Situationsfrage ...

  • so hallo zusammen,


    da hier ja auch etwas erfahrungsaustausch stattfinden soll frage ich euch wir hättet Ihr reagiert bzw agiert!



    Die situations schilderung ist wie ich sie aus meiner sicht gesehen habe



    Sec A wird von einem Gast darauf aufmerksam gemacht das vor der Bühne ( Bayrisches Bierzelt, Fassung ca: 8000 Personen) eine Schlägerei stattfindet.
    Bei eintreffen von security A ergibt sich folgenes bild.


    Menschenmasse von ca 40 Personen


    Sec B liegt am kopf blutend auf dem boden
    Sec C fixiert Täter A
    Sec D, E und F kümmern sich um die "trittbrettfahrer" bzw. absicherung.
    Sec G und H Fixieren Täter B


    Sec A ruft per funk unterstüzung und zieht den verletzten Security B aus dem gefahrenbereich. Währenddessem zeigt Sec B Sec A den täter der ihn verletzt hat.


    Sec Gruppe 2 Trifft ein und kümmert sich um die Trittbrettfahrer und umstehenden.


    Sec A greift sich den Täter C der ihm vorher von Sec B gezeigt wurde, nach einer heftigen rangelei. wurde Täter C zu boden gebracht und per kabelbinder fixiert.


    Anschliessend wurden Täter A B C und noch 4 weitere der polizei handlich verpackt übergeben.




    Nun meine frage hat Sec A richtig reagiert ?




    Hintergrund:
    Ich habe durch meine vorgehensweise eine abmahnung kassiert. Und wurde vor versammelter Mannschaft zu schnecke gemacht.Natürlich wurde kein triftiger grund genannt in der abmahnung stand nur übermäßige gewaltanwendung gegenüber gästen.




    ich bin wirklich gespannt was jetzt für antworten kommen. vor allem interessieren mich die antworten von leitenden Personen (EL, OL, Inhaber usw.)

  • Durch dein Handeln machtest du dich der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB strafbar aber! durch die vorherige entstandene Notwehrsituation § 32 StGB hattest du einen Rechtfertigungsgrund! und somit tritt der §127 StPO in Kraft( Vorläufige Festnahme) und das ist erlaubt.


    Ich kann die Reaktion von deinem Vorgesetzten leider nicht! nachvollziehen. Verständlich wäre es evtl. gewesen, wenn du dem Gast gefährliche bzw. schwere Körperverletzung zugefügt hättest aber so...
    Ich als EL hätte dir niemals vor dem ganzen Team einen Tadel verwiesen! Das sollte jede Führungskraft aber wissen, dass diese Vorführung unangebracht und sehr demütigend für den Betroffenen ist und wenn man selbst in dieser Situation sich nicht beherrschen kann, dann zeichnet das keinen guten EL aus.


    Dein Vorgesetzter ist dir gegenüber verpflichtet den genauen Abmahnungsgrund zu nennen und er muss dir auch die rechtliche Begründung für " übermäßige Gewaltanwendung gegenüber Gästen " geben. Ansonsten begeht er im schlimmsten Fall den Verstoß gegen das Schikaneverbot §226BGB...


    Grüsse
    purpeldarkness

  • Dito!
    Jedoch hat für mich eine vorherige Notwehrsituation einer dritten Person keinerlei Rechtsgrundlage geschaffen...
    Klar ist, dass die Festnahme rechtlich scheinbar einwandfrei verlief.
    Scheinbar habe ich geschrieben, weil ich die Situation nur aus diesem Sachverhalt geschildert bekam.
    Die Festnahme nach § 127 Abs.1 StPO hat nur das Ziel, einen staatlichen Strafverfolgungsanspruch zu ermöglichen/ verwirklichen.
    Trotzdem Festnahme absolut legitim.
    Kein Staatsanwalt wird hier Ermittlungsbedarf sehen, wenn es wie geschildert abgelaufen ist. Was bitte, hat der zuständige Vorgesetzte erwartet?
    Bei einer gefährlichen Körperverletzung eine freundliche Ansprache mit der Bitte um Herausgabe der Personalien? Gelächter...
    Eigentlich sollte man ein Lob aussprechen, wenn bei einem Zelt in dieser Größenordung und dem scheinbar recht geringen Personaleinsatz sämtliche Täter gestellt werden konnten und der Kollege Ersatzansprüche geltend machen kann, weil der Verursacher gestellt werden konnte.
    Klasse Führungskräfte bei Euch...
    *kopfschüttel*

