Also ich habe vor ca. 4 Monate eine Sicherheitsfirma gegründet und mich auf Veranstaltungsschutz konzentriert. Bis jetzt habe ich immer leute mit der Sachkundeprüfung genommen aber als ich heute bei der IHK angerufen habe um zu fragen ob ich leute auf einer Veranstaltung ohne die Sachkunde hinstellen kann, hat man mir gesagt das die Leute die bei einer Veranstaltung für mich arbeiten überhaupt nichts brauchen... Wer kann mir konkred sagen was meine Leute bei einer Normalen Veranstaltung brauchen??? Bei einer Disco ist es ja klahr das sie eine Prüfung nach 34a brauchen aber bei einer Veranstaltung ist das wohl anderst.. Kann das sein??? Bitte um euere Meinungen bevor ich jemanden einsetze für denn ich noch strafe zahlen muß. Danke...
das alte Thema wegen der 34a Sachkundeprüfung
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Ich verschieb den Thread mal ins Forum für Veranstaltungsschutz.
hobbs
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Zitat
Bitte um euere Meinungen bevor ich jemanden einsetze für denn ich noch strafe zahlen muß
Meine Meinung, verbrenne Dir mit Deiner doch noch jungen Firma nicht die Finger, und setze Leute ein die alle eine SK haben!Ganz einfach!
In diesem Sinne
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man könnte es aber etwas vereinfachen, wenn er leute mitnimmt, die lediglich eine unterrichtung haben, nicht aber die prüfung...
nur so als kleine anmerkung... -
Zitat
man könnte es aber etwas vereinfachen, wenn er leute mitnimmt, die lediglich eine unterrichtung haben, nicht aber die prüfung...
Oder so...
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leichter gesagt als getan das ich leute mit 34a einstelle aber wie Ihr euch auch selber denken könnt ist das Geld bei einem Start nicht unbedingt im überfluss. Und die Leute die eine Sachkunde haben wollen mehr Geld... Aber reicht es jetzt nur mit Lehrgang oder Nicht??? Habe heute noch einmal mit der IHK gesprochen und die sind sich auch nicht ganz sicher ich soll Morgen noch mal anrufen und mit den Juristen sprechen was sie darüber meinen. Wenn derjenige der bei mir Arbeitet nur eingestelt worden ist um die Karten zu kontrolieren dan braucht er nichts, aber was ist wenn er mit einem Stress bekommt was ist dann??
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Also die Sachkunde brauchen Deine Mitarbeiter in einem Bereich wo sie es mit ständig wechselndem Publikum zutun haben. Also kommt es auf die Veranstaltung an, ob nun Schützenfest oder Betriebsfeier der Karl-Heinz Mustermann GmbH mit nur geladenen Gästen.
Ich würde nicht die IHK fragen sondern das zuständige Ordnungsamt! Da kann man auch einen Diehl machen, so in Richtung 1 Mann mit auf 2 ohne…..
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hi sehe das ähnlich wie meine Vorredner,
also ich würde mich auch mit den lokalen Ordnungsbehörden kurzschliessen(also mit der für die Veranstaltung verantwortlichen)
macht a) nen guten Eindruck! und b) man bewegt sich auf der "sicheren" Seite!Bei uns wir es folgendermassen gehandhabt: Einlass nur mit Sachkunde, alles was mit öffentlichem Raum zu tun hat Sachkunde.
innerhalb der Veranstaltung reicht unseren Ordnungsjungs die Unterrichtung.
noch mal ein kleiner Tipp wegen Geld: Sachkunde und Unterichtung wird auch wenn es die Leuts nicht hören wollen gleich bezahlt...zumindest in bawü weis nicht was die anderen Ländertarife da so hergeben aber beim BDWS unten unter Gastzugang dann user:gast uznd pw: gast findest du sicher mehr und hast evtl eine kleine Argumentationshilfe
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hi.
nach meinem wissen brauchen alle die draussen stehen die sachkunde und alle die drinnen stehen nichts.
genau so an der tür.
es brauchen nur die vor der tür die sachkunde.
die die drinnen sind nicht.hat glaube ich was mit öffentlich rechtlichem raum zu tun.
wenn ich beim fussball bin sehe ich es den leuten ja fast an wer was hat und wer nicht :roll:
cu daniel
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Ich würde niemand ohne SKP einstellen, wenn irgendjemand ohne SKP ein Bock baut, bist du der Leidtragende. Die Leute mit SKP können auch bewusster auf Situationen reagieren.
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Zitat von vanderkarle
Ich würde niemand ohne SKP einstellen, wenn irgendjemand ohne SKP ein Bock baut, bist du der Leidtragende. Die Leute mit SKP können auch bewusster auf Situationen reagieren.
stimmt zwar, daß der chef der "leidtragene" ist, wenn einer ohne SKP mist baut... nur fakt ist auch, daß nur die SKP auch keinen perfekten türsteher hervorbringt... ist nun mal leider so... dazu gehört nämlich noch weitaus mehr als nur das theoretische wissen...
mfg! -
:lol: Hallo Leute ich danke euch für die viele Antworten!!! muß echt sagen das das Forum echt sehr gut ist... ein großer Lob von mir.... PS. weiter so... Danke an alle. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
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Warum denn immer diese Mutmaßungen?
Der Vollzug der Bewachungsverordnung ist Ländersache, dort wird wieder in Regierungsbezirke und in Folge Landkreise bzw. kreisfreie Städte untergliedert - und überall kann es anders sein!Bei der Allianz-Arena in München beispielswesie wurde und wird von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde KEINE Sachkundeprüfung gefordert (Unterrichtung genügt), wie man anlässlich der Fußball-WM2006 das Personal sogar mit behördlicher Duldung mit falschen (!) Sicherheitsausweisen ausstatten und eine total falsche Firmenbezeichnung ("München Security") verwenden durfte - weil es den Herren in Zürich so gefiel...
Es empfiehlt sich daher, eine formelle, schriftliche (!) Auskunft von der ÖRTLICH zuständigen Behörde für jeden Einsatz anzufordern. Kann ja sein, dass der Behördenleiter sauer ist, weil ihm sein Privatparkplatz nicht frei gehalten wurde und daher die Anforderungen wieder hoch schraubte...
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korrekte aussage sec123!!!
aber ihr kennt ja evtl. meinen thread in sachen schmu mit 34a. wenn du also bei einer öffentlichen veranstaltung personal ohne entsprechende ausbildung hinstellst wunder dich nicht wenn dir mal einer ans bein pisst, oder der schuß nach hinten losgeht.
Gruß alatna
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Das ist schon klar, dass man eine gescheite Ausbildung braucht, aber die SKP ist schon mal ein Anfang.
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Grundsätzlich lässt sich dazu sagen, dass für Veranstaltungsschutz die 40- stündige Unterrichtung der IHK genügt. Sicherlich ist es allerdings von Vorteil auch in diesem Bereich Mitarbeiter einzusetzen welche die Sachkundeprüfung bestanden haben (in der Regel einfach besser geschult). Die Sachkundeprüfung wird benötigt bei folgenden Tätigkeiten: 1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, 2. Schutz vor Ladendieben, 3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
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