Hi mich würde es mal interessieren wie ihr damit klar kommt auf der einen Seite einen Anzug zu tragen der noch gut aussieht mit dem ganzen anderen Schutzausrüstung wie Kugelsichere Weste, Pistole und und und??
Grüßle Marcus
Hi mich würde es mal interessieren wie ihr damit klar kommt auf der einen Seite einen Anzug zu tragen der noch gut aussieht mit dem ganzen anderen Schutzausrüstung wie Kugelsichere Weste, Pistole und und und??
Grüßle Marcus
Die weitaus wenigsten PSler laufen mit Schussweste und Waffen rum
ohne...
Nicht, das Du was falsches denkst. Die meissten sind nur Fahrer, Kofferschläpper oder Aufklärer, oder dürfen neben dem Kunden herdackeln und grimmig gucken, damit die ihr eigenes Ego aufpolieren können.
PS mit Waffe, Schutzweste und Co gibst eher selten.
Die Bosse unseres Kunden gehören zu den reichsten Leuten Deutschlands und haben keinen Anrecht auf bewaffnete PS.....
Zitat von klaus
PS mit Waffe, Schutzweste und Co gibst eher selten.
Die Bosse unseres Kunden gehören zu den reichsten Leuten Deutschlands und haben keinen Anrecht auf bewaffnete PS.....
Tja seit dem die RAF ihren "Betrieb" eingestellt hat, wird alles nur "halb so wild" gesehen.
Es ist allerdings die Frage, ob das immer richtig ist, der "Fall Reemtsma" hat gezeigt, daß eine Gefährdung für reiche Leute, die in der Öffentlichkeit als Wohltäter auftreten, doch einer Gefährdung unterliegen.
kommt halt immer drauf an, wie der Kunde selber "drauf" ist, also Anzug ist net unbedingt Pflicht, sondern passgenau wie Kunde und Co., du sollst ja net auffallen :lol: also da gibts keine generelle "Anzugsordnung", frag doch einfach mal deinen Chef, ich jedenfalls kenn genug Ps´ler, die noch nie ne Weste anhatten
Also ich muss dem Klaus recht geben mit dem was er sagt. Es gibt vieleicht zehn Personenschützer in Deutschland die mit Waffe oder Schutzweste ausgestattet sind. ( Ausgenommen die naja auch egal vom BKA halt " Siehe die von der Frau Merkel in Paris" :lol: )
Jeder Personenschützer weiß selbst das wenn er es mit einem Potentiellen Killer zu tun hat, das der gezielte Schuss in den Kopf geht. Da hilft auch keine Weste.
Jeder entscheidet das selber.
:roll:
Bekleidung richtet sich grundsätzlich an den Bedürfnissen des Auftrages, bzw. des Auftraggebers.
Von Anzug für 1.000 und mehr Euronen bis zur Badehose kann das alles sein.... Eben passend zu dem was die Schutzperson gerade macht.... Anzug kommt halt nicht so gut wenn Schutzperson am Strand liegt :lol:
Bezüglich Schutzweste: Das ist jedem seine persönliche Sache ob mit oder ohne. Lässt sich nicht pauschal sagen.
Bezüglich PS bewaffnet:
Es gibt schon mehr wie 10 bewaffnete PSler in D.
Seitens des BKA gibt es einen Klassifizierungskatalog mit den Personen die bewaffnet bewacht werden dürfen/müssen/sollen... Ausschliesslich diese DÜRFEN unter Waffeneinsatz geschützt werden durch PS....
Sofern andere nicht klassifizierte Personen bewaffnet geschützt werden, so macht sich der Waffenträger ganz klar STRFBAR wegen unerlaubten Führens einer Waffe.
Es gibt in D neben diversen "privaten" Personen die in dieser Liste stehen etliche Wirtschaftsunternehmen deren Unternehmensleitung bewaffneten PS "geniest". Anzumerken ist hier, das nicht die Person als solches, sondern die POSITION klassifiziert ist für bewaffneten PS...... Ändert sich also die personelle Besetzung, fällt auch der bewaffnete PS für den ehemaligen Positionsinhaber.....
Aber generell macht der bewaffnete PS in D nicht mal EIN PROZENT aus. Dieser liegt im PROMILLEBEREICH!!!!
WSD
Hallo WSD,
kleiner Widerspruch..........:-)
Bewaffneter "Personenschutz" ist nicht nur für "Top-Industrielle".........:-)
ABER!!!
Um mal einen unserer Aufträge zu verifizieren.......
