Martinshorn ist "out"....."Yelp" ist &qu

  • Hallo,


    Es heißt nun Abschied nehmen vom gewöhnten "Tatü - Tata " der deutschen Polizei......es lebe das US-Amerikanische jaulen......
    im Behördendeutsch übrigens mit "Yelp" bezeichnet....(nachzulesen im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums........).


    Hella liefert als erster Großhersteller seine RTK-6-S/L (so heißt das "Blaulicht"
    auf dem Dach der Streifenwagen richtig....:-) ) mit dem "Yelp" aus......



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • alles schmarrn *g*


    Ich befürchte schon das sich die rentner in den Graben schmeissen wenn eine streife mit yelp vorbeifährt weil sie denken es ist fliegeralarm *g*

  • Hallo,



    alle neuen Polizeifahrzeuge (besser gesagt Leasing-Autos) werden ab 2006
    mit der (abnehmbaren) RTK bestückt.


    und für SES


    Zitat

    haben die US-Amerikanische Streifenwagen nicht auch das blau/rote Einsatzlicht am Dach


    In den USA gibt es auch "Reine Blaulicht"-Wagen.....:-)


    Neben den "Lichtorgeln" führen in den USA sehr wohl viele Sheriffs-Departments reines Blaulicht und darin eingebaut wie bei uns
    "STOP" in Rot.
    Wobei von der gesetzlichen Lage in den USA schon eine Rot abgeblendete
    Taschenlampe nach vorne aus dem Fahrzeug gehalten als absolutes
    Anhaltesignal gilt.
    (Aber das würden viele "Obercoole" mit Sonnenbrille in der nacht ja nicht mal merken........*grinz*.........)



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"



  • Hehe da werden einige Beschaffungskosten höher bzw. neu ausfallen wenn ich so an meine jugend denke *OMG*



    Ruputer geh mal auf meinen Link oben da ist ein schönes Flashvideo :D

  • Zitat von Ive

    Und ab wann soll das losgehen???


    Am besten garnicht *g*


    Davon ab, das alte LaLüLala bleibt nach wie vor, das Yelp kommt nur dazu für die Anhalterei.

  • Also mir ist das absolut egal, mit welchem Ton unsere Beamten auftreten, Hauptsache es wird genutzt.


    Ich habe schon öfters beobachtet wie manche "Blaulichtfahrer" (hauptsächlich Sanis) mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn unterwegs sind.
    Solche Aktionen sind echt verwirrend und meines Wissens verboten.
    Oder täusche ich mich?

  • Hallo Fantomas,


    Zitat

    ch habe schon öfters beobachtet wie manche "Blaulichtfahrer" (hauptsächlich Sanis) mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn unterwegs sind.
    Solche Aktionen sind echt verwirrend und meines Wissens verboten.
    Oder täusche ich mich?


    Da täuscht du dich......:-)


    "Sonderrechte" dürfen damit ausgerüstete Fahrzeuge nämlich nur auf Weisung ihrer Leitstelle nutzen (dort wird das auch dokumentiert)...
    Ob der Fahrer des Fahrzeuges nun sowohl das "Blinklicht" als auch das
    "Tatü-Tata" einsetzt,bleibt aber ihm selber überlassen.....denn die "Wahrnehmung von Sonderrechten" entbindet den Fahrer nicht von seiner
    Verantwortlichkeit..........
    Rein rechtlich gesehen ist aber bereits das Zeigen von "Blaulicht" als die
    Wahrnehmung" von Sonderrechten gemäß § 35 StVO in Verbindung mit § 38 zu werten......
    Gerade nachts werden Rettungsfahrzeuge,wenn es irgend geht,auf das
    Martinshorn verzichten,um die Anwohner in Großstädten nicht unnötig aus dem Bett zu befördern.......Auch auf das "Blaulicht" würden sie gerne
    "verzichten"...aber leider ist es ihnen ja nur damit möglich,schneller als "erlaubt" zu fahren......
    Denn "Blaulicht" wirkt wie ein "Magnet"....kaum hast du es an...schon wird der "letzte Penner" wach.......
    Ich arbeite ja im WS....und unser Fahrzeug verfügt über ein Blauchlicht-Aufsatz.....aber diesen habe ich bis jetzt nur dann benutzt,wenn ich wirklich "Hilfe" benötigte.......denn wenn du meinst,es wäre kein Mensch draußen......mach mal so ein Blaulicht an......:-)
    Das letzte Mal,wo ich es gebrauchte,war Februar 2005.......
    da hatten wir in der Kamera vom Parkplatz "Autoknacker"......
    ich war gerade auf den Parkplatz gefahren...da sah ich schon im Rückspiegel wie der Wagen der Schichtelektriker aus dem Werkstor
    "geschossen" kam.......innerhalb von 5 Minuten war die komplette Nachtschicht des Werkes auf dem Parkplatz......
    Normalerweise sind Menschen ja nicht froh,die Polizei zu sehen....aber die
    3 Autoknacker waren da doch sichtlich erleichtert,als der Streifenwagen eintraf..........*gg*.........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Urteil: Blaulicht ohne Martinshorn begründet keine Sonderrechte

    Fährt ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht, aber ohne Einsatzhorn bei Rot in eine Kreuzung ein, ist der Querverkehr nicht verpflichtet, freie Bahn zu schaffen. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.



