Hallo,
Ich habe folgendes "Problem" und zwar habe Ich im letzten Jahr (Juli) bei einem kleinen (u10 Mitarbeiter) angefangen als "Werkschutz" Mitarbeiter.
Bei uns im Vertrag steht geschrieben .. Ich zitiere.
Der Abeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr einen Anspuch auf bezahlten
Erholungs urlaub Von 32 Arbeitstagen, bezogen auf eine Sieben-Tage-Woche.
Es geIten die RegeIungen des Bundesurlaubsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung.Der Urlaub ist biss spätestens
zum Jahresende fur das komplette daruffoIgende Jahreinzureichen.
.. nun hat mich der AG im Juni gekündigt da Ich über längere Zeit Krank gewesen bin (Privater Unfall).
Dass Urlaubsgeld wird auch relativ merkwürdig Berechnet, wir haben einen festen Stundenlohn (10.50) .. und zwar die Letzten 3 Monatsgehälter geteilt durch 78 ergibt den Tagessatz. Dieses dann Multipliziert mit den Urlaubstagen ergibt das Urlaubsentgelt.
Nun war Ich mit meinem AG vor Gericht, (Kündigungsschutzklage) .. da Ich nicht wusste ob er 10 Mitarbeiter besitzt oder nicht, mein Anwalt hat es Verpeilt mir mitzuteilen dass er bei Gericht auch gleich noch dass Urlaubsentgelt abklären möchte. Ich hatte zuvor mein AG Befragt wieviel in etwa Ich herausbekommen würde er meinte um die 2000,- Euro (Netto), mein Anwalt hat diesbezüglich nun einen Vergleich Geschlossen bei dem Ich 1400 (Netto) herausbekomme ..
Nun stellt sich mir die Frage wie mein AG auf diese Zahl gekommen ist ..