• Hab da mal ne Frage bzgl. nicht frei verkäuflichen Waffen.
    Ich möchte diverse MA und MA anderer Sicherheitsfirmen im Umgang (Handhabung+Schießen) mit Gewehren ausbilden.
    Und zwar an dem Material, was am wahrscheinlichsten im Ausland zum Einsatz kommt wie M 4, M16 usw.


    Es gibt zwar einen haufen Clone dieser Waffen, ich denke für das Praxisorientierte Training ist das Original Sinnvoller. Dabei braucht es aber kein Vollauto zu sein, es geht mir in erster Linie um Handling, Funktion und ein vernünftiges Schießergebniß.


    Wie und von wem bekommt man für ein Original ein Bedürfnis ausgestellt?
    Ja, BKA ist mir bekannt, leider bekommt man Monate lang keine Antwortmail auf seine Fragen!

  • Verstehe die >Frage nicht ganz.


    - Nicht frei verkäuflich ist noch sehr gelinde ausgedrückt, da gilt das Kriegswaffengesetz.
    - Woher hast Du denn die Ausbildung an diesen Waffen..um andere daran auszubilden?
    - Die im Ausland gebräuchslichste Waffe dieser Art ist das AK
    - Das BKA stellt keine Bedürfnisse aus


    Was um aller Welt habt ihr denn vor???


    ich sehe da keine Chance( hier in D)


    Zur Ausbildung musst Du Deine Leute nach USA oder Israel schicken. Es geht auch in gewissen Ostblockländern noch. Und kaufen kann man sowas wie Vollautomaten auch nicht in einem Laden.


    Ums kurz zu machen : Ein Bedürfniss für eine Kriegswaffe wird Dir hier niemand ausstellen..können!!

  • Wenn ich ins Ausland will, um mich an einem entsprechenden Gerät ausbilden zu lassen, dann geh ich mit 200% Sicherheit nicht zu den Juden nach Israel-die kommen und sind nämlich bei mir ums Eck in der Schweiz!

    Zitat

    - Woher hast Du denn die Ausbildung an diesen Waffen..um andere daran auszubilden?


    Meine Vita wirst Du hier nicht zu lesen bekommen, auch nicht die meiner MA, obwohl der eine oder andere eine ganze Menge vorlegen könnte. Nur soviel: Einer war bei der Security-Police der Army und ist mehr als Fit am M4.


    Da viele von uns "gedient" haben, brauchen wir uns um die Handhabung von G36, MP 5 usw keine Gedanken machen.

    Zitat

    - Die im Ausland gebräuchslichste Waffe dieser Art ist das AK


    Ja, beim Gegner :D


    Im übrigen ist das AK leicht zu bedienen und Störungsunanfällig.
    Das AR 15 hat halt schon seine Tücken, die es zu kennen vermag.


    Was ich vorhabe: Warum soll ich das Wissen meiner MA und meiner Wenigkeit anderen Interessierten vorenthalten, wenn jeder der mal in Israel war, hier in der BRD die Mörderlehrgänge verkauft.
    Sagen wirs mal so:
    Wir wollen uns ein Stück vom Kuchen abschneiden, und seriöses Wissen gegen entsprechende Entlohnung vermitteln.


    Das ist alles.

    sicherheits-agentur-geillinger.de

    Einmal editiert, zuletzt von SAH ()

  • Zitat von SAH


    Wie und von wem bekommt man für ein Original ein Bedürfnis ausgestellt?
    Ja, BKA ist mir bekannt, leider bekommt man Monate lang keine Antwortmail auf seine Fragen!


