Personalausweis darf nicht einfach kopiert werden

  • Das ist besonders wichtig für den Sicherheitsdienst / Objektschutz und ich sage es immer wieder! Schön das dieses Urteil so erfolgt ist!


    Vielen Dank für diesen Beitrag!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Auch die vielfach angewandte Praxis den Perso einzubehalten bzw als tausch gegen einen Besucherhausweis einzubehalten ist nicht erlaubt. Das sollte in jeder Schulung gelehrt werden. Denn sollte jemand sich weigern den Ausweis abzugeben und es entstehen dadurch Kosten/Nachteile kann dies zu Schadensersatzklage führen.
    Daher gilt anschauen ja, einbehalten NEIN

  • Vollkommen korrekt liebe Kollegin, lieber Kollege „HenneH“!


    Darüber sollte man mal nachdenken! Und auch den „freiwilligen Unterwerfungsakt“ lasse ich diesbezüglich nicht gelten.

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Das ist immer ein leidiges Thema bei uns im Betrieb. Wir kopieren 1x im Jahr fleißig den Perso (schwarz/weiß und nur die Vorderseite) unserer Fremdhandwerker =O , mit absprache und zustimmung unserer Rechtsabteilung (Bank)....wenn man meinem Vorgesetzten das glauben darf. ?(
    Wer sich so nicht registrieren lässt arbeitet nicht im Haus. Sehr Grenzwertig, meiner Meinung nach....

  • Schöner Beitrag. :thumbup:


    Bei der Personalienaufnahme, z.B. zur straf- oder zivilrechtlichen Verfolgung sollte der Sicherheitsmitarbeiter mit Stift und Papier umgehen können. Viel langsamer als Kopieren ist das i.d.R. auch nicht.

    Aktiver Sicherheitsmitarbeiter und Dozent

  • @Doph_Zügota


    Wieso lässt du den freiwilligen Unterwerfungsakt nicht gelten? Könntest du das mal näher erläutern?

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums

  • Hier sei besonders darauf hingewiesen, dass mit dem Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover (Urteil v. 28.11.2013, Az.: 10A 5342/11) und der Darstellung von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte, eine Frage besonders betrachtet wurde: „Darf mein Personalausweis kopiert werden“? Um u.a. die datenschutzrechtlichen Regelungen holistisch zu erfassen, sind neben dem kopieren auch zwei weitere Möglichkeiten der Erfassung (scannen und speichern) berücksichtigt worden.


    Folgt man weiter allen möglichen Szenarien im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe, so kann lediglich bei Finanzinstituten zur Durchführung der Identifizierung, ein Vertragspartner verpflichtet werden, die vorgenannten Erfassungen zuzulassen. Allerdings bezieht sich hier die Erfassung auf das Geldwäschegesetz und ein Techniker oder Handwerker als Beispiel, berührt im Zuge seiner Tätigkeiten die Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen nicht zwingend.


    Es sein denn, er hätte die Möglichkeit oder den eigenen Bedarf (als Kunde), eine Transaktion durchzuführen, die dann wieder zur Risikominimierung das Institut zur Erhebung berechtigen würde. Aus meiner Sicht kann hierbei die Speicherung der Daten als gerechtfertigt angesehen werden.


    Wie „HenneH“ es schon ausdrückte kann im Zuge der „Freiwilligkeit“ nur das vorzeigen und überprüfen gemeint sein. Dem stimme ich zu und mein Einwand war aus Erfahrung nur weitergedacht.


    Der „freiwillige Unterwerfungsakt“ fängt bei der Alterskontrolle, z.B. bei Veranstaltungen an, und hört bei den verpflichtenden Personenkontrollen (Sicherheitskontrollen), z.B. Militärische Anlagen, besonders schutzbedürftige Objekte (Kernkraftwerke, Rüstungsindustrie) oder an Flughäfen auf. Bei den besonders schutzbedürftigen Objekten kann sicher noch eine Vielzahl von anderen Bereichen aufgeführt werden aber davon sehe ich jetzt mal ab, weil der Sinn, in dem Begriff „besonders schutzbedürftigen Objekten“ steckt.


    Dazwischen – und das möchte ich nicht vergessen – ist auch, die Personenkontrolle (Ausweiskontrolle) bei kostenpflichtigen Verkehrsmitteln im Zuge von personenbezogenen Fahrscheinkontrollen gemeint.


    Alle Bereiche lassen aber nur die Kontrolle bezüglich der Identitätsfeststellung zu und nicht das Kopieren oder Scannen des Personalausweises. Das ist der eindeutige Wille des Gesetzgebers (vgl. Urteil vom 28.11.2013, Verwaltungsgericht Hannover).


