In der Freizeit kostenlos zur Ausbildung / Schulung ?

  • Moin moin aus dem hohen Norden
    Meine Kollegen und ich haben einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass man sich verpflichtet, in der Freizeit kostenlos zu Ausbildungszwecken zu erscheinen.
    Gibt es da irgendwo eine Anzahl der Stunden auf die die Ausbildungszeit evtl begrenzt ist?
    Man kann ja kaum verlangen, monatlich X-beliebige Stunden kostenlos zu erscheinen :S


    Es betrifft den Sicherheitsdienst in der Bundeswehr, 12h Schicht in Schleswig-Holstein.

  • Eine vom Arbeitgeber veranlasste Aus- und Fortbildung ist grundsätzlich Arbeitszeit!


    Aber wie immer gilt: was steht ganz genau im Vertrag, am besten im Wortlaut. Erst danach kann man das genauer bewerten.

  • Hallo @MobyDick,


    ohne den Arbeitsvertrag genau zu kennen, ist eine 100% Antwort auf die Frage nicht immer leistbar.
    Nur soviel aus den Erfahrungen:

    • Ausbildungszeit ist, wenn Sie vom AG angeordnet wird, Dienstzeit.
    • Dienstzeit ist keine unentgeltliche Zeit und wird entsprechend bezahlt.
    • Verpflichtende Unterrichtseinheiten und z.B. Schießausbildungen, wenn man in der Kaserne im Objektschutz tätig ist, fallen genau hier drunter.

    Eine freie [lexicon='Verfügbarkeit'][/lexicon] und die willkürliche Aufforderung zum kostenlosen Teilnehmen an Weiterbildungen halte ich für nicht zeitgemäß und Arbeitsrechtlich für sehr bedenklich.
    Dies kann abschließend nur ein Anwalt beantworten, der ich nicht bin.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Tja, wie es leider oft ist....friss oder stirb <X
    Jahrelang war es auch nicht das Thema, denn kurz mal zum Quartalsschießen war ok, aber jetzt nimmt es leider doch ein größeres Ausmaß an :cursing:


    Ich suche morgen mal den Vertrag raus und sehe nach dem genauen Wortlaut...danke für eure bisherigen Antworten :thumbup:

  • Es steht geschrieben:
    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich an Aus- und Fortbildung im [lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon] teilzunehmen.
    Hierzu gehören unter anderem:
    Einführungslehrgänge, Einführungsrundgänge und Einführungsschichten um Wachobjekt, Waffen- und Schießausbildung, Hundeführerausbildung, Fortbildungslehrgänge, [lexicon='Erste-Hilfe'][/lexicon] Maßnahmen, etc.
    Der Arbeitnehmer erkennt an, dass diese Veranstaltungen notwendig zur Erhaltung/Herstellung seiner vollen Arbeitsleistung sind, zu deren unentgeltlicher Teilnahme(auch in der Freizeit), er sich verpflichtet.


    Das ist der Bestandteil des Vertrages, der allerdings schon vor über 10 Jahren geschlossen wurde und wo ich mich frage (wie vom 202Mann bereits erwähnt) ob es so noch zeitgemäß ist bzw, man das mal irgendwo melden müsste :/

  • Ich würde das so interpretieren, dass du
    an den angebotenen Lehrgängen kostenlos teilnehmen musst, möglicherweise auch in deiner Freizeit.
    Da diese Lehrgänge bestimmt nicht von heute auf morgen angekündigt werden ist deine Freiplanung eher nicht gefährdet, da dein AG ja auch mit der entsprechenden Teilnehmernzahl planen muss, kostet ja sein Geld.
    Also heißer gegessen als gekocht würde ich meinen.

  • Da der Arbeitgeber bei der Aufzählung über deine Arbeitszeit und Arbeitsort verfügt, muss sie vergütet werden.


    Wenn du selber entscheiden darfst, was du wann und und wo machst, dann wird die Sache durchaus kompliziert.

  • Wie häufig kommt denn das ganze vor bzw. wie häufig macht dein Chef davon Gebrauch?


    In Post #2 und #3 wurde es ja bereits sehr schön beschrieben.


    Wobei ich mich immer Frage, wenn man seinen Vertrag aufmerksam gelesen hätte, man über diesen Umstand gestolpert wäre, angesprochen hätte, es hinterher solche Fragen nicht geben könnte.


    Kommt immer darauf an...


    Wenn der TE hingegen vom Jobcenter zur Annahme des Jobs genötigt wurde, dann dürften sich die Fragen von selbst erledigen...

  • auch wir bekommen berufliche Fortbildung in unserer Freizeit nicht bezahlt.


    Einmal das quartalsmäßige Schiessen. Da geht alleine manchmal schon ein halber Tag für drauf incl. An- und Abfahrt.
    Und auch das jährlich, vom Arbeitgeber angeordnete und terminierte 9-stündige Aus- bzw. Auffrischungsseminar für Ersthelfer.
    Angeblich ist die Teilnahme zur Aufrechterhaltung der Diensttauglichkeit essenziell und ALLE müssen hin.
    Laut "[lexicon='DGUV'][/lexicon]" ist spätestens alle zwei Jahre die 9-stündige Fortbildung erforderlich um Ersthelfer bleiben zu können.


    Unser Arbeitgeber zahlt weder Fahrtkosten noch leistet er Entgeltfortzahlung.
    Seine Begründung: Der Kurs koste den AG schließlich fast 100,- € pro Teilnehmer und wir doch froh sein müssten,
    dass wir diese Kosten nicht selber tragen müssen. Alternativ könnten wir den Kurs aber auch auf eigene Kosten bei einem
    privaten Träger (DRK etc.) machen, innerhalb von 2 Wochen nach dem angesetzten Termin.
    Und dabei ist der Kursleiter glaube ich selbst Mitarbeiter unserer Firma !!

  • Da würde ich nach einem prüfenden Blick auf meinen Arbeitsvertrag, in dem ich sowas hoffentlich nicht akzetiert habe, spasseshalber einfach mal nicht hingehen.


    Mal schauen, was der Arbeitgeber dann machen will.

  • In meiner letzten Firma gab es das als Abänderungsvertrag.....was willst du machen, wenn du auf die Kröten angewiesen bist? Gerade die Leute die nur die Unterrichtung haben, haben ja zumindest hier kaum noch die Möglichkeit mal eben den Job zu wechseln....

  • Klar werden rundum Leute gesucht. Aber nicht jeder kann/will die [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] machen. Und auch nicht jeder kennt sich im Arbeitsrecht aus.
    Da schluckt man dann schon mal eher so eine Kröte.

  • @Eifelkater,


    unter anderem wurde aus diesem Grund dieses Forum gegründet.
    Damit hat man die Gelegenheit, sich über solche Themen zu erkundigen und danach seine Rückschlüsse zu ziehen.


    Im übrigen hat die [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] noch keinem geschadet. Kann ich nur empfehlen :-)


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Theoretisch stimme ich dir ja voll zu.
    Aber die Praxis sieht leider anders aus. Ich denke mal das Forum besteht zu 99% aus deutschen Muttersprachlern oder zumindest aus Menschen mit guten bis sehr guten Deutschkenntnissen.
    Davon kann ich selbst bei uns im Vorbereitungskurs zur [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] nur träumen.....
    Dazu kamen auf meiner letzten Arbeitsstelle eben ein Haufen Leute, die alleine die [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] nicht schaffen würden, sich aber 3-5 Monate Arbeitsausfall schlicht nicht leisten können, oder dafür erst gar keinen Bildungsgutschein bekommen.


    Mir war es tatsächlich egal, weil ich das nur als Aushilfe neben dem Unterricht zur [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] gemacht habe. Aber ich habe da eben einige Kollegen kennengelernt für die Wechseln oder eben Weiterqualifizierung nicht ganz so einfach gewesen sind.

  • Aber ich habe da eben einige Kollegen kennengelernt für die Wechseln oder eben Weiterqualifizierung nicht ganz so einfach gewesen sind.


    Und das ist nichts, was diese Kollegen nicht ändern könnten. Wenn sie es wollten und das entsprechende Engagement zeigen. Selbst Sprachen kann man lernen...


    Aber das Leben ist ja schwer und ungerecht und eigentlich kann man selber ja so gar nix für alles. Dann gilt:


    Aber wenn man es mit sich machen lässt, bitte.

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