Wer ist bei sich im Betrieb schon einmal mit dem Maßnahmen aus dem Sozialgesetzbuch in Berührung gekommen, war es eher positiv oder negativ? Wie gingen Personaler / Vorgesetze damit um...
Kurz zur Info:
ZitatAlles anzeigen1. Welche Grundlage gibt es für das Gesprächsangebot?
Mit der Novellierung des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gesetzlich eingeführt worden. Unter der amtlichen Überschrift „Prävention“ lautet der wörtliche Text im § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX:
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement).“
2. Was bedeutet „innerhalb eines Jahres“?
Bei der Jahresfrist ist nicht das Kalenderjahr relevant, sondern, ob die betroffene Person in den letzten zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Nur diese Berechnung ist mit dem Ziel des BEM, der Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz, vereinbar. Eine sinnvolle Gesundheitsprävention hat keinen Bezug zu dem jeweiligen Kalenderjahr, sondern muss allein darauf abzielen, dass bei einer bzw. einem Beschäftigten über einen bestimmten Zeitraum gehäufte oder längerfristige Erkrankungen vorliegen.