Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Wer ist bei sich im Betrieb schon einmal mit dem Maßnahmen aus dem Sozialgesetzbuch in Berührung gekommen, war es eher positiv oder negativ? Wie gingen Personaler / Vorgesetze damit um...


    Kurz zur Info:


    Quelle: Häufig gestellte Fragen und Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) an der FernUniversität in Hagen -
    Betriebliches Eingliederungsmanagement
    - Uni Intern
    - FernUniversität in Hagen

  • Unabhängig von der gesetzlichen Vorschrift führe ich doch bei längeren Abwesenheiten zunächst mit dem betreffenden Mitarbeiter ein Gespräch. In diesem Gespräch muss ich seine Zustimmung einholen, ob ich das BEM einleiten darf. Die wenigsten Firmen im Sicherheitsgewerbe werden geschulte Mitarbeiter haben, welche die Möglichkeiten und Voraussetzungen von Rehabilitationsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten überblicken oder die in der Lage sind, sachgerecht zu beurteilen, wie geeignete Arbeitsplätze für häufig erkrankte Mitarbeiter geschaffen werden können.
    In meiner Region ist es so, das es unabhängige Anbieter für die Durchführung des BEM gibt - Stichwort Casemanagement. Diese Anbieter haben Rahmenverträge mit der AOK, aber auch mit bestimmten Firmen geschlossen und werden dann eingeschaltet, wenn ein Mitarbeiter für BEM in Frage kommt. Bezahlung erfolgt entweder über vereinbarte Pauschalen oder nach Stundensätzen. Diese Casemanager beraten dann den erkrankten Mitarbeiter und die Firma, welche Maßnahmen getroffen werden können.
    Ich erlebe es allerdings häufiger, das Mitarbeiter mit vorgeschlagenen Maßnahmen nicht einverstanden sind, selbst wenn diese keine finanziellen Nachteile bedeuten. Zu oft versuchen dann diese Arbeitnehmer noch kurze Zeit ihren alten Job weiterzumachen und enden dann meistens nach einigen Monaten in der endgültigen Arbeitsunfähigkeit und werden zum Reha-Fall.

  • Ich erlebe es allerdings häufiger, das Mitarbeiter mit vorgeschlagenen Maßnahmen nicht einverstanden sind, selbst wenn diese keine finanziellen Nachteile bedeuten. Zu oft versuchen dann diese Arbeitnehmer noch kurze Zeit ihren alten Job weiterzumachen und enden dann meistens nach einigen Monaten in der endgültigen Arbeitsunfähigkeit und werden zum Reha-Fall.


    Da mache ich den Mitarbeitern noch nicht mal unbedingt einen Vorwurf. Es liegt, so glaube ich, in der Natur des Menschen Veränderungen erst einmal mit Skepsis zu begegnen. Man ist jahrelang die gleiche Schiene gefahren, hat routinierte Handlungsabläufe, kennt sich in der Abteilung aus, fühlt sich wohl.
    Plötzlich geht das aufgrund von Ereignis X nicht mehr.
    Da bricht doch für die meisten Menschen eine Welt zusammen. Da wird lieber krampfhaft versucht wieder in Gang zu kommen anstatt sich versetzen zu lassen.
    Vielleicht sollte man nicht nur eine Fallberatung machen sondern auch mal einen Psychologen dazu holen.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein


  • Vielleicht sollte man nicht nur eine Fallberatung machen sondern auch mal einen Psychologen dazu holen.


    Die Einschaltung eines Psychologen ist durchaus auch Teil des BEM, wenn erforderlich. Hier hat man allerdings oft noch mehr Mitarbeiter, die ablehnend reagieren und jede Zusammenarbeit verweigern. Das Argument ist dann immer: "Ich brauche keinen Psychologen, ich bin doch nicht verrückt!" Es selbst für erfahrene Psychologen sehr schwer, oft genug unmöglich, diese Blockadehaltung aufzulösen und zu einer zielführenden Zusammenarbeit zu kommen.

