Urlaubsanspruch / Abgeltung

  • Hallo,


    Ich habe folgendes "Problem" und zwar habe Ich im letzten Jahr (Juli) bei einem kleinen (u10 Mitarbeiter) angefangen als "Werkschutz" Mitarbeiter.


    Bei uns im Vertrag steht geschrieben .. Ich zitiere.

    Der Abeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen Anspuch auf bezahlten

    Erholungs urlaub Von 32 Arbeitstagen, bezogen auf eine Sieben-Tage-Woche.

    Es geIten die RegeIungen des Bundesurlaubsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung.Der Urlaub ist biss spätestens

    zum Jahresende fur das komplette daruffoIgende Jahreinzureichen.


    .. nun hat mich der AG im Juni gekündigt da Ich über längere Zeit Krank gewesen bin (Privater Unfall).


    Dass Urlaubsgeld wird auch relativ merkwürdig Berechnet, wir haben einen festen Stundenlohn (10.50) .. und zwar die Letzten 3 Monatsgehälter geteilt durch 78 ergibt den Tagessatz. Dieses dann Multipliziert mit den Urlaubstagen ergibt das Urlaubsentgelt.


    Nun war Ich mit meinem AG vor Gericht, (Kündigungsschutzklage) .. da Ich nicht wusste ob er 10 Mitarbeiter besitzt oder nicht, mein Anwalt hat es Verpeilt mir mitzuteilen dass er bei Gericht auch gleich noch dass Urlaubsentgelt abklären möchte. Ich hatte zuvor mein AG Befragt wieviel in etwa Ich herausbekommen würde er meinte um die 2000,- Euro (Netto), mein Anwalt hat diesbezüglich nun einen Vergleich Geschlossen bei dem Ich 1400 (Netto) herausbekomme ..


    Nun stellt sich mir die Frage wie mein AG auf diese Zahl gekommen ist ..

  • Nun stellt sich mir die Frage wie mein AG auf diese Zahl gekommen ist ..

    Da nur Du Deine tatsächlichen Einsatztage pro Woche (sicherlich keine 7), Deine tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und damit auch den durchschnittlichen Tagessatz und Dein konkretes Kündigungsdatum kennst ("im Juni" - Anfang, Mitte, Ende?), wie sollen wir Dir da helfen?


    Einen wie auch immer gearteten Taschenrechner (App, Bordmittel von Windows) hast Du vermutlich, wenn Du diesen Beitrag im Internet verfassen kannst.

  • Servus,


    Natürlich bin Ich dazu in der Lage einen Taschenrechner zu verwenden.


    Kurzfassung:

    Angefangen 16. Juli 18 /

    Gekündigt zum 05. Juni 19

    Jedoch ging es mir in erster Linie um diese 7 Tage Regelung bei dem Urlaub, sprich um eine Woche frei zu werden 7 Tage Urlaub abgezogen.


    Habe bereits versucht irgendwas im Manteltarifvertrag zu finden ob dies generell so gehandhabt wird bzw. überhaupt Rechtens ist.


    Gruß,

    Hansi

  • Deine Frage am Ende des ersten Beitrages war aber eine andere.


    Wenn es Dir um die Urlaubstage geht:


    Gesetzlicher Mindestanspruch sind 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche.

    https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html


    Das auf eine 7-Tage-Woche hochgerechnet sind 28 Tage. Demnach habt ihr mit Euren 32 Tagen zumindest einen über dem gesetzlichen Minimum liegenden Urlaubsanspruch.

    Wenn das in Deinem Arbeitsvertrag so geregelt und von Dir unterschrieben ist und kein Tarifvertrag etwas anderes festlegt, ist das rechtens.


    Aber die Regelung ansich ist letztenlich zweitrangig, Dir werden ja die Urlaubstage ausgezahlt und Du willst sie nicht als Freizeit nehmen.

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