    Warum habe ich also den „freiwilligen Unterwerfungsakt“ hinterfragt?


    Weil und das habe ich oftmals auf den verschiedensten Objekten und auch in den letzten Monaten erlebt, einige Kolleginnen und Kollegen, die Identitätsfeststellung ausweiten und der Ansicht sind, nur eine Speicherung und auch noch Abgabe des Personalausweises (als sog. Pfand) kann Sicherheit bringen! Sie waren gar oftmals so in ihrem Denken eingeschränkt, dass die eigentlichen Vorgaben, die auch gemäß Interner Verordnungen dem Sicherheitsmitarbeiter zugänglich gemacht worden sind, nicht beachtet wurden, wenn es um den Zugang ich Sicherheitsbereiche ging.


    Da kommen dann blödsinnige Aussagen wie: „Damit bin ich auf der sicheren Seite, ich habe doch den Personalausweis kopiert“! Auf meine Fragen: WER, WAS, WANN, WOZU tut und von welcher Stelle eine Genehmigung zum Zugang erfolgte, wusste man keine Antwort!


    Dabei muss einem doch der Draht aus der Mütze springen; ein Abgleich oder eine Nachfrage bei der zuständige Stelle (Abteilung, Bereich, Resort) erfolgte nicht, auch wird der Vorgang nicht dokumentiert (In den Wachbüchern war keine Eintragung oder allenfalls eine unzureichende Eintragung zu finden und es wurde auch oftmals kein Bericht geschrieben und auch eine andere Form der Dokumentation blieb aus) und mit z.B. Tickets oder anderen Unterlagen abgeglichen, die dann eine wirkliche ganzheitliche Rekonstruierung zulassen würden. Mit den Worten: „Sie kennen sich ja aus…“ wird die Person dann losgeschickt und man lässt sich feiern, weil ja der Personalausweis kopiert wurde! Da kann ich dann nur zu dem Ergebnis kommen, dass bei einigen etwas nicht stimmt im Kopf!


    Anders habe ich es aber auch schon erlebt: „Hier wollte ein Techniker seinen Ausweis nicht als Pfand abgeben und auch nicht kopieren lassen (Er wusste ganz genau warum!). Dabei musste eigentlich der Sonderzugang erfolgen oder genehmigt werden, weil eine nichterfolgte Wartungs- oder Instandsetzungsmaßnahme zudem noch zu einer geschäftskritischen Störung hätte führen können. Sogar hauseigene Kräfte (Techniker aus dem Fachbereich) waren vor Ort (u.a. zur Begleitung) und auch andere Stellen, wie z.B. Leitstände haben die Erforderlichkeit des Zugangs vorab schriftlich – und auf Nachfrage - telefonisch bekanntgegeben.


    Der Kollege (Sicherheitsdienst) wollte es aber ganz genau wissen und informierte den Vorgesetzten (Leiter Werkschutz); auch Dieser genehmigte telefonisch den Zugang auch wenn nur die Identifizierung mittels Sichtprüfung des Personalausweises und Firmenausweises erfolgen könne. Das reichte dem Kollegen immer noch nicht und seine nächste Entscheidung war, den Leiter des gesamten Resorts an diesem Sonntagmorgen anzurufen und den Sachverhalt in verkürzter Darstellung wiederzugeben (Also nur zu sagen: „Der XYZ… will seinen Ausweis nicht abgeben“!). Die Folge war, dass die Anordnung erfolgte, den Zugang nicht zu ermöglichen!


    Nachdem ich auch von diesem Fehltritt unterrichtet wurde, musste ich natürlich nochmals diese Führungskraft stören, um ihn unterrichten; nachdem die Worte „Geschäftskritische Störung“ ausgesprochen wurden, war nach einigen Sekunden Stille am Telefon der Endschluss klar. Der Zugang wurde genehmigt“!


    Allein solche Szenarien schreien aus meiner Sicht nach Aufklärung und deshalb lasse ich den „freiwilligen Unterwerfungsakt“ nicht gelten, weil es andere Überprüfungsmöglichkeiten gibt, die weitaus vielversprechender sind, als eine Überprüfung und Speicherung von personenbezogenen Daten (hier: Personalausweis) mit all ihren möglichen Folgen.


    Da regen sich die Leute über Geheimdienste wie die NSA (Datenschutzskandal) auf und selber schaffen unwissende Menschen ihren eigenen kleinen Geheimdienstbereich ohne dabei die Möglichkeit zu haben, die erfassten Daten auch zu prüfen. Bei der NSA kann ich wenigstens annehmen, dass diese Daten nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Bei einer privaten Sicherheitsabteilung, die systemisches Wirken teilweise völlig außer Acht lässt, kann das Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover nur richtig sein!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

    Einmal editiert, zuletzt von Doph_Zügota ()

  • In deutschen Atomanlagen gibt es bzgl. Kopieren von Personalausweisen und Reisepässen Ausnahmen.