DAS Problem beim "Bewaffneten" PS ist ja zum Bleistift........
Du hast den "Sprößling" eines TOP-Managers unter "Bewaffneten Begleitschutz"......nur der "Kleeene" will ja nunmal am WE in die Dizze......
UND DA fängt dein Problem schon an.......WIE kriegst DU deine "9-Millimeter"
durch die "Eingangskontrolle" der Diskothek??????
......
Ist eine öffentliche Veranstaltung und dafür ist laut Waffengesetz die Zimmerflak verboten
wiederum die andere Sache: es bedarf zwar Schutz des Sohnes , aber ob die Genehmigung für den bew. Schutz auch für ihn gilt??? Das ist ja alles klar und deutlich geregelt, auch Klaus hat recht, Zimmerstutzen ist bei sowas net drin
gelöscht
Zitat von FrankHallo WSD,
kleiner Widerspruch..........:-)
Bewaffneter "Personenschutz" ist nicht nur für "Top-Industrielle".........:-)
......
Widerspruch zwecklos, da ich schrieb "Es gibt in D neben diversen "privaten" Personen die in dieser Liste stehen etliche Wirtschaftsunternehmen...."
Sagte also nicht das es nur Wirtschaftsbosse wären :wink:
WSD
Bezüglich des "Nachkömmlings" der Schutzperson.
Sofern nur die Schutzperson an sich klassifiziert ist, ist der Nachwuchs und Familienangehörige nicht automatisch MIT klassifiziert.... Sofern dieser nicht explizit MIT klassifiziert ist, ist der bewaffnete PS für diese ganz klar ein Verstoß gegen das WaffG und nicht zulässig.
WSD
In Deutschland tragen weder staatliche noch private PSler im normalen Dienst Schutzwesten - dies geschieht erst bei einer akuten Änderung der Gefährdungslage. Wer schon mal 16 Stunden am Tag eine Weste getragen hat, weiß auch, warum das so ist.
Sobald die zuständige Ordnungsbehörde einem Konzern oder einem PSler dieses Konzerns einen Waffenschein zur Ausübung seiner Tätigkeit erteilt hat, ist eine Klassifizierung durch das BKA gar nicht nötig!
Ihr solltet anfangen, gewerblichen PS und "privaten" PS zu differenzieren.
Es gibt in Deutschland genug bewaffnete PSler in den Konzernen und auch bei sogenannten "Privaten." bzw. Familien der High Society.
Und hier kommt es letztendlich auf die Formulierung der "Einschränkung" der Erlaubnis an, welche regelt, wer mit Waffe geschützt werden darf und wer nicht!
Zitat von Sticky
Ihr solltet anfangen, gewerblichen PS und "privaten" PS zu differenzieren.
Dann erklär mir mal als "Nicht-PS´ler" den Unterschied :arrow:
Ist privater PS, wenn ich meine Tochter aus der Disco abhole?
Ich habe bis jetzt nur behördlichen und nicht-behördlichen PS unterschieden. Aber man lernt ja nie aus :shock:
"Privater PS"
Du bist Angestellter eines Wirtschaftsunternehmens oder einer Familie, der Waffenschein ist explizit nur für diese Tätigkeit ausgestellt und unter Umständen mehr oder weniger eingeschränkt.
"Gewerblicher PS"
Ein Sicherheitsunternehmen bekommt einen allgemeinen WS für die Durchführung von PS-Aufträgen erteilt - hier muß vermutlich jeweils von Auftrag zu Auftrag die BKA-Einstufung der Gefährdungslage bzw. die Sicherheitseinstufung geprüft werden. Aber im gewerblichen Bereich kenne ich mich nicht aus....
Apropos, wenn du eine SP in die Disko oder auf ein Konzert begleitest kannst du entweder eine Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen beantragen oder du läßt die Waffe zuhause, im Fahrzeug, beim Kollegen vor der Tür oder parkst Sie auf dem nächsten Polizeirevier...und wer akut gefährdet ist, muß auch nicht unbedingt auf derartige Veranstaltungen!
Zitat von klausIst eine öffentliche Veranstaltung und dafür ist laut Waffengesetz die Zimmerflak verboten
das ist so falsch, eine Discothek ist noch keine öffentliche Veranstaltung, sie ist es erst dann wenn z. B. Werbung gemacht wird mit "Heute Ladies Night"!!!
Ansonsten wäre ja ein Besuch in einem normalen Restaurant auch eine öffentliche Veranstaltung oder lieg ich da falsch???
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