• Moin ein Freund von mir mit Sachkunde Prüfung hat sich bei einer Firma beworben und würden ihn auch gerne einstellen soweit so gut! Aaaber er war bis jetzt vorbestraft 5 Monate auf Bewährungszeit 3 Jahre das ist jetzt abgelaufen wegen betrug naja es kam weil er Schulden hat nicht bezahlt hat er ist aber jetzt in der Insolvenz und hat geordnete finanzielle Verhältnisse und wird auch aus dem Führungszeugnis jetzt gelöscht!

    Meine Frage ist kann ihm das noch zum Verhängnis werden das er die Zuverlässigkeit nicht besteht er macht sich da echt sorgen ? oder wird er nach einer Stellungnahme gefragt? Ich kenn mich da leider null mit dem Thema aus!

  • und wird auch aus dem Führungszeugnis jetzt gelöscht!

    Das Führungszeugnis interessiert doch in keiner Weise. Die Behörde bekommt eine unbeschränkte Auskunft. Eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten auf Bewährung wird aus dem Bundeszentralregister nach 10 Jahre gelöscht (§ 46 Abs. 1 Nr. 2 b BZRG) - vorausgesetzt, es gibt keine weitere Eintragung! Wenn es bei der ersten Verurteilung wegen Betrug gleich eine Freiheitsstrafe gibt, ist das oft ein Indiz dafür, dass noch weitere Vorstrafen vorhanden sind oder dass der Betrug größere Ausmaße angenommen hatte.

  • Da die Behörde letztendlich nach Aktenlage entscheidet ist das Führungszeugnis erstmal tatsächlich egal. Entweder es gibt das okay oder nicht. Mich als Firmenchef würde allerdings grundsätzlich schon interessieren, was eigentlich passiert ist, bzw. ob das Thema im Sicherheitsdienst relevant werden könnte oder nicht.

  • Nein es wird aus dem Führungszeugnis nach drei Jahren gelöscht und Register nach 5 Jahren das weiß ich! Naja sagte doch weil er Schulden hat und nicht zahlen konnte er hat sich leider damals um nix gekümmert eigentlich echt unnötig gewesen das ganze ?‍♀️

    Er hat auf jedenfall keine gewerbsmäßigen Betrug gemacht und war bis vor kurzem auch in einem anderen Unternehmen beschäftigt er hat sich nie was zu Schulden kommen lassen beruflich!

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