ZitatAlles anzeigen21.12.2007 12:04 Uhr | aktualisiert: 21.12.2007 15:28 Uhr
Raucher schlagen 76-jährigen U-Bahnfahrgast brutal zusammen
München – Zwei Unbekannte Männer haben am Donnerstagabend im Zwischengeschoss der U-Bahnstation Arabellapark einen Rentner brutal zusammengeschlagen und schwer verletzt.
Der 76-jährige war auf dem Weg nach Hause am Max-Weber-Platz in die Linie U4 eingestiegen Mit im Waggon saßen jüngere, dunkel gekleidete Männer, die rauchten. Der Rentner sprach sie an und bat sie, das Rauchen einzustellen.
Daraufhin wurde er von den Unbekannten, die gebrochen Deutsch sprachen und vermutlich aus Osteuropa stammen, übel beschimpft und bespuckt. Daraufhin begab sich der Rentner im Waggon weiter nach vorne. Keiner derr ca. 15-20 weiteren Fahrgäste mischte sich in den Konflikt ein.
An der Endhaltestelle Arabellapark stiegen der 76-jährige aus; die beiden Unbekannten verfolgten ihn. Im menschneleeren Zwischengeschoss schließlich griefen sie den Rentner von hinten an und streckten ihn durch einen gezielten Faustschlag gegen den kopf zu Boden.Die beiden schlugen und traten auf den wehrlosen Mann ein, dabei mehrfach gegen den Kopf und Gesicht.
Der Rentner blieb leblos liegen, die Unbekannten flüchteten und entwendeten auch den Rucksack des Mannes. Ein kurz darauf zufällig vorbeikommender Passant verständigte die Polizei. Der Rentner musste mit schweren Kopfverletzungen in eine Klinik eingeliefert werden. Er erlitt bei dem Überfall zahlreiche Schädelfrakturen mit Einblutungen in das Gehirn. Sein Zustand ist noch immer kritisch.
Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, ist eine Belohnung von der Münchner Polizei ausgesetzt worden.
Wo soll das noch enden
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Die Damen und Herren in den Jugendwerkhöfen waren verurteilte Staftäter...
Nur mal so...
Die hatten nur nicht das Privileg im Knast zu "sitzen"... sondern durften "rammeln"
Ergo durften (...) selber zur Wiedergutmachung mit produktiver Leistung beitragen...
Sicher hat das in unser Geschichte Anrüchigkeit und ein Bezug auf die Lager vor 45 wird von den antiautoritären Autonomen bestimmt gefunden..
Warum kräht eigentlich keine Sau, wenn Bilder im TV über arbeitende... in Ketten arbeitende... US - Häftlingen laufen? -
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Zitat von Faultier
Die Damen und Herren in den Jugendwerkhöfen waren verurteilte Staftäter...
...oder politisch andersdenkende....
Zitat von Faultier...selber zur Wiedergutmachung mit produktiver Leistung beitragen...
...produktive Arbeit im Knast ?? Nee, Deppentätigkeit ohne echte Gegenleistung....und die lokale Wirtschaft wird sich freuen, wenn neben Osteuropa die uneinholbaren Lohndumper mitten unter uns sind....
Zitat von FaultierWarum kräht eigentlich keine Sau, wenn Bilder im TV über arbeitende... in Ketten arbeitende... US - Häftlingen laufen?
..weil die Grenzen unseres Grundgesetzes dort nicht gelten ?? :wink:
Auch jugendliche Intensivtäter werden für mich keine Aushebelung meiner Grund- und Freiheitsrechte zulassen....da beginnt bei mir der (vereidigte) Wiederstand....wollen wir da mal auch aus Mücken keine Elefanten machen weil die Presse gerade wieder ein Winterflauten Thema hat und die Landtagswahlkämpfer vor der Kamera poussieren...
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Ich frage mich nur, wo meine Grundrechte bleiben!
Ich höre jedesmal Grundrechte für Verbrecher, aber mein Lohn wird immer geringer weil ich mehr Steuer zahlen muss und andere dürfen sich benehmen wie im Schlachthof
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Zitat
Warum kräht eigentlich keine Sau, wenn Bilder im TV über arbeitende... in Ketten arbeitende... US - Häftlingen laufen?
Ganz im ernst?
Ich dachte Kettensträflinge gäbe es in den USA schon lange nicht mehr. Da war doch in den 70ern so ne Gefängnisreform,meine ich. Ist wirklich blos ne Frage (kein Sarkasmuß a'la Trapper). Bin echt verdutzt. -
Zitat von Blue_Dragon
Ich höre jedesmal Grundrechte für Verbrecher
Nein, Grundrechte gelten für alle....und sie dürfen nur Kraft Gesetz und Aufgrund Gesetz eingeschränkt werden.
Der Wesensgehaltsschutz der entsprechenden Artikel garantiert auch, dass keine Partei daran rütteln kann und wird, nur weil gerade der politische Wind entsprechend weht....
Die notwendigen Instrumente zum Umgang mit Kriminellen hat der Staat.....wie sie eingesetzt werden steht auf einem anderem Blatt.
Strenge Leibstrafen aus mittelalterlicher Herkunft haben übrigens auch nicht abgeschreckt....im Moment einer solchen Tat wie sie hier geschehen ist denkt der Täter eh nicht an Bestrafung...
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Zitat
Strenge Leibstrafen aus mittelalterlicher Herkunft haben übrigens auch nicht abgeschreckt....im Moment einer solchen Tat wie sie hier geschehen ist denkt der Täter eh nicht an Bestrafung...
Ja soll denn Strafe nur zur Abschreckung dienen? Ich finde eine Strafe darf auch ruhig als Strafe empfunden werden, wenn man vorher nicht an sie gedacht hat.
Und einige Leute gehören garantiert ausgepeitscht. Ob sie was draus lernen dürfte den Opfern relativ schnuppe sein. Die Genugtuung,das ein Täter eine verdiente Strafe erhält fördert sicher das Gerechtigkeitsempfinden des Opfers und der Allgemeinheit.Aber das ist natürlich pure Spekulation. Passieren wird so was hier niemals.
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Das nennt sich dann aber Rache und nicht Strafe, oder ??
..und wie nehme ich den Irrtum danach zurück ??
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Zitat von Landgraf
Das nennt sich dann aber Rache und nicht Strafe, oder ??
..und wie nehme ich den Irrtum danach zurück ??
Das erinnert mich an einen Artikel im Spiegel kürzlich. In den Staaten werden derzeit anhand DNA-Spuren und deren Auswertung Urteile der Vergangenheit überprüft. Dabei wurden auch einige Fehlurteile festgestellt - bei Verurteilten, die in der Todeszelle auf ihre Hinrichtung warten... Unschuldig, wie die Initiative anhand der DNA feststellte!
Wieviele bereits vollstreckte Todesurteile hier ein Irrtum waren?
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trapper - lieber eine anständige Haftentschädigung und vollständige rechtliche Rehabilitation bei einem Fehlurteil, als gar keine Möglichkeit, einen Irrtum zurückzunehmen, oder nicht?
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Verstehe natürlich was ihr meint. Aber beim Opfer gibts nie Zweifel, das es das Opfer ist. Beim Täter muß man trotz 50 Augenzeugen aufpassen,das man ihm nicht weh tut.
Irgendwie ist das alles total verdreht.Ich glaube auch nicht, das jemand direkt stirbt, wenn er Steine klopft,anstatt Bücher zu lesen um im Knast seinen Meisterbrief zu machen. Ja ich weiß...wir bestrafen ja auch nicht, wir rehabilisieren.
