Selbstständig

    • Erster Beitrag

    Hallo Securitytreff Freunde, hab da so ne Frage: Ich bin seit ca 4 jahren in der Sicherheitsdienst Branche, wolte mich jetzt Selbstständig machen, habe aber nur die Unterrichtung nach §34a, keine Sachkunde Prüfung!!! wolte aber nur als sub für mehrere unternehmer arbeiten ( Sicherheitsdienst ) muss ich da umbedingt die Sachkunde Prüfung machen um eine Detektei an zu melden? oder kann man das anders machen? Ich danke euch jetzt schon für konkrete Antworten. Gruss D.S.

  • Also..ich vermute mal du willst es als Hauptgewerbe machen. Die Frage ist wie lang du deine Schulung nach § 34a schon hast. Es gibt nämlich eine Befreiung von der Sachkunde sowie von der 80 stündigen Unterrichtung. ( ich konnte es kaum glauben da ja die 80 stündige Unterrichtung ebenfalls schon sehr lange angeboten wird - aber dem ist so - laut IHK).



    Um alles korrekt laufen zu lassen:
    Anmeldung Bewachungsgewerbe (inkl. Versicherung und allem was du brauchst )
    Sachkundeprüfung ( is billiger als der 80 Stunden Kurs)


    allerdings gibt es zahlreiche Leute die als freie Mitarbeiter bei großen Sicherheitsfirmen arbeiten die lediglich Ordnungsdienste oder Veranstaltungsservice und Empfangsdienst angemeldet haben.


    Wenn allerdings eine Bewachungstätigkeit ausgeführt wird - darfst du das eigentlich nicht machen bzw. darf dir dein Auftraggeber einen solchen Auftrag nicht geben. Ihr seit dann beide dran!


    Wie auch immer du dich entscheidest - auf jeden Fall eine Haftpflicht abschließen!!


    So unten noch ein paar Links:


    http://www.wirtschaft-lahndill…nload/pdf/merk-abg34a.pdf


    So und da steht das du von der 80 stündigen Unterrichtung befreit bist, wenn.................
    steht im unteren Teil


    Von der Unterrichtung freigestellt sind Personen, die
    http://www.rostock.ihk24.de/pr…stl/Bewachungsgewerbe.jsp

  • naben,jo nun ich denke mal das ich um eine Prüfung nicht herum kommen werde.Habe damals ca.2 1/2 Jahre das gewerbe geführt .Natürlich habe ich auch gesehen das die Prüfung shcon günstiger ist als eben dieser unterricht ,deswegen konzentriere ich mich nur auf diese Prüfung.Nun ja nrauche ja nur die skp.alles andere wie genehmigung(Konzsession)usw.brauche ich nicht mehr benatrage.


    Danke aber trotzdem für deine info.

  • Hallo liebe Kollegen,


    ich arbeite selbstständig und führe unsere kleine Firma mit meiner Partnerin zusammen.


    Wenn ich diese ganzen Beiträge lese, merke ich, das es unter uns genauso ein hin und her gibt, wie bei den Ordnungsämtern und evtl. anderen Behörden - keiner weiß eigentlich wie´s richtig funktioniert - dabei ist es doch eigentlich ganz einfach!?


    Möchte man im Sicherheitsgewerbe selbstständig arbeiten, muß man schon klar und deutlich vorher sagen, was man genau machen will - generell gilt aber, will ich als Kaufhausdetektiv, Citystreife oder Doormen (Einlasskontrolle) arbeiten, MUß ich die Sachkundeprüfung ZWINGEND vorher ablegen - für den Rest (Verkauf, Beratung, Privatdetektiv usw.) gibt es einen kleinen Trick: wenn eine GBR, OHG oder GMBH gegründet wird, muß man nur in dem Gesellschaftervertrag einen § einfügen, in dem steht: "Das Unternehmen darf Grundsätzlich alle mittelbaren sowie unmittelbaren Geschäfte tätigen, die der Umsatzvermehrung dienen"!
    Bedeutet: Man kann dann auch als Sicherheitsdienst Gummibärchen verkaufen, Handys usw. - was ich persönlich aber in Punkto "Seriösität" für Fragwürdig halte!


    Wichtig ist nur eins: Führt man arbeiten in den 3 Bereichen aus, gilt grundsätzlich die SKP vorweg abzulegen - für Werkschutz usw. gelten evtl. die von den Kollegen vorweg erklärten Kurse etc.!!!


