Einspruch gegen das schriftliche IHK-Prüfungsergebnis

  • Hallo!
    Habe vor ein paar Wochen die schriftliche Prüfung abgelegt und nun mein Ergebnis erhalten. Bin mit der Bewertung wie viele andere die mit mir die Prüfung gemacht haben nicht einverstanden.
    Deswegen wollte ich mal fragen ob jemand weiß ob man seine schriftlichen Prüfungen zurückbekommt und wie man Einspruch gegen das Ergebnis einlegen kann.
    Danke schonmal für die Antworten.


    MfG

  • Selbstverständlich kannst Du Einspruch einlegen und dann gegebenenfalls mit einem Anwalt und einem Verantwortlichen der IHK Einsicht in den Prüfungsbogen nehmen.


    Zurück bekommst Du nichts - warum auch? Wo bekommt man seinen Prüfungsbogen ausgehändigt?


    Wie man Einspruch einlegt? Schriftlich verfassen und ab die Post...


    Ich gehe aber davon aus, dass der Prüfungsausschuss die Schablone richtig halten kann und kein Fehler gemacht wurde.

  • Erstmal Danke.
    Habe die Prüfung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" gemacht und da werden die Antworten schriftlich verfasst ( abgesehen von WBL ). Also nichts mit Schablone dran legen und schauen ob die Kreuze an der richtigen Stelle sind.
    Deswegen bin ich ja auch sehr skeptisch ob die richtig bewertet haben. Beim ankreuzen wäre ein Einspruch ja auch ziemlich sinnlos.


    MfG

  • Es ist schon richtig was Stinkefuchs schreibt, Du kannst Deinen Prüfungsbogen einsehen, aber nicht mitnehmen. Du kannst dann die Bewertungen der Prüfer nachlesen und deine Fehler sehen.
    Einspruch schriftlich bei Deiner IHK. Manchmal kann man auch schon vorab telefonisch einen termin ausmachen.



    Jörg

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