Arbeitschutz und anonyme Anzeigen

  • 3.man wird nicht "angekündigt" krank....

    Der Ältrere Kollege hat einen Kardinalfehler begangen....man "kündigt" NIEEE Krankheit an......sondern ruft die 112 und läßt den RTW kommen....wenn man "zufällig " gerade außerhalb des Objektes auf K-Runde ist....dann ist die Bude nämlich zu und es gibt morgens mächtig Ärger von allen Seiten für die Sicherheitsfirma.Denn das ist ein Arbeitsunfall und die BG wird vom Krankenhaus am nächsten Morgen informiert.....dann kreist der MOB *grinz*.

    Großartig! :evil:^^:thumbup:


    Im Bereich der IT und Rechenzentren sind Totmanschalter zum Beispiel am Gürtel nichts ungewöhnliches, bewegst Du Dich nicht mehr, piept er, wird der Ton nicht quittiert, schlägt das Ding im Leitstand Alarm und der Werkschutz rückt aus.

    Das setzt, wie schon gesagt, einen Leitstand oder eine Alarmzentrale voraus. Bei einem Großteil der Unternehmen ist die "Alarmzentrale" das Handy des EL...

  • Angekündigte Krankheit:

    Wenn es mir schlecht geht, und ich auf der Arbeit sage das ich zum Arzt gehe, kann mir niemand einen Strick daraus drehen. Ob daraus eine AU entsteht, ist eine andere Baustelle.

    Es gibt nicht mehr viele Ärzte, die einfach mal so - also ohne nähere Diagnose - AU schreiben. Früher kannte ich mal einen ländlichen Allgemeinarzt. Wenn man zu dem in die Praxis kam, hat er als erstes den gelben Block vor sich hingelegt, bevor er überhaupt wusste, woran ich "leide".

  • Hallo Hohlmeise,


    aber natürlich kann man dir daraus einen Strick drehen......wie lange bist du eigentlich im Wachgewerbe ?? :-)


    Du weisst doch.....die lieben netten Kollegen helfen schon dabei X(



    Nein, korrekter Ablaufweg ist:


    Rechtzeitig vor Dienstbeginn information der vom Betrieb für Krankmeldungen vorgesehenen Instanz, als da wären


    1.NSL (da ja 24 Stunden-Besetzt)


    2.Bereitschftshandy (kann auch NSL sein oder Kontrollinspektor oder EL oder )


    3.Notfallnummer (kann auch ein externes Dienstleister sein)


    4.am Objekt ( Objekt-oder Schichtleiter )


    und sich für kurz ( zum B. Durchfall o.ä.) Krank melden oder länger (Arzt entscheidet darüber) .

  • Ein nicht unerheblicher Teil Deiner Punkt müsste beim Auftraggeber spätestens im Rahmen eines Audits aufgedeckt und abgestellt werden...

  • Ich bin doch eigentlich nicht verpflichtet dem AG zu melden WARUM ich Krank bin oder? :/

    Eigentlich darf der AG nicht mal nach dem Grund fragen. Wird jedoch gerne gemacht und wenn du den richtigen hast, dann spielt der noch Onkel Doktor und redet dir ein dass das alles nicht so schlimm sei und du morgen wieder arbeiten sollst...

  • Hi Leute, witziges Thema, da es mich grad betrifft.

    Sitze grade beim Arzt für den gelben Schein da ich mich langsam dem Burnout nähere. Mit meiner Frau am Wochenende über die Arbeit gesprochen und hab dabei einen Heulanfall bekommen.

    Seit 7 Monaten im Objekt, keinen Tag Urlaub gehabt, habe keinen stellv. Und der Kunde besteht auf einer Stellv für Krankheit, Urlaub und Lehrgänge.

    Aber keiner will den Stellv. machen.

    Tja nun lass ich mich wegen Überarbeitung und Herzschmerzen krankschreiben.


    Mit einem Auge hab ich paar Stellenanzeigen im Blick. Mich nervt das langsam wirklich und leere Worte wurden genug gewechselt.


    Hoffe ich bin der nächste.

    Bleibt gesund

  • Ein nicht unerheblicher Teil Deiner Punkt müsste beim Auftraggeber spätestens im Rahmen eines Audits aufgedeckt und abgestellt werden...

    Ein Guter Ansatz. Die Frage ist aber: Wie sehr interessiert es einen Kunden das z.B das Thema Arbeitsschutz eingehalten wird?

