Geschlossene Veranstaltung

  • In wie weit kann man der Polizei den Eintritt verwehren ?


    Ich, als Generaldirektor ruf einfach beim Pförtner an und lasse die Lucken dicht machen, damit das mal klar ist, wenn die Brüder auftauchen.

  • Ich schlage vor, Du machst mal den 34a, oder holst Dir Fachlektüre für EInsteiger. Ich denke, Du wirst dann sehen, was Du manchmal für einen Schwachsinn von Dir gibst.
    Ehrlich gesagt, lag ich gerade am Boden vor Lachen.....

  • Nur wegen einer Frage soll ich den 34 a machen ?
    Danke für den Tip.


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    In wie weit kann man der Polizei den Eintritt verwehren ?

  • Wenn die eine plausible Begründung haben, gar nicht.....
    Damit meine ich nicht, Schikane Personalausweiskontrollen, Kaffeedurst oder so

  • Genau das meine ich, ohne Begründung wie Gefahr in verzug usw kein Einlass. Welche Gründe sind den vorgeschoben ?

  • Eine andere Frage.....warum solltest du sie nicht reinlassen wollen? :lol: oder welcher vernünftige Grund könnte dagegen sprechen?


    Auch wenn es sich um eine rein hypothetische Fragestellung handelt, verstehe ich doch den Sinn der Frage ehrlich gesagt nicht - in der Regel versucht man ja einen guten Kontakt aufzubauen..

    Sicherheit für 6,85 Euro? - dafür bekomme ich nicht mal eine gute Putzfrau!

  • Sticky


    Mit einem Polizisten ein gutes Verhältniss aufbauen ? Wo denkst du hin ? Ich bin Generaldirektor !


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    Am Eingang steht ein Schild Geschlossene Gesellschaft

  • :lol: das ist aber keine Frage der Position....



    Handelt es sich um ein öffentliches Lokal, eine Privatwohnung, ein Geschäftsgebäude?..... , bzw. definiere bitte genau die Örtlichkeit.

    Sicherheit für 6,85 Euro? - dafür bekomme ich nicht mal eine gute Putzfrau!

  • Natürlich gibt es da Unterschiede......und die sind ganz klar geregelt - aber jetzt definiere doch ersteinmal deine Örtlichkeit....dann bekommst du deine Erklärung....

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  • Die Uhrzeit und die Anschrift spielen keine Rolle - hier hast du keine Möglichkeit, den Beamten den Zutritt zu verwehren....... :lol


    die "Gefahr im Verzug" Nummer greift nur bei Privatwohnungen....in Gaststätten und anderen Räumlichkeiten ist das überhaupt nicht nötig.....

    Sicherheit für 6,85 Euro? - dafür bekomme ich nicht mal eine gute Putzfrau!

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  • Wieso das denn ?????
    Ist doch ne Geschlossene Veranstaltung ohne öffentlichen Verkehr.


    Muß ich meinen kompletten Pförtner Stab ordern ?

  • Betriebs- Geschäfts- und Arbeitsräume dürfen in Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe zu den Betriebszeiten betreten werden, ohne das eine richterliche Anordnung oder ein sogenannter Durchsuchungsbeschluß notwendig ist oder "Gefahr im Verzug" geboten sein muß. :?


    zumindest so ähnlich ist es definiert - ist bei mir schon länger her......
    :lol:



    da hilft dir auch eine ganze Armee von Pförtnern nicht....

    Sicherheit für 6,85 Euro? - dafür bekomme ich nicht mal eine gute Putzfrau!

  • In Ordnung, aber das ist eine Stink Normale Gaststätte auch Tanzlokal genannt. Nichts mit Betriebs- Geschäfts- und Arbeitsräume.


    Meine beiden Pförtner Ottfried und Hans haben da keine skrupel die Grünen Freunde nach Hause zu schicken. Hat schon einmal geklappt.

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous ()

  • Eine Gaststätte ist ebenfalls eine Betriebsstätte.....dort findet der Betrieb einer Gaststätte statt.....und gearbeitet wird dort auch....und Geschäfte werden dort auch getätigt.... :lol:

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  • eigentlich nirgendwo.........rechtlich in einer Privatwohnung - aber Gefahr im Verzug ist zur Not schnell konstruiert......ein anonymer Hinweis über den Notruf....z.B.


    wenn sie rein wollen, kommen sie auch rein.. :lol:


    Ein Zeltplatz ist ebenfalls eine Betriebsstätte.....sag mal, wie bist du denn Generaldirektor geworden???? :lol:

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  • Irgendetwas stimmt an deiner Theorie nicht. Ich war selbst mal in einem Tanzlokal dabei als die Herren von der Polizei sich einfach umdrehten und nachhause gingen als diese das Schild " Geschlossenen Veranstaltung" entziefert hatten.


    Jetzt sag du mir wie du Personenschützer geworden bist.


    Ich selber bin da eher zufällig reingerutscht und jetzt gefällt mir die Arbeit als Generaldirektor so gut das ich nichts anderes machen will.

  • Die Zutrittsrechte sind ganz klar über das PolG, Abschnitt 2, §31 geregelt........wahrscheinlich hatten die Beamten keine Lust......


    Wie ich zum PS gekommen bin?.......ich habe sehr schnell gemerkt, daß viele Frauen auf ne Kanone und dicke Autos abfahren.... :lol: so ungefähr mit 16.....

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