  • Für mich das mittlerweile entscheidende Argument ist die Frage des Arbeitsrichters bei der Kündigungsschutzklage: Wurde das BEM angeboten/durchgeführt?


    Dem kann ich nur zustimmen. Ich empfehle dringend, peinlich genau die Vorschriften zum BEM einzuhalten, da man sonst bei der Kündigung eines Arbeitnehmers wegen langer Krankheit extrem schlechte Karten hat - man bekommt diese Kanditaten nicht mehr los.

  • Da habe ich auch gleich mal eine Frage:


    Unter welchen Voraussetzungen ist es denn möglich einen Mitarbeiter, welcher krank (mit Schein) ist zu kündigen?


    Beispiel aus einem Unternehmen: Ein Mitarbeiter hatte sich einer OP unterzogen und war dementsprechend AU geschrieben. Der MA war bereits über der 6 Wochen Grenze, d.h. der AG war aus der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall raus.
    Nach einer gewissen Zeit gab es diesen MA nicht mehr im Unternehmen. Ich habe da mal nachgefragt, O-Ton Chef: "Den haben wir entlassen."


    Ich glaube dass es zum Zeitpunkt dieses Falles das BEM noch nicht so wirklich gab.


    Ohne da jetzt die genaueren Hintergründe des Falles zu kennen würde mich doch jetzt schon mal interessieren wie so etwas möglich ist und worauf man sich da genau stützt als AG. Ich gehe mal davon aus dass die Willenserklärung zur Kündigung einseitig war.


    Anmerkung: Bitte erst mal antworten, sollte es zu umfangreich werden gliedere ich das aus.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Das von dir geschilderte Beispiel ist aus erster Sicht ziemlich unmöglich. Unter anderem hängt das aber auch mit Betriebsgröße und noch ein paar weiteren Faktoren wie z. B. mehrere verschiedene Erkrankungen usw. zusammen. Genau kenne ich mich da aktuell nicht mehr aus, da ich ein paar Jahre aus dem Thema bin. Für BEM habe ich mich ein bisschen informiert, da sie das bei uns aufbauen wollen.

  • Das ist ein äußerst scharfes und vor allem zweischneidiges Schwert! Die allseits bekannten Probleme aus diesem Universum sind:

    • Ursächlich soll damit etwas gegen die Plattmacher getan werden, die in jedem mittleren bis großen Betrieb ein Ärgernis oder einen Kostenfaktor darstellen.
    • Die Kündigung wegen dauerhafter Krankheit wird auf eine neue Stufe gestellt.
    • Jeder kennt zumindest vom Hörensagen einen Arzt, der bei Eintritt in das Sprechzimmer zuerst den gelben Block zückt und danach erst fragt. Durch die Zuschaltung des Betriebsarztes kommt die zweite Meinung, der Blockzückermedizinmann wird vorsichtiger werden müssen.
    • Betriebsräte müssen sehr sehr sachkundig werden und höllisch aufpassen, damit sie nicht ins arbeitsrechtliche Fettnäpfchen zu treten.
    • Datenschutzrechtlich ist das ein Hochseilakt ohne Sicherung, deshalb auch 4.
    • Auf Dauer wird in den Betrieben nicht nur der Unfall- sondern auch der Gesundheitsschutz eine weitaus stärkere Bedeutung erhalten.
  • Der gesamte Bereich Präventions, BEM etc aus dem SGB wird bei uns angewandt. Man muss die Materie kennen und dann vermeidet man so auch Fehler (z.B. beim Datenschutz).


    Ziel ist es Arbeitnehmern zu helfen, als positiver Nebeneffekt fallen Blaumacher auf.... OttoNormalblaumacher macht das Spielchen einmal mit und überlegt sich nächstes mal ob er wieder den rosa Urlaubsschein wählt, Hardcoreblaumacher müssen sich dann auch mit entsprechenden Konsequenzen abfinden, schlimmstenfalls fliegen sie auf und raus... meist weil sie gegen die Mitwirkungspflicht verstossen.


    Es sind aber Ausnahmen, das Ding soll helfen und nicht verängsten....

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