    Eins darf man aber auf keinen Fall vergessen: Hat man die Prüfung und will man die 3 Tätigkeiten ausüben, ist dieses Gewerbe immer noch Erlaubnispflichtig!!! Viele Subs bewerben sich bei uns und haben nur eine "GewerbeANMELDUNG" - diese reicht nicht!!! Man muß sich die Ausübung vom zuständigen Ordnungsamt ausdrücklich nach der Anmeldung erst genehmigen lassen - erst dann darf man starten!!!
    Leider kommt es immer wieder vor, das manche Subs, die sich bei uns bewerben, teilweise schon mehrere Jahre arbeiten, nur mit ihrer Gewerbeanmeldung - zahlen brav ihre Steuern und keiner sagt ihnen, das sie eigentlich garnicht tätig sein dürfen, in den 3 Bereichen - denn passiert etwas, zahlt deren Betriebshaftpflicht nicht, die nebenbei in diesem Gewerbe ebenfalls auch Pflicht ist!!!


    In meiner 6-jährigen Selbstständigkeit habe ich echt schon die unglaublichsten Sachen erlebt und es ärgert mich immer wieder, das grade die "Jungunternehmer" von unseren Behörden und Ämtern im Stich gelassen werden - ich hatte es grade wieder vor ca. 2 Wochen, das ich mich mit einem Kreisoberinspektor von einem Ordnungsamt aus einem östlichen Bundesland übelst streiten mußte, weil dieser über einen Sub-Bewerber ausrichten ließ, das einem KAUFHAUSDETEKTIV das Ausüben seiner Tätigkeit nicht extra erlaubt werden muß und er erst nach einem Fax, mit den vom Kollegen bereits genannten Texten, zurückruderte und die Erlaubnis erteilte! Wofür bekommt dieser Mensch sein Gehalt?


    Ich muß aber ehrlich sagen, das ich mich über die IHKs bisher nicht beklagen kann - alle Infos von denen haben bisher gestimmt und die haben sich sogar schon des öfteren mit unseren Behörden angelegt, wenn diese ihre eigenen Gesetzestexte nicht kannten und/oder Schwachsinn verzapft haben!!! Ich glaube, das da jeder Kollege, der schon einige Zeit am Markt ist, sein Liedchen dazu singen kann!? :roll:


    MfG


    J-Dee



    PS: Die Ausschlussfristen (vor 2003/2000 tätig) kann sich, glaube ich, jeder "Neue" mittlerweile schenken!? :wink:

  • lieber J-Dee


    Wenn ich mich Selbständig mache, dann sollte ich mich schon vorher mal Informikeren, Weil ich sollte mich doch recht Intensiv damit beschäftigen da es ja eine recht einschneidende Entscheidung ist.


    In der tat sind manche Ordnungsämter völlig überfordert mit der Gewerbeanmeldung im Bewachungsgewerbe da eben auch in vielen Ämtern eine sehr seltene Geschichte. Der, der sein Gewerbe anmelden will weis da doch viel besser bescheid, weil er sich vorher darüber Informieren sollte und auch sicherlich hat. Es ist für sehr viele absolut berechnend "Detektivgewerbe anmelden um die Erlaubnispflicht und auch die SKP zu umgehen.


    Gewerbeanmeldung ist bei uns für 11,50 zu haben OHNE VERSICHERUNGSPFLICHT.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard

    Gewerbeanmeldung ist bei uns für 11,50 zu haben OHNE VERSICHERUNGSPFLICHT.


    Trotzdem steht auf jeder Gewerbeanmeldung (A1) und jeder Gewerbeummeldung (A2), dass die Erlaubnis für die Ausübung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten (und dazu zählt die Bewachung) vor Beginn der Ausübung einzuholen ist.

  • @ Stinkefuchs


    Ich kann dir unzählige Detektive nennen die im Kaufhau herumtollen ohne die erforderliche erlaubnis. Ich kenne sogar einen der nur mit solchen Leuten als Subler arbeitet weil die zum teil für 7,50 bis 9 € arbeiten.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • jo solche Leute kenn ich auch zu genüge.


    Ich habe mal nachgedacht, ich kann ja keine Bewachungsgewerbe anmelden, weil man mir sagt ich muss diese SKP haben, aber die Genehmigung die ich damals bekommen habe bleibt weiterhin(brauche also keine neu beantragen) bestehen. Was heißt,ich habe also die Genehmigung für das Bewachen von beweglichen und unbeweglichen dingen bzw. Sachen.So wenn ich jetzt einfach eine Detektei anmelde und mir da auch ne Haftpflicht nehme und mache einen job z.B. im Kaufhaus als Detektiv ,und nun kommt einer und frag mich ob ich eine Genehmigung habe ,da kann ich doch mit ruhigen gewissen sagen ,ja habe ich und zwar seit 2000.