  • Hallo Leute,
    nun, wenn ihr also wollt, gebe ich auch meinen Senf dazu.
    Nun, wo es Klärungsbedarf geben könnte, ist der Punkt der vorläufigen Festnahme nach 127 StPO. Da Sec A auf Hinweis des verletzten Securitymitarbeiters B handelte, könnte fraglich sein, ob der verletzte Sec den Täter C durchgehend verfolgt (also gesehen dürfte in diesem Fall IMHO reichen) hat. Sollte der Täter sich zwischenzeitlich allerdings ein Bier geholt haben, wird es unter Umständen für 127 StPO eng. Scheint aber hier nicht das Problem zu sein, schätze ich. Die nächste Frage dürfte sein, ob bei der Festnahme unangemessene Gewalt eingesetzt wurde. Sec A hat ja wohl den Täter erst nur gegriffen (also festgehalten), und erst dann gab es wohl eine Rangelei (sollte es so sein, läge für diese Gewaltanwendung wohl sogar wieder Notwehr zugrunde), ich schätze, das dürfte noch in Ordnung gewesen sein, wenn nicht gäb`s wohl schon einen entsprechenden Vorgang bei Polizei/Staatsanwaltschaft, und da scheint ja noch nichts in dieser Richtung angelaufen zu sein. Für mich scheint es also noch im Rahmen gewesen zu sein.
    So, und jetzt kommen wir zu den Punkten, die meiner Meinung nach inaktzeptabel sind:
    Eine Abmahnung bedingt eine vorherige Anhörung des betroffenen Mitarbeiters, und zwingend eine genaue Begründung. War hier wohl beides nicht so wirklich gegeben: Fall für Klärung mit Arbeitgeber, gegebenenfalls fürs Arbeitsgericht. Aber vor allem: Niemals hat ein Arbeitnehmer vor Publikum (seien es Kollegen oder Zuschauer oder sonstwer) zusammengestaucht zu werden, solche Dinge werden im Büro hinter verschlossenen Türen besprochen. Ein Arbeitgeber, der sowas mit mir versuchen sollte, hat umgehend massive Massnahmen meinerseits zu erwarten, eine weitere Zusammenarbeit wäre für mich mit so einem Arbeitgeber eh nicht mehr interessant.
    just my food for thoughts. :)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • am besten ist es immer wenn die führungskräfte selber vor ort sind und sich ein bild von der situation machen können


    es ist sehr schwer sich von erzählungen ein klares bild zu machen

  • Hallo und Guten Tag,


    absolut einwandfries Vorgehen! Die Situation wäre nicht besser zu meistern gewesen. Ein großes Lob für die Umsicht und Verhältnismäßigkeit. Unter solchen Stress diese Lage so zu meistern, alle Achtung.
    Die Rumreiterei auf den 127 StPO. ist zwar ok, aber rein der Theorie aus Fachbüchern zu begründen. Die Lage hat das Eingreifen so erfordert und nichts anderes . Beleg dafür ist doch, das die Polizei die Kandidaten gleich mitgenommen hat. Also auch rechtlich OK.
    Die Abmahnung ist ein Witz! Der Arbeitgeber sollte doch mehr als dankbar sein, das der Schädiger habhaft gemacht wurde. Und jetzt greift das Zivilrecht mit allem was dazu gehört:
    Arbeitsausfall des Mitarbeiters,
    Behandlungskosten, Schadensersatz, Schmerzensgeld,kann und sollte er geltend machen. Dann bleibt das Ereignis aus pädagogischer Sicht für den Schädiger ein bleibendes Ereignis. Von der Strafverfolgung einmal ganz abgesehen. Die zivilrechtlichen Folgen treffen wahrscheinlich härter. Und dafür gibt es eine Abmahnung? Der Chef soll sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen und auch mal die Praxis sich aneignen. So macht die ganze Security keinen Sinn mehr. Dann kann man auch alles laufen lassen und den Sicherheitsdienst auflösen. Mann, das wäre ein Spaß! ( Ironisch gemeint).