    Wenn ich jetzt hops gehe wegen schlechtem Arbeitsschutz wird doch nicht der Kunde belangt oder?

  • Hallo Kampfkraut,



    nein grundsätzlich bist du nicht verpflichtet,dem AG den Grund deiner Erkrankung mitzuteilen.


    Das heisst im Umkehrschluß aber auch, das du dann einen Arzt aufsuchen must, der dir das ganze auch bescheinigt (AU).


    und dazu:

    Zitat

    Wenn ich jetzt hops gehe wegen schlechtem Arbeitsschutz wird doch nicht der Kunde belangt oder?


    Doch, der Kunde ist als Auftraggeber sehr wohl in der Pflicht, den Arbeitsschutz auch für Fremdfirmen zu gewährleisten.


    Das Problem ist nur, wer macht den den Audit ?? ?(

    Da laufen dann im schlimmsten Fall "Fachleute" (oder besser gesagt Enddarmbewohner des eigenen Chefs) schön am Tage durch das Kundenobjekt und haken alles schön sauber mit "i.O." ab.

  • Danke, aber als Enddarmbewohner habe ich mich dann auch noch nie betrachtet...


    Schon mal als Auditor unterwegs gewesen

    Schon mal an einem Kundenaudit teilgenommen?

  • Das in einem gut geführten / Organisiertem Unternehmen die Revierfahrer und Einsatzleiter das Objekt kennen setze ich voraus. In meiner alten Firma war dies nicht der Fall.


    Im 2en Teil hast du mich offensichtlich missverstanden. Mir ging es um die vorgeschrieben Routen, also die, die er nicht verlassen soll. Um das variieren ging es mir nicht. Auch ich hatte schon feste Routen und wie ich die lief war egal. Es gab jedoch Punkte die nicht verlassen durfte bzw. nicht betreten sollte.


    Was die Zeiten angeht, so haben sich diese mit dem Fahrerwechsel variiert. Allerdings habe auch ich zwischendurch mal variiert, was meine Kollegen eher nicht gemacht haben.


    Und das mit der Schutzkleidung entspricht sogar der DGUV Vorschrift 1. Maßnahmen zur Unfallverhütung. Des weiteren erwarte ich das es an einer Pforte eine Dusche gibt, falls man einen 12 Stunden Dienst hat und davon 10 Stunden an der Pforte verbringt.


    Letztlich muss man das je nach Einzelfall bewerten.

  • Hallo Racer,


    du bist echt witzig :-)

    Zitat

    Des weiteren erwarte ich das es an einer Pforte eine Dusche gibt, falls man einen 12 Stunden Dienst hat und davon 10 Stunden an der Pforte verbringt



    Du kannst froh sein, wenn das WC direkt in der Pforte ist und du nicht erst noch 5 Minuten durch den Betrieb latschen musst bis dahin.


    Den "Luxus" einer Dusche hast du nur dort, wo an der Pforte gleichzeitig auch ein erster Hilfe-Raum ist und das ist äußerst selten heutzutage.

    Wobei du die dann aber auch nicht nutzen kannst,weil die ja nur für "Notfälle" ist.



    Und das mit der Schutzkleidung gegen Winterunfälle must du mal näher ausführen :-)


    Weil gegen Sturzunfälle ist nämlich das einzig wirksame Mittel sowas wie ein "Michelin-Männchen-Anzug" ....

  • Das mit der Dusche habe ich allerdings auch noch nie erlebt *hm* Ich habe nur 1 mal als Auftrag in einem "Staatlichen" Unternehmen gearbeitet.

    Die hatten wirklich alles für "ihren" Werkschutz. Wachräume mit Küche,Duschen,Klimatisierte Pforten usw... das war ein Traum....:love:

  • Wir haben sogar ein Objekt, wo der Kunde ein Schlafzimmer, inkl. Satteliten TV eingerichtet hat, wo die Mitarbeiter zwischen den Runden nachts ruhen sollen.

  • im Rahmen eines Audits

    Das jedoch nur, wenn der Ablauf einen beschriebenen, und zertifizierbaren QM-Prozess darstellt.


    90,+% der deutschen Sicherheitsunternehmen gehen im QM über das Muss zum Erreichen des Zertifikats nicht hinaus ... leider. ?(

  • Du hast die in meinen Augen einzig mögliche richtige Entscheidung getroffen.

    So etwas muss sich niemand bieten lassen.

    Schau zu, dass du langsam wieder auf die Beine kommst und etwas anderes findest. Stellen gibt es genug.

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