Führungszeugnis / Bundeszentralregister
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Ich freue mich ja ernsthaft darüber wenn jemand hier aktiv ist, doch das ewige posten von Links
geht mir persönlich mehr als auf den Sack!
ich kann nun mal nur für mich sprechen und ich wäre Dir dankbar wenn lediglich Links gepostet werden würden, die auch annährend den Sinn haben zu einer Diskussion anzuregen, im Augenblick habe ich den Eindruck das einfach nur gepostet wird was bei google gefunden wird.
Bitte für den Herrn Shadowman eine eigene Rubrik Links einrichten, in der er sich auslassen kann.
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Ja das ist echt eine gute Idee von dir und vielleicht auch gleich ein Verbesserungsvorschlag.
Infos-Links-Infos-Links.......... Auf den Beutel will ich hier niemandem steigen ,vielleicht aber auf die cojones ( span.) Nur nicht gleich aufregen, der shadowman verspricht Besserung. -
Ich finde den Link trotzdem interessant..
Auszug:
ZitatWelchen Inhalt hat ein Führungszeugnis?
Welchen Inhalt ein Führungszeugnis hat, ist § 32 des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG – zu entnehmen.§ 32 Abs. 2 BZRG bestimmt, welche Verurteilungen nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Beachten Sie jedoch, um nicht zu einem falschen Ergebnis zu kommen, unbedingt § 32 Abs. 1 S. 2 BZRG.
§ 32 Abs. 3 BZRG regelt, welche Eintragungen entgegen § 32 Abs. 2 BZRG in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind.
Grundsätzlich werden Verurteilungen nicht auf unbegrenzte Zeit in das Führungszeugnis aufgenommen, wie nachstehend erläutert wird.
'§ 33 BZRG Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
(1) Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen.(2) Dies gilt nicht bei Verurteilungen, durch die
auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt worden ist, wenn der Strafrest nicht nach § 57 a Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 56 g des Strafgesetzbuches oder im Gnadenwege erlassen ist,
Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist oder
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist, wenn ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) beantragt wird.'
Die Länge der Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen ist, entnehmen Sie bitte § 34 BZRG. Um bei Ihrer Berechnung kein falsches Ergebnis zu erhalten, beachten Sie bitte unbedingt auch § 34 Abs. 2, sowie die §§ 36-38 BZRG.Wenn Sie sich Gewissheit über das genaue Datum verschaffen müssen, ab dem eine konkrete Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen ist und die vorstehenden Hinweise Ihnen eine selbständige Lösung des Problems nicht ermöglichen, teilen Sie Ihre Frage bitte schriftlich dem Bundeszentralregister mit. Die Anfrage muss unbedingt Ihre Personalien (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) sowie Ihre Wohnanschrift enthalten und mit Ihrer Unterschrift versehen sein.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass per E-Mail übermittelte Anfragen aus Gründen des Datenschutzes nicht beantwortet werden.
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Zitat von admin
Ich finde den Link trotzdem interessant..
:lol: Ist er auch nur ohne jeglichen Zusammenhang gepostet………………..
Soll ich die auch mal Posten habe noch ca. 1.500 aufm Rechner wenn ich die alle einzeln gepostet habe dann werde ich google mal anschmeißen.
Eine kleine Auswahl:
http://www.bka.de
http://www.pfa.nrw.de/
http://www.polizei-beratung.de
http://www.bundespolizei.de
http://www.polizei.de
http://www.der-gefahrgut-beauftragte.de
http://www.gefahrgut-heute.de
http://www.brandschutz-zeitschrift.de
http://www.brandschutz.de
http://www.securitymagazine.com
http://www.weka.de
http://www.haufe.de
http://www.eusis.de
http://www.boorberg.de
http://www.osis.de
http://www.w3b.de
http://www.din.de
http://www.iqsnrw.de
http://www.rosmanith.de
http://www.azs.de
http://www.isgus.de
http://www.pcs.com
http://www.wse.com
http://www.bsi.bund.de
http://www.bundesdatenschutzbeauftragter.de
http://www.datenschutz.de
http://www.bfd.bund.de
http://www.rki.de
http://www.cdc.govDaher
Zitat von SeMBitte für den Herrn Shadowman eine eigene Rubrik Links einrichten, in der er sich auslassen kann.
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Hallo SeM,
einige der Links sind ganz brauchbar,manche weniger aber trotzdem aufmerksam von dir.Vielleicht kannst du ja bei Gelegenheit noch einige reinsetzen.Haben sicher die wenigsten was dagegen-wir können nur unseren Wissensstand erhöhen .
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