Vertrauensschäden sind Vermögensschäden bei Bewachungsunternehmer, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen/ Mitarbeiter verursacht werden.
Diese sind über die Bewachungshaftpflicht so nicht versichert/ versicherbar!!
Schadensbeispiele:
- Mitarbeiter sollen ein Lager bewachen, dabei entwenden die Mitarbeiter Ware und verkaufen diese auf eigene Rechnung.
- Ein Autohaus wird bewacht. Der Mitarbeiter fährt mit einem nicht zugelassenen/versicherten Fahrzeug unberechtigt. Dabei wird das Fahrzeug beschädigt.
Weitere Beispiele:
-Unmittelbarer Schaden aufgrund krimineller Handlung
-Vorsätzliche Manipulation von Daten oder Software (Computer-Missbrauch)
-Schäden bei Dritten nach vorsätzlich unerlaubter Handlung
-Geheimnisverrat
-Vertragsstrafen
-Wissentliche Pflichtverletzung
Datenmissbrauch durch Dritte
-Bereicherung durch rechtswidrigen Eingriff in die elektronische Datenverarbeitung / Telekommunikationseinrichtung
-Vorsätzliche Manipulation von Daten oder Software (Computer-Missbrauch)
-Vermögensschäden im Rahmen der online durchgeführten Bank und Firmengeschäfte (Phishing)
-Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass Dritte
-personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers aus dessen EDV nutzen,
um sich einen betrügerischen Vermögensvorteil zu verschaffen (Identitätsdiebstahl)
-Vermögensschäden aufgrund behördlicher Beweissicherun nach Implementierung verbotener Daten von Dritten
Wir erarbeiteten einen Rahmenvertrag mit Sonderkonditionen für die Bewachungsbranche. Deckungssummen von 50.000 € bis 1 Mio. € möglich.
Diese sind über die Bewachungshaftpflicht so nicht versichert/ versicherbar!!
Schadensbeispiele:
- Mitarbeiter sollen ein Lager bewachen, dabei entwenden die Mitarbeiter Ware und verkaufen diese auf eigene Rechnung.
- Ein Autohaus wird bewacht. Der Mitarbeiter fährt mit einem nicht zugelassenen/versicherten Fahrzeug unberechtigt. Dabei wird das Fahrzeug beschädigt.
Weitere Beispiele:
-Unmittelbarer Schaden aufgrund krimineller Handlung
-Vorsätzliche Manipulation von Daten oder Software (Computer-Missbrauch)
-Schäden bei Dritten nach vorsätzlich unerlaubter Handlung
-Geheimnisverrat
-Vertragsstrafen
-Wissentliche Pflichtverletzung
Datenmissbrauch durch Dritte
-Bereicherung durch rechtswidrigen Eingriff in die elektronische Datenverarbeitung / Telekommunikationseinrichtung
-Vorsätzliche Manipulation von Daten oder Software (Computer-Missbrauch)
-Vermögensschäden im Rahmen der online durchgeführten Bank und Firmengeschäfte (Phishing)
-Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass Dritte
-personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers aus dessen EDV nutzen,
um sich einen betrügerischen Vermögensvorteil zu verschaffen (Identitätsdiebstahl)
-Vermögensschäden aufgrund behördlicher Beweissicherun nach Implementierung verbotener Daten von Dritten
Wir erarbeiteten einen Rahmenvertrag mit Sonderkonditionen für die Bewachungsbranche. Deckungssummen von 50.000 € bis 1 Mio. € möglich.
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