Angebl. Ladendiebstahl - Darf Geldbeutel abgenommen werden?

  • Hallo an alle, ich bin neu in diesem Forum und weiß nicht ob ich hier auch richtig bin.


    Folgender Vorfall in einem Supermarkt: Kunde bezahlt Ware an der Kasse und möchte den Supermarkt verlassen.
    Beim verlassen ertönt das Warsignal. Kunde wird sofort von zwei Verkäuferinnen aufgehalten.
    Kunde muss nochmals durch die Sicherheitsschranke gehen, einmal mit gekaufter Ware, einmal ohne und nachdem der Ton immernoch ertönt ist wurde ihm der Geldbeutel abgenommen mit dem die Verkäuferin ebendfalls durch die Schranke gegangen ist jedoch kein Ton ertönte. Der Kunde wollte anschließend seinen Geldbeutel sofort zurück, hat ihn aber nicht wieder bekommen. Erst nachdem ein ausführliches Gespräch im Büro stattgefunden hat. Jedoch stellte sich heraus dass der Kunde nichts geklaut hat sondern angeblich das Etikett in seinen neuen SChuhen wieder aufgeladen hat.


    Ist es rechtlich den Geldbeutel abzunehmen und nicht wieder zurückzugeben?
    Gibt es irgendwo eine Auflistung was alles erlaubt ist?


    Vielen Dank im Voraus!!

  • <°)))o><

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von Pecunia

    ...genau...
    ...aber dann doch lieber so:


    <°)))o><


    erinnert mich irgendwie an gestern abend :lol: danke LG wieder was gelernt

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe


  • Das ist natürlich nicht erlaubt, ausser mit einwilligung des Kunden. Nur weil es peipst heißt es ja nicht das der Kunde gleich was geklaut hat ^^

    Zitat
  • @ Suunny


    schreib denen Text demnächst besser unter das was du kopiert hast :-) ist leichter zu finden :wink:

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Zitat von Security


    Ist es rechtlich den Geldbeutel abzunehmen und nicht wieder zurückzugeben?
    Gibt es irgendwo eine Auflistung was alles erlaubt ist?
    Vielen Dank im Voraus!!


    Zu 1:Nöö,ist es nicht.
    Zu 2:Nöö,gibt es nicht.
    Wer aber wenigstens den §34a hat,weiß was er darf und was nicht :lol:


    Wolfman 8)

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Zitat von Wolfman

    Wer aber wenigstens den §34a hat,weiß was er darf und was nicht :lol:


    Wollen wir vielleicht uns auf "sollte wissen, was man darf" einigen?


    Die Fraktion, die es nicht weiß, sieht man leider öfter mal...

  • Zitat von stinkefuchs

    Wollen wir vielleicht uns auf "sollte wissen, was man darf" einigen?


    Die Fraktion, die es nicht weiß, sieht man leider öfter mal...


    Ja,ja.....liegt ebend auch alles an einer guten Schulung,das sollte die Grundlage sein, damit sie nicht nur wissen was sie tun, sondern es auch umsetzen :lol:

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • Aber nur mit der Schulung ist es auch nicht nur getan - wenn die Leute kein Rechtsverständnis mitbringen, siehts in dem Bereich eh nicht so wirklich gut aus...


    Frag doch mal bei Kaufhausdetektiv xy nach, was ein entscheidendes Merkmal einer Sachbeschädigung ist - der Großteil wird sagen, "wenn er/sie was kaputtgemacht hat"...


    Und da sollte man eigentlich davon ausgehen können, dass der/die bereits über die rechtlich notwendigen Kenntnisse verfügt...

  • Zitat von stinkefuchs

    Aber nur mit der Schulung ist es auch nicht nur getan - wenn die Leute kein Rechtsverständnis mitbringen, siehts in dem Bereich eh nicht so wirklich gut aus...


    Frag doch mal bei Kaufhausdetektiv xy nach, was ein entscheidendes Merkmal einer Sachbeschädigung ist - der Großteil wird sagen, "wenn er/sie was kaputtgemacht hat"...


