Katastrophen sind Unglücksfälle mit verheerenden Folgen. Eine Katastrophe ist das schwerwiegendste Szenario, welches durch eine abstrakte Gefahr eintreten kann. Sämtliche Notfallsysteme zielen auf die Verhinderung einer Gefahr solchen Ausmaßes ab.
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Der Begriff Krisenmanagement bezeichnet das strategische Operieren zur Eindämmung besonders großer Gefahren und Katastrophen für Mensch und Umwelt. Der Begriff in seinem heutigen Verständnis wurde in den 1960er-Jahren unter der Präsidentschaft Kennedys durch die Kuba-Krise geprägt.
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Der Krisenstab ist das Team unter einer kommandoerfahrenen Person und wird im Notfall tätig. Mithilfe des Krisenstabs werden im Falle einer Katastrophe Entscheidungen umgesetzt, um die Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.
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Durch eine Reihe an vorbeugenden Katastrophenschutzmaßnahmen, sollen entstehende Schäden soweit wie möglich in Grenzen gehalten werden.
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Eine Notfallorganisation ist das Gegenstück zur Normalorganisation und hat das Ziel, durch verschiedene Handlungen den Zustand des gefahrenfreien Normalfalls zu erreichen.
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Das Krisenmanagement in Deutschland ist in den Artikeln 30 und 70 des Grundgesetzes (GG) in Deutschland geregelt. So unterliegt das Krisenmanagement den Ländern, sofern es sich nicht um eine Verteidigungshandlung nach Außen handelt.