Denke aber mit ordentlich Muskelkater am Abend bereut man vielleicht etwas mehr, als wenn man Playstation gespielt hat. -
Zitat von Landgraf
Nein, Grundrechte gelten für alle....und sie dürfen nur Kraft Gesetz und Aufgrund Gesetz eingeschränkt werden.
Der Wesensgehaltsschutz der entsprechenden Artikel garantiert auch, dass keine Partei daran rütteln kann und wird, nur weil gerade der politische Wind entsprechend weht....
Die notwendigen Instrumente zum Umgang mit Kriminellen hat der Staat.....wie sie eingesetzt werden steht auf einem anderem Blatt.
Strenge Leibstrafen aus mittelalterlicher Herkunft haben übrigens auch nicht abgeschreckt....im Moment einer solchen Tat wie sie hier geschehen ist denkt der Täter eh nicht an Bestrafung...
Oh ich schreie nicht nach der Todesstrafe und auch nicht nach Arbeitslager die sie Körberlich brechen sollen wie jetzt Bootcamps, bin ein klarer Gegner davon!
Nur es darf nicht sein das ein Verbrecher wie als bsp. der Mario M. Ins Gefängniss kommt und er sich dort nach belieben seine Atitüden ausleben darf!
Hier muss ganz klar das Opfer vorrangig sein! Das heißt das Opfer muss vorrangig einen Therapeutische Platz bekommen!
Und das ist meine meinung, ist das völlig Konform mit den Grundrechten, wenn er die vollen Kosten des ganzen Falles übernimmt.ZitatAnspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetzes (OEG) hat derjenige, der in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Die Zahlen zur Praxis des OEG sind für die gesamte Bundesrepublik ernüchternd. Von den im Jahr 2006 rund 215.000 unter dem Begriff Gewaltkriminalität erfassten Fällen wurde nur von knapp zehn Prozent der Anspruchsberechtigten ein Antrag gestellt.
Wenn es dem Staat nicht möglich ist, seine Bürger ausreichend vor Straftaten zu schützen, so muss er sich wenigstens ausreichend um die Opfer kümmern. Dies ist der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes. Anspruch auf Leistungen hat derjenige, der in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Die Zahlen zur Praxis des OEG sind für die gesamte Bundesrepublik ernüchternd.
Die vom WEISSEN RING jedes Jahr erstellte Statistik, basierend auf Behördenangaben. Nur knapp zehn Prozent der Anspruchsberechtigten stellen einen Antrag nach dem OEG.
Noch immer ist das OEG, selbst bei Behörden und Rechtsanwälten, weithin unbekannt. Nur wenige Betroffene erhalten eine spürbare Hilfe bei der Bewältigung körperlicher, seelischer oder wirtschaftlicher Tatfolgen. Bemängelt werden vom WEISSE RING zudem die zu enge Fassung des Gesetzes und die oft äußerst restriktive Anwendung durch die Versorgungsverwaltungen der Länder.
Den Artikel und die zugehörigen Statistiken findet man hier
http://www.weisser-ring.de/index.php?id=7571Ich für meinen Teil bin da fester meinung, wenn ein Täter andere Körberlich/wirtschaftlich beinträchtigt so muss es ein Mittel geben das der Täter alles begleichen muss was er getan hat. Alles andere Wäre für mich ein Bruch des GG.
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Da verlassen wir dann das Strafrecht und befinden uns im Zivilrecht.... das Opfer hat diese Ansprüche.
Nur: Im Unterschied zur KfZ-Versicherer Branche die einen Pool Verkehrsopferhilfe haben sieht es da für die Opfer von Straftaten sehr mies aus....
Weisser Ring ist da übrigens ein guter Tip....wie ich wohl schon erwähnt hab bin ich dort tätig und das auch mit Überzeugung.
Im Gefängnis Attituden ausleben ?? Äääh, das hab ich noch nicht erlebt...und wenn nur sehr kurz :wink:
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Weisser Ring...?
Dort tätig bin ich nicht, aber das ist eine der wenigen Organisationen, denen ich regelmäßig Geld spende. Weil mich deren Arbeit ebenfalls überzeugt...