    Das ist echt witzig irgendwie ,wenn die mir gesagt hätten ,nee also die damals genehmigt erlaubniss ist hinfällig und um eine neue zu bekommen müsste ich jetzt diese SKP machen,wäre das natürlich was anderes. Aber so steht dadrin ich habe die erlaubniss zum ausüben des Bewachungs gewerbe und brauch diese auch nicht neu beantragen ,aber um dieses Gewerbe anzumelden miss ich die skp haben.hm.also müsste ich doch auch über eine reines gewerbe für Privat detektei diese Sachen auch ausüben dürfen

  • @ Ikendoll


    Ich fasse mal zusammen


    Du hattest einmal ein Bewachungsgewerbe und hattest dies Irgendwann abgemeldet......Was hast Du in der zwischenzeit gearbeitet?????


    Du willst dies jetzt wieder anmelden und benötigst hierfür die SKP. Also mach sie doch.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Habe ja nicht gesagt das ich sie nicht machen will oder werde.


    Ich habe nur mal wie gesagt nachgedacht,die erlaubniss für das auszuüben eines Bewachungsgewerbe besitze ich und brauch die auch nicht mehr neu beantragen .Ich muss also diese skp nur dafür haben um dieses Gewerbe als Bewachungsgewerbe laufen zu lassen ,folglich kam mir dann der gedanke ,warum melde ich nicht einfach nur ein Gewerbe an was als Privatdetektei läuft und gehe diese 3 aufgaben trotzdem nach.


    PS:ach ja zu deiner frage ,war danach nicht mehr im sicherheitsdienst tätig,leider.

  • Also kannste auch mit dem Detektivgewerbe keine Bewachungsaufgaben ausführen.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Also im ersten anschein habe ich das ja verstanden ,3 jahre durchweg im Sicherheits bereich tätig sein um keine skp machen zu müssen,das weiss ich ja alles.Ist halt nur schon komisch zu wissen das ich die erlaubniss habe dafür und auch gültig ist(also man dürfte mir nix können) bekomme aber ohne skp kein Gewerbeschein


    kann man auch so verstehen -> habe die erlaubiss ein fahrzeug zu führen ,aber nicht die erlaubniss um in einem Auto zu steigen. :lol: :lol: :lol:

  • Zitat von ikendoll

    kann man auch so verstehen -> habe die erlaubiss ein fahrzeug zu führen ,aber nicht die erlaubniss um in einem Auto zu steigen. :lol: :lol: :lol:


    Man könnte auch sagen Du hast die Erlaubnis ein Auto zu kaufen darfst es aber ohne die erforderliche Erlaubnis nicht fahren...


    So würde dann wieder ein Schuh daraus.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Lieber eine ERLAUBNISS ohne GEWERBE ....als ein GEWERBE ohne ERLAUBENISS oder anders gesagt ,was für möglichkeiten hat der jenige der ein gewerbeschein hat aber keine erlaubniss ,dem gegenüber der eine erlaubniss hat ,aber kein Gewerbeschein :aetsch: :aetsch: :P:P , denke mal das kann man ewig so weiter machen.

  • Zitat von ikendoll

    denke mal das kann man ewig so weiter machen.


    Ich denke nicht....


    Die Faktenlage ist ja wohl auch geklärt, oder ??

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Frage mich grade so ,wenn eine Detektiv im laden überprüft wird ,nach was wird da gefragt ,nach der skp oder nach der Erlaubniss die man von den behörden bekommt ,ist alles auf jedenfall mal interessant zu wissen

  • ...nach allem, also würde ich mir nen Ordner zulegen, in dem ich das ganze Geraffel drin hab was gefordert wird! :wink:


    Gruss ricon

  • Zitat von ricon

    ...nach allem, also würde ich mir nen Ordner zulegen, in dem ich das ganze Geraffel drin hab was gefordert wird! :wink:


    Gruss ricon

    echt ,gleich ne mappe anlegen hm. Was heißt denn bei dir allem.. und es schein wohl das du damit schon deine erfahrung gemacht hast wa .

  • @
    Ist Dir das neu ikendoll, das man als Gewerbetreibender ein gewisses Maß an Buchhaltung braucht... also auch "Aktenordner"?
    Willkommen in der Wirtschaft!
    Der ganze Rödel stinkt mir hier nach Fake!

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