Servus liebe Kollegen,
gestern bekam ich einen „Änderungsvertrag“ meiner Firma, hierbei ist folgendes aufgeführt:
„Zitat Anfang“
§ 2 Arbeitszeit
Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit betragt 160 Stunden.
Der Arbeitnehmer leistet Nacht-, Sonn-, und Feiertagsarbeit.
Es handelt sich um eine TEILZEITBESCHÄFTIGUNG.
Der Arbeitnehmer leistet KURZEINSÄTZE.
Diese werden nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit vergütet.
„Zitat Ende“
Persönlich, ergibt dieser Passus keinen Sinn...
Für mich ist diese These sehr (fragwürdig) interessant...
160 Stunden = Teilzeitbeschäftigung,
19 -20 Einsatztage = Kurzeinsätze.
Kann mir bitte jemand meine Frage beantworten, wann man in unser Branche einen „Vollzeitjob“ hat???
Bitte mit Quellenangabe – Danke.
Beste Grüße
gestern bekam ich einen „Änderungsvertrag“ meiner Firma, hierbei ist folgendes aufgeführt:
„Zitat Anfang“
§ 2 Arbeitszeit
Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit betragt 160 Stunden.
Der Arbeitnehmer leistet Nacht-, Sonn-, und Feiertagsarbeit.
Es handelt sich um eine TEILZEITBESCHÄFTIGUNG.
Der Arbeitnehmer leistet KURZEINSÄTZE.
Diese werden nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit vergütet.
„Zitat Ende“
Persönlich, ergibt dieser Passus keinen Sinn...
Für mich ist diese These sehr (fragwürdig) interessant...
160 Stunden = Teilzeitbeschäftigung,
19 -20 Einsatztage = Kurzeinsätze.
Kann mir bitte jemand meine Frage beantworten, wann man in unser Branche einen „Vollzeitjob“ hat???

Bitte mit Quellenangabe – Danke.
Beste Grüße