    In dem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall war ein Polizeiauto bei Rot in eine Kreuzung eingefahren, ohne das Martinshorn in Betrieb gesetzt zu haben. Lediglich das Blaulicht war eingeschaltet. Drei hintereinander fahrende Pkws des Querverkehrs, die Grün hatten, wurden dadurch zum scharfen Bremsen gezwungen.


    Während die beiden vorderen Fahrzeuge noch rechtzeitig anhalten konnten, fuhr der dritte Pkw auf den zweiten auf. Den am Fahrzeug entstandenen Schaden wollte der Fahrer später vom Land, dem Dienstherrn des Polizisten, ersetzt haben. Seine Klage vor dem Kammergericht Berlin hatte Erfolg (Urteil vom 18.07.2005; - 12 U 50/04 -).


    Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges habe gegen seine Amtspflichten verstoßen, und das Land müsse hierfür haften, so das Gericht. Der Polizist hätte bei roter Ampel vor der Kreuzung anhalten und dem Querverkehr die Vorfahrt gewähren müssen. Er sei durch das Blaulicht nicht von dieser Pflicht befreit gewesen, so die Richter. Ein Sonderrecht, demzufolge die anderen Verkehrsteilnehmer für ihn freie Bahn schaffen müssten, hätte er nur gehabt, wenn er beide Sondersignale, also Blaulicht und Martinshorn, in Betrieb gesetzt hätte. Blaulicht allein begründe dagegen keinen Vorrang, sondern mahne die übrigen Verkehrsteilnehmer lediglich zu "gesteigerter Aufmerksamkeit".


    Den Autofahrer treffe an dem Auffahrunfall allerdings eine Mitschuld, so das Gericht. Da er - im Unterschied zu seinen beiden Vordermännern - nicht rechtzeitig bremsen konnte, sei er entweder unaufmerksam gewesen oder habe keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten. Der Mann könne daher nur Ersatz von 50 Prozent seines Schadens verlangen, so das Urteil.



    quelle: http://www.autokiste.de/start.htm?site=/psg/0603/5112.htm

  • Das Martin-Horn ist auch IM Auto ekelhaft laut, so das ich selber, wenn ich einen Patienten drin habe, die Tröte nur dann anmache, wenn es wirklich nötig ist.
    Beispielsweise bei Krampfanfällen und Kardialen Problemen kann das La-Lü, aber auch das blaue Geflacker einen neuen Anfall hervorrufen. Davon abgehsehen, ist es nur selten notwendig, mit "Glockenklang und Lichterglanz" zum Patienten und noch viel weniger, ins Krankenhaus zu fahren

  • Hallo Devildog,


    Zitat

    Urteil: Blaulicht ohne Martinshorn begründet keine Sonderrechte
    Fährt ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht, aber ohne Einsatzhorn bei Rot in eine Kreuzung ein, ist der Querverkehr nicht verpflichtet, freie Bahn zu schaffen. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.


    ich finde leider keinen Hinweis darauf,ob weiterer Rechtsweg beschritten wurde............
    Solange der BGH bzw.das BundesVerwaltungsgericht dazu nicht Stellung genommen hat,bleibt es bei den "Sonderrechten" (Auch NUR mit Blaulicht).


    DENN:
    Dieses Urteil widerspricht dem Zweck der Polizei: "Gefahrenabwehr"
    Gerade nachts hörst du ja das Lalü-Lala "meilenweit".....


    Manchmal zweifelt man wirklich an dem "Verstand" der Richter"......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Frank das Problem sind doch unsere Gesetze. Die sind eindeutig für die Dummen gemacht! In keinem anderem Land gibt das das die Gesetze solche Auslegungs Sache sind wie in Deutschland.


    Grüßle

  • Zitat

    Da täuscht du dich......:-)
    Auch auf das "Blaulicht" würden sie gerne
    "verzichten"...aber leider ist es ihnen ja nur damit möglich,schneller als "erlaubt" zu fahren......


    Hier täuschst zunächst einmal du dich. Sogar ganz gewaltig. Hab extra den Bruder meines Bekannten darauf angesprochen und der sagte dass das Schmarrn ist.

    Dumm ist der, der Dummes tut


    Ich suche keinen Job im Security-Bereich. Von etwaigen Angeboten bitte ich abzusehen

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.