    MfG Aufseher

  • Natürlich sind bei den einzelnen Überprüfungsarten gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung, Maßnahmen erforderlich, die zur Prüfung der Identität auch eine Kopie des Personalausweises, Passes oder Passersatzes als zulässig betrachten.


    Die Überprüfung des Betroffenen selber wird aber durch die zuständige Behörde durchgeführt und vorab stimmt die zu überprüfende Person, schriftlich, der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu.


    Nachfolgend werden dann von der Behörde Auskünfte, aus den Kriminalaktennachweisen (Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt) der letzten zehn Jahre eingeholt. Weitere Maßnahmen durch die zuständige Behörde beinhalten weitere Anfragen aus der Personenfahndungsdatei auf Bundesebene, aus den polizeilichen Staatsschutzdateien bei den zuständigen Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder und oder aus dem nachrichtendienstlichen Informationssystem bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde.


    Im Einzelfall erfolgen auch Anfragen über die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Betroffenen beim Militärischen Abschirmdienst, beim Bundesnachrichtendienst und beim Zollkriminalamt. Einen weiteren besonderen Punkt stellen die ebenfalls erforderlichen Anfragen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik dar.


    Ausländische Betroffene werden soweit es im Einzelfall erforderlich ist, nochmal besonders überprüft (Übermittlung von Dateien aus dem Ausländerzentralregister und oder von der zuständigen Ausländerbehörde bezüglich der Erlangung von Erkenntnissen, die wieder für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsam sein können).


    Bevor es dazu kommt, muss ein Antragsberechtigter der zuständigen Behörde den vom Betroffenen wahrheitsgemäß ausgefüllten, unterschriebenen und vollständigen Erklärungsbogen übermitteln (vgl. AtG in § 12b und AtZüV in den §§ 5 und 6).


    Ich kenne es so, dass der OSD hier nicht zuständig ist und auch selber keine Personalausweiskopien anfertigt!


    Alle diese sehr detaillierten Anstrengungen – die in keinster Weise vollständig sind -, sind nicht nur logisch, sondern auch Ganzheitlich.


    Diese - auch international - heute allgemein üblichen Standards von Überprüfungen können in ähnlicher Form auch auf andere Unternehmen oder Einrichtungen (auch Militär- oder Rüstungsindustrie) angewandt werden, die ein besonderes Schutzbedürfnis haben.


    Bemerkung: Insgesamt sehe ich für einen privaten Betreiber einer Einrichtung, der nicht von einer Behörde kontrolliert wird oder weiteren Bestimmungen bezüglich der Überprüfung der Zuverlässigkeit durch die Behörde unterliegt, keinen Bedarf an einer Personalausweiskopie oder anderen Formen der Vervielfältigung hat.


    "Was allerdings erfreulicherweise ziemlich realitätsnah ist, wäre ein Führungszeugnis einzufordern, wenn eine Person für ein Unternehmen Tätigkeiten durchführen soll"!


    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Das behördliche Führungszeugnis ist so eine Sache! Vor ein paar Jahren auf einem Seminar selbst gesehen: Behördliches Führungszeugnis "Kein Eintrag", aber 14 rechtskräftige Verurteilungen in der Vergangenheit. In der Beziehung besteht nach meiner Ansicht parlamentarischer Handlungsbedarf.


    MfG Aufseher

  • Ja vollkommen Richtig, aber eine andere Möglichkeit hat das private Unternehmen, was keiner behördlichen Aufsicht unterliegt, nicht!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Deswegen gibt es ja beim "Führungszeugniss" verschiedene Ausführungen. Des weiteren werden verjährte Taten nicht bzw nur begrenzt im Führungszeugniss geführt, wohl aber bei den entsprechenden Behörden weiterhin die Akten vorgehlten.


    Zu dem Thema Perso. Da sollten die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter entsprechend geschult werden. Denkt da auch daran das bei evtl. folgenden Schäden eine Haftung zwecks Schadensersatz entstehen kann. Da muss dann der verantwortliche MA auch mal hinstehen und mal auch Vorgesetzte darauf hinweisen oder im Zweifelsfall sich durch einen entsprechenden Eintrag im Schichtbericht absichern


    Aber da ist schon wieder eine Baustelle genannt, nämlich Weiterbildung. Egal ob intern oder extern. Manche Weiterbildungen sind nicht mal den Namen Wert.

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