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Zitat von Landgraf
Im Gefängnis Attituden ausleben ?? Äääh, das hab ich noch nicht erlebt...und wenn nur sehr kurz :wink:
Naja 20 Stunden auf dem Gefängnis Dach sind Kurz oder Lang :wink:
Nein, ich meinte er darf sich zurück setzen und für ihn wird gesorgt! Er bekommt Tests wo man ihn als Hochintelligent bezeichnet, für was??
Sorry das Geld was das kostet kann man alles in Opfer Fonds Stellen. -
Weisser Ring, bekommt auch ab + zu eine kleine Geldspende. Es ist nur traurig, das eine private Organisation sich manchmal besser um die Opfer kümmert, als der Staat.
Nach neusten Informationen soll in den Staaten die Bootscamps wieder teilweise abgeschafft werden, Gründe: zu teuer und die Rückfallquote beträgt ca. 65 %.
Vor zwei Tagen wurde ein Beitrag über ein Erziehungscamp in Deutschland im Fernsehen gezeigt, als Gast war auch MP Koch vor Ort.
Geleitet bzw. als Geschäftsführer ist ein ehemaliger Profiboxer und ex. Alk., Name leider nicht mehr bekannt, tätig.
Gezeigt wurde wie die Jungs Kraft - und Boxtraining absolvierten, damit sie beim nächsten mal besser zuschlagen können?Wie schon von Landgraf gesagt, bin ich auch der Meinung, wehret den Anfängen und reagiert vom Anfang an .
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Zitat von Micha202
da gabs mal nen Film, wo man alle Verbrecher auf ne einsame Insel verschafft hat, dort musst die sich selber versorgen, ohne Einmischung von aussen. Leider gibts sowas nicht in der Realität, ich wäre sofort dafür
Das ist nicht ganz richtig. Longue Island, zugehörig zu den Seychellen/Malediven ist eine Gefängnisinsel. Dazu gibt es noch eine Verbannungsinsel. Ankern und betreten verdoten. Die Kriminalitätsrate ist relativ gering, da für vergleichsweise geringe Straftaten bereits das Exil/Verbannung ausgesprochen wird. Ob der Anteil der Straftäter an der Gesamtpopulation geringer ist wie in anderen Staaten, sei dahingestellt. Gerade Serien- und Intensivtäter bekommen aber keine weitere Möglichkeit für strafwürdiges Verhalten, da sie von der "gesunden" Gesellschaft schnell separiert werden.
Zitat von LandgrafStrenge Leibesstrafen aus mittelalterlicher Herkunft haben übrigens auch nicht abgeschreckt...im Moment einer solchen Tat wie sie hier geschehen ist denkt der Täter eh nicht an Bestrafung...
Hier kann nur bedingt ein Vergleich gezogen werden. Im Mittelalter wurde auch strafunwürdiges Verhalten mit Leibeszüchtigung, bzw, Todestrafe durch Despoten bestraft. Man denke nur an das mittelalterliche Hausrecht. Dem Hausherrn oblag die uneingeschränkte Strafherrschaft über seinem Haushalt angehörigen Personen. Auch die Todesstrafe über seine untreue Ehefrau durfte vollstreckt werden. Oder die Hexenverbrennung. Man musste nur mit dem Finger auf bestimmte Frauen deuten und sie wurden verbrannt. Straftaten im Mittelalter wurden überwiegend aus persönlicher Not begangen und nicht aus Gier oder anderen lapidaren Gründen wie in der heutigen Zeit. Einen Vergleich mit dem mittelalterlichen Verhalten von "Straftätern" zu ziehen, halte ich für bedenklich.
Das zumindest der Serientäter nicht immer an die Strafandrohung denkt, bleibt unbestritten. Aber auch hier gibt es genügend Beispiele von Tätern (Bankräuber, Betrüger etc.), die bestimmte strafrechtliche Grenzen nicht überschreiten und bewusst planen. Bei einer langfristigen Inhaftierung wird wenigstens das Problem der Tatwiederholung eingeschränkt. Solange es keine andere Möglichkeit gibt, diesen Tätern habhaft zu werden, halte ich dies für die beste Alternative. Allzu oft wird eine positive Kriminalprognose gestellt. Mit einer Methode, die längst unter Kriminologen als umstritten gilt, da der Erfolg nicht nachgewiesen werden kann. Bei der qualitativen Methode könnte eine strengere Haftung der Gutachter helfen.
Außerdem funktioniert Null-Toleranz-Strategie tatsächlich. Viele werden zwar wieder das Argument der Verdrängung ins Feld werfen, jedoch ist doch schon viel gewonnen, wenn bestimmte ausl. Täter zu Hause bleiben, oder nicht? Man betrachte z. B. innerdeutsch die Bundesländer Bayern und Berlin. Wer hier den Unterschied nicht sieht, ist blind.
In bestimmten arabischen Ländern ist das Phänomen Kaufhausdiebstahl praktisch unbekannt. Das liegt u. a. an der Androhung der Amputation von Extremitäten.
Zuletzt eine Frage: Falsch geparkt ist schnell und jeder hat`s doch schon getan. Die zehn bis zwanzig Euro riskiert man. Würdet ihr auch falsch parken, wenn es 1000,-- Euro kosten würde?In diesem Sinne wünsche einen schönen Sonntag Abend
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Zitat
In bestimmten arabischen Ländern ist das Phänomen Kaufhausdiebstahl praktisch unbekannt. Das liegt u. a. an der Androhung der Amputation von Extremitäten.
Das wundert mich.Den relativ viele Bitterarme gibts da ja auch.
Im Mittelalter wurde Dieben die Hand abgehackt. War ein herrliches Specktakel. Wie Kirmes heutzutage.
Und wärend die Menge gröhlte und zusah wie den Unglücklichen die Hände angehackt wurden,nutzten die Beutelschneider die selbe Menschenmenge für ihre Diebeszüge. Von Abschreckung keine Spur. -
Zitat von Trapper
Das wundert mich.Den relativ viele Bitterarme gibts da ja auch.
Im Mittelalter wurde Dieben die Hand abgehackt. War ein herrliches Specktakel. Wie Kirmes heutzutage.
Und wärend die Menge gröhlte und zusah wie den Unglücklichen die Hände angehackt wurden,nutzten die Beutelschneider die selbe Menschenmenge für ihre Diebeszüge. Von Abschreckung keine Spur.Ich schrieb und meinte auch nicht, daß die Strafandrohung abgeschreckt hat oder nicht. Ich äußerte lediglich, daß nur bedingt ein Vergleich gezogen werden kann. So lange Bestrafung und Kriminalisierung von der Gunst eines wechselmütigen Despoten abhängig ist, kann Strafandrohung auch nicht abschreckend sein. Wenn man heute noch ein Freund des Despoten ist und alles machen kann und am nächsten Tag dafür kriminalisiert wird, bleibt auch kein Freiraum für Abschreckung.
Um tatsächlich einen Vergleich ziehen zu können, müßte man die zu vergleichenden Straftaten operationalisieren. Wegen der mangelnden Kenntnis der damaligen Sachverhalte und der damit einhergehenden kaum möglichen objektiven Bewertung der Gleichen dürfte das schwierig werden. Objektive Beweise waren damals für eine Verurteilung nicht wirklich notwendig.
Grundsätzlich aber bin ich der Meinung, das Strafandrohung abschreckt. Bei latenten Straftätern generell (Gelegenheit macht Diebe), bei Serientätern nur bedingt. Abschreckend wird eine Strafandrohung aber nur dann, wenn gleichzeitig mit einem Ertapptwerden zu rechnen ist. Siehe Beispiel mit dem Falschparken.
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