    Und da sollte man eigentlich davon ausgehen können, dass der/die bereits über die rechtlich notwendigen Kenntnisse verfügt...


    Da muss ich Dir Recht geben. Was ich meinte ist die Tatsache, dass man versuchen sollte, die Leute ebend zu diesem Rechtsverständnis hinzubringen. Klappt natürlich nicht bei jedem, aber bei denen die offen für die Thematik sind und sich damit richtig auseinandersetzen, hat man gute Chancen. Und wichtig ist natürlich auch, dass sich die Leute permanent mit der Thematik auseinandersetzen (Fortbildung etc.), es quasi verinnerlichen und sich nicht nur 40 Stunden was anhören und dann nie wieder.

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • Auch in diesem Bereich der Sicherheit können sich Neulinge glücklich schätzen,wenn sie Anfangs mit erfahrenen Kollegen zusammenarbeiten können. So lernt man sein Handwerk immer noch am besten.
    Wer nach ner kurzen Einweisung alleine auf die Menscheit losgelassen wird ist auch hier zwangsläufig im Nachteil.
    Die Leute selber können in vielen Fällen noch nicht mal was dafür.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Also,ich fasse zusammen:nehmen wir Erfahrung(bzw. diese zu kriegen) von erfahrenen Kollegen,Schulungen UND das
    nötige Rechtsverständnis,dann haben wir fast alles zusammen,außer Motivation,Menschenkenntnis,und ein paar andere
    Kleinigkeiten :lol:
    Den perfekten Detektiv gibt es leider nicht,wohl aber welche die sich Mühe geben und eben wieder andere die sich die
    Mühe sparen :twisted:
    Die Eingangsfrage jedenfalls haben wir beantwortet.
    In diesem Sinne.


    Gruß Wolfman 8)

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Seid ihr eigentlich unfähig, die Frage anständig zu beantworten?


    Dann mache ich das:


    Die Abnahme des Geldbeutels ist nicht gerechtfertigt und der Kunde hätte es sich auch nicht gefallen lassen müssen.
    Da er den Geldbeutel auf Anfrage nicht wieder zurückbekommen hat, hätte er ihn sich auch mit Gewalt wieder zurückholen können, dies wäre gemäß § 859 BGB "Selbsthilfe des Besitzers" gerechtfertigt. Die Verkäuferin hat in dem Fall eine Verbotene Eigenmacht begannen, gemäß 858 BGB.


    Eine Auflistung, was alles erlaubt ist, gibt es an sich nicht, da es je nach Fall rechtlich anders zu bewerten ist.

  • Zitat von Wolfman

    Zu 1:Nöö,ist es nicht.
    Zu 2:Nöö,gibt es nicht.
    Wer aber wenigstens den §34a hat,weiß was er darf und was nicht :lol:


    Wolfman 8)


    also ich will dir ja nicht zu nahe treten aber das ist Antwort genug !!!
    erst lesen dann rummeckern

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Ganz offensichtlich kommt der Themenschreiber nicht aus unserer Branche, daher wäre es doch angebracht, mit mehr als nur ja oder nein zu antworten und auch den Sachverhalt zu erläutern.
    Das ist zumindest meine Meinung und ich würde mich auch freuen, wenn ich auf ne Frage mehr als drei Wörter zur Antwort bekomme.

  • Subway07
    Wie gesagt,daß ist Antwort genug.Wenn der Betreffende,sprich Threadersteller sich selbst dazu nicht äußert und du auch noch
    denkst,er ist nicht aus unserer Branche,dann frag ich mich warum du ihn dann mit § zuschüttest.damit kann er dann erst recht nichts
    anfangen.Ich gehe davon aus,er ist in unserer Branche,was macht er sonst hier :twisted:
    Und auf eine simple Frage reicht auch eine knappe Antwort.
    Damit aber gut. :roll:

    Semper fidelis
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  • Der Threadersteller ist nicht mal wieder online gewesen.....also lasst das angiften....


    <°{{{{{o><

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Ich verspritz doch gar kein Gift :lol:
    Eigentlich kann hier doch zugemacht werden.


    Gruß Wolfman 8)

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