Als Täuschungsalarm bezeichnet man eine Kategorie von Falschalarms. Ein Täuschungsalarm liegt vor, wenn Melder anhand physikalischer oder chemiekalischer Gegebenheiten fälschlicherweise den Zustand einer Gefahrensituation detektieren.
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Ein Brandmelder mit Zwei-Winkel-Technik besteht aus mehreren Sensoren (Multisensor).
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Eine Bedrohungsmeldung wird von Personen ausgelöst. Wenn jemand zum Beispiel Einbruchsgeräusche wie das Klirren von Glasbrüchen hört, nimmt er dies als Bedrohung war und reagiert darauf.
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Die Alarmzwischenspeicherung ist Teil der Alarmverifikation und eine entsprechende Maßnahme zur Überprüfung eines Alarmsignals.
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Unter Alarmverifikation versteht man die Feststellung oder Bewahrheitung eines ausgelösten Alarms.
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Unter Alarmplausibilität versteht man die Glaubwürdigkeit beziehungsweise Wahrscheinlichkeit eines Alarms. Alternativbegriffe dazu sind Alarmverifikation und Detektionssicherheit.
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Im Allgemeinen zählen Alarmanlagen zu den klassischen Überfall- Einbruch- und Diebstahlmelde-Einrichtungen. Diese Einrichtungen sind von großer sicherheitsrelevanter Bedeutung. Durch technische Mittel, soll einem potenziellen Straftäter der Einbruch in ein Gebäude größtmöglich erschwert werden.
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Ein Alarm signalisiert, dass eine (große) Gefahr besteht. Das Notsignal kann optisch oder akustisch auf die kritische Situation aufmerksam machen.