  • Hallo rebel,
    herzlich Willkommen im Forum, gerne kannst Du Dich im Forum "Mitglieder stellen sich vor" den anderen Mitgliedern kurz vorstellen. Wir freuen uns auf Deine Beiträge hier im Forum.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende,


    Admin

  • Der Abmahnungsgrund ist verständlich, aber die Rücknahme der Abmahnung Einklagbar.
    Die Version der Herganges ist vollkommen OK und sauber vorgebracht, aber ohne Grund gibst keine Abmahnung oder Anschiss. Irgendwas muss noch vorgefallen sein :-(

  • Zitat von klaus

    Der Abmahnungsgrund ist verständlich(...)


    Genau DAS ist es nicht. Wenn es sich so zugetragen hat, sollte die Person abgemahnt werden, die von Personalführung absolut keine Ahnung zu haben scheint, nicht jedoch der Mitarbeiter, der menschlich und rechtlich einwandfrei gehandelt hat.




    Zitat von klaus

    Die Version der Herganges ist vollkommen OK und sauber vorgebracht, aber ohne Grund gibst keine Abmahnung oder Anschiss.


    Wenn es so war, wie es beschrieben wurde, gibt es das scheinbar doch!




    Zitat von klaus

    Irgendwas muss noch vorgefallen sein :-(


    Das wissen wir alle nicht und können unseren Senf demnach nur anhand des geschilderten Ablaufes dazugeben. Und unterm Strich scheint der Kollege in der geschilderten Situation mehr als richtig gehandelt zu haben.

  • Hi Stinky,


    nach der Version des Ursprungposters hätte ich ihm auch keine Abmahnung gegeben. Aber irgendwas muss ja nicht rund gelaufen sein, wenns schon Ärger gibt, wegen übermässiger Gewaltanwendung.


    Wie gesagt, wir kennen nur EINE Version und das reicht nicht aus zur Beurteilung des Ganzen.

  • Ich würde dein Verhalten auch als richtig einschätzen.


    Als aller Erstes kommt die Gefahrenabwehr, d.h. die Versorgung deines verletzten Kollegens, dabei musst du ih aus dem Gefahrenbereich entfernen. Schon allein dabei wäre Gewaltanwendung gerechtfertigt gewesen. Zum eine Notwehr um dein Leib und Leben zu schützen zum anderen Nothilfe (Verteidigung eines Dritten). Und da die Person aufgrund der Zeugen und des Anfangsverdachtes eine Straftat namentlich einer KV begangen hat ist eine vorlaufige Festnahme durch jedermann gem. §127 Abs. 1 STPO gerechtfertigt, da wenn die Festnahme nicht erfolgt wäre die Identität des Täters nicht feststellbar gewesen wäre und somit sich dieser einer Strafverfolgung entzogen hätte. Zwei Merkmale der vorläufigen Festnahme: 1. auf frischer Tat betroffen und 2. Identität nicht sofort feststellbar. DIe Massnahme (vorl. Festnahme) wird erst von der Polizei wieder gelöst und entweder in eine IDF gem. §163b (I) STPO oder in Härtefällen in eine vorläufige Festnahme der Polizeibeamten nach §127 Abs2 fortgeführt.


    Ich sehe weder etwas verwerfliches noch etwas rechtswidriges. Klar kommt es auf die Wahl der Mittel bei der Verteidigung an, auch bei der Festnahme durch jedermann muss das Mildeste Mittel gewählt werden, der Laie weiss dies nicht aber ich denke vom Security sollte man es erwarten. Das wäre wohl der einzigste Knackpunkt an der Sache.

  • Ich halte von euch und diesen Forum wirklich sehr viel...


    Aber meiner Meinung nach, finde ich es so Schwachsinnig, hier mit Paragraphen und irgendwelchen Gesetzen zu kommen, wenn ein Kollege
    Verletzt zu Grunde liegt.
    Als eingespieltes TEAM ist es gang und gebe, den Kollegen mit allen Mitteln zu rächen... Wir dürfen nicht zum Spielball werden!!!
    Wahrscheinlich denke ich nur so, weil meine kollegen, gleichzeitig meine besten Kumpels sind... aber glaubt mir:
    Die "liebe" Polizei macht das gleiche, wenn ihrem Kollegen soetwas widerfährt. Bloß das kommt fast nie ans Tageslicht.


    Ich denke: Wir sitzen alle im selben Boot und ich finde es nicht gut das man eure Täter "a bis c" gefesselt der Polizei übergibt... Was sollen die Jungs der Polizei denn machen? Loben werden die uns nicht...


    Versteht mich bitte nicht falsch. vieleicht belehrt ihr mich eines besseren...
    aber gerade desshalb ist es ein Forum.

    Selbst ein Weg von tausend Meilen... Beginnt mit einem Schritt

  • Zitat

    Als eingespieltes TEAM ist es gang und gebe, den Kollegen mit allen Mitteln zu rächen... Wir dürfen nicht zum Spielball werden!!!


    öhem...? wassn das fürn schwachsinn. in den ganzen jahren habe ich nicht einmal an "rache" gedacht, das man den ein oder anderen mal etwas härter anfasst kommt vor. aber ich bin noch nie mit einem der gedacht hat der könnte mir eine donnern mal hinter dem Bierzelt verschwunden. das ist nicht mein stil.
    Es ist ganz einfach das man etwas abbekommen kann, und wenn es soweit ist das ein partner da ist der dich aus dem schussfeld zieht und nicht einer der dich liegen lässt und dem andern den kiefer bricht. Damit ist keinem geholfen.


    das mit den § usw. ähem naja man sollte wenigstens wissen um was es geht. und keinem besoffenen 16 jährigen der nen bisserl zappelig ist gleich das gesicht zertrümmern, genau sowas wirft das schlechte licht auf die branche.


    amen und gute nacht ;)

  • Zuerst sollte mal gesagt werden das laut arbeitsrecht, zurechtweisungen usw. von Führungskräften bzw. Chefs NICHT in der allegemeinheit stattfinden solln und dürfen. Du hast das recht darauf mit denen in ein extra Zimmer, Raum usw. zu gehen und dort hat die zurechtweisung unter auschluss der öffentlichkeit, kollegen zu erfolgen.


    2. Abmahnungsgrund muss dir mündlich UND in der schriftlichen Form vorgelegt werden und du musst sie unterschreiben oder nicht. Selbst wenn du sie nicht Unterschreiben tust müsssen sie dir eine Kopie der abmahnung mit grund geben. in deinem fall würde ich sagen das die Abmahnung auf grund der gründe oben, nichtig, unwirksam ist.


    Dein Anwalt, Gewerkschaft sollte dies klären.


    3. Richtige Handlungsweise. Ich denke schon das du dich richtig verhalten hast. Was die eventl. illegale festnahme angeht so kannst du dich zur Not falls dir die Behörden einen strick drehen wollen auch auf den irrtum der tatumstände §16 StGB berufen und auf die allegemeine situation die dazu führte.


    Daraum beruften sich sogar Polizisten wenn sie "versehentlich" jemanden festgenommen haben. sonst wären sogar die der freiheitsberaubung dran.


    Kopf hoch, ich denke nicht das die Führungskräfte vor ort waren und ihren kopf hingehalten haben so wie du / Ihr !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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