


    Damit hätte ich 400 Eur und ein paar lange Fahrten gespart und hätte außerdem die Gewissheit, dass alles vom Staat anerkannt wird.

  • Zitat von "ThatGuy"


    Wenn ich es mal brauchen sollte kann ich mich mit Langwaffen ja im Schützenverein vertraut machen.


    Das Thema Langwaffen ist ebenfalls Unterrichtsbestandteil.
    Ob in der Praxis jedoch auch geschossen wird, ist abhängig von dem Lehrgang.

    Zitat von "ThatGuy"


    Was ich auch noch fragen wollte, ist ob man sich auch privat vorbereiten und die Prüfung dann vor einer Behörde ablegen kann.


    Nein, es sind 32 Unterrichtsstunden vorgeschrieben.

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  • Zitat von "ThatGuy"

    ...Ich möchte diese erlangen, um eine Tätigkeit im Geld und Wertransport aufzunehmen...


    Nochmal eine konkrete Frage des Unwissenden - wird in diesem Bereich unserer Branche mit Langwaffen gearbeitet :bö: ?

  • Im Bereich der Werttransportbegleitung wird schon mal eine Repetierflinte mitgeführt.


    Dann gibt´s aber auch Firmen (Geld und Wert), die ihre bewaffneten Mitarbeiter ohne Munition auf die Reise schicken!

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  • Zitat

    Dann gibt´s aber auch Firmen (Geld und Wert), die ihre bewaffneten Mitarbeiter ohne Munition auf die Reise schicken!


    Wie sollte das denn gerechtfertigt sein? Dann wäre es besser, die Waffen auch zu Haus zu lassen.


    Zitat

    Im Bereich der Werttransportbegleitung wird schon mal eine Repetierflinte mitgeführt


    Habe ich noch nicht erlebt, man lernt aber gerne dazu.

  • Zitat

    Wie sollte das denn gerechtfertigt sein? Dann wäre es besser, die Waffen auch zu Haus zu lassen.


    Vermutlich setzen sie auf die abschreckende Wirkung.


    Zitat

    Habe ich noch nicht erlebt, man lernt aber gerne dazu.


    Halt wenn´s der Kunde wünscht. Letztens sogar abgesetzt hinter einem Parfümtransport...

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  • Zitat

    Vermutlich setzen sie auf die abschreckende Wirkung.


    Was soll denn an Waffen ohne Munition abschreckend sein? Ohne Munition ist ne Waffe nur ne zusätzliche Belastung für den Träger, nicht mehr und nicht weniger.
    Wenn man als Arbeitgeber den Leuten den sorgsamen Umgang mit Waffe und Munition nicht zutraut, dann sollte man ihnen auch gar nicht erst ne Waffe in die Hand geben.


    Warum wohl ist das Führen von Schreckschußwaffen im Wachgewerbe untersagt? Unter anderem auch, um das Wachpersonal zu schützen. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass ein Täter, der einen bewaffneten Wachmann (auch, wenn er keine Munition bei sich hat), darauf setzt, dass dieser sich wehrt. Also wird er notfalls mit der ihm geboten erscheinenden Härte vorgehen. - Mit einem fatalen und oft letalem Ergebnis, wenn die Munition in der Firma liegt, wenn sie gebraucht wird.

  • Zitat von "deputy"


    Was soll denn an Waffen ohne Munition abschreckend sein?



    Die Leute tragen ja kein "Ungeladen"-Schild um den Hals, daher ist schon eine abschreckende Wirkung vorhanden.

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  • Mag sein, es ist aber auch eine enorme zusätzliche Gefährdung der Arbeitnehmer durch die Entscheidung des Arbeitgeber entstanden. Bin mal gespannt, was die BG dazu sagen würde.

  • Ich möchte lieber nicht wissen, wie ein GuW-Transport-Mitarbeiter sich fühlt, wenn er in einer klassischen Notwehrsituation zu einer Waffe greifen muss, von der er von vornherein weiss, dass sie nicht mit Munition versehen ist (57) . Abschreckung???


    Vermutlich greift er wahrscheinlich gar nicht erst dazu, sondern denkt noch einmal an seine Familie und schliesst dann mit seinem Leben ab :trau: ...


    Mich würde auch mal interessieren, was die Allgemeine Dienstanweisung des BDWS zu Ladezuständen von Schusswaffen im GuW-Bereich hergibt. Hab' sie leider nicht zur Verfügung :wein: ...

  • BGV C7 sagt, dass die Waffe nicht durchgeladen sein soll:

    Zitat

    (3) Außer bei drohender Gefahr darf sich keine Patrone vor dem Lauf
    befinden. Dies gilt nicht, wenn durch konstruktive Maßnahmen sichergestellt
    ist, dass sich bei entspanntem Hahn kein Schuss lösen kann.


    Die DA BDWS für den GWT-Bereich habe ich jetzt nicht zur Hand, kann am Montag aber gerne noch mal nachsehen.