    Moin,
    Bedürfnis bekommst Du gar nicht ausgestellt, das musst Du der für Dich zuständigen Behörde gegenüber nachweisen, dann brauchst Du noch die entsprechende Sachkunde, nämlich die für Langwaffen, und dann kriegst Du die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis. Naja, oder eben auch nicht, wenn das Bedürfnis nämlich nicht anerkannt werden sollte, die Entscheidung liegt beim Amt, kann aber gebenenfalls durch die Instanzen durch eingeklagt werden.
    Vollautomaten brauchen`s nicht nur nicht sein, die werdens auch nicht sein, denn die würden schlicht unters KWKG fallen, und wären dann nur mit Sondergenehmigung zu kriegen und die kriegst Du nicht. Anscheinsparagraph ist mit neuem WaffG weggefallen, wird aber teilweise wieder versucht hintenrum einzuführen (wie man hört, mir ist noch nichts dergl. passiert, aber ich habs auch nicht so sonderlich mit Langwaffen, letzteres ist also mehr Hörensagen *zugeb*).
    Also einfach mal auf dem Amt aufschlagen, ganz unbefangen die Pläne äussern und die Reaktion abwarten. :) Und nicht vergessen: Hier bitte posten, ob`s geklappt hat. Ich kenne zwar einen, bei dem es funktioniert hat, aber mich würde interessieren, ob es da noch mehr von gibt. :)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • @BigBlock:Das Waffegesetz ist mir schon nicht neu.Ich habe dort auch schon vorgefühlt in die Richtung.Ich könnte auch den ein oder anderen Clone bekommen(auch die, die nur Sammler und Jäger erweben können), aber ich denke mit nem "Original" besser dazustehen. Kommt halt wohl besser als einem an einem Plakiat zu erklären wie es funktioniert.
    Z.B. gibt es eine MP 5 SF, aber halt nicht auf dem "normalen" Deutschen Markt, es sei denn, man bekommt die Erwerbserlaubniß dafür.
    Mit einem OA z.B. käme ich mir halt nicht richtig Ehrlich vor. Ist schwer zu beschreiben was ich sagen will,vielleicht kommt mein Vergleich mit den Mopeds dem Nahe:
    Wenn ich mit ner Kawa rennen fahren soll, macht es dann Sinn mit der Ducati zu trainieren?

  • Mache es doch einfach im Ausland, wo es erlaubt ist, wie bsw in CZ oder CH mit Partnerunternehmen, oder zusammen mit einem Schießstand. Die können auch legal die Hardware zur Verfügung stellen.
    Eine andere Möglichkeit wäre eine Zusammenarbeit mit der US-Army in D. Aber das ist schwieriger.

  • Ach ja, ein Bekannter von mir, Joournalist und Waffensammler, hat eine legale, normale MP5 auf WBK. Leider gibst nur eine genehmigte davon in D. Er hat auch andere, von Dir angesprochene Waffen legal und macht auch Lehrgänge mit denen in Hamburg. Aber Combatschiessen ist immer ein rechtliches Problem in D.
    Nein, es ist nicht der A.S.

  • Zitat von SAH

    Ist schwer zu beschreiben was ich sagen will,vielleicht kommt mein Vergleich mit den Mopeds dem Nahe:
    Wenn ich mit ner Kawa rennen fahren soll, macht es dann Sinn mit der Ducati zu trainieren?


    Du brauchst auch keine Ducati, aber wenn die deutsche Strassenverkehrsordnung Blinker vorschreibt, brauchst Du halt ne Kawa mit Blinkern. Analog dazu ist´s mit den Waffen: Du kannst Dir schon ein Original holen, nur wirst Du keine Genehmigung für eine vollautomatische Waffe kriegen, Du kannst also den Importeur oder den Hersteller nach einer halbautomatischen Version fragen, aber die muss es nicht unbedingt geben, weil das mitunter wirtschaftlich keinen Sinn für den Hersteller macht, nur für den deutschen Markt ein paar Einzelstücke zu entwickeln, wenn die Serie im Zehntausenderbereich fabriziert wird. In die Lücke stossen halt ein paar deutsche Klonbauer vor.
    Und über Sinn, Verzeihung, debattiere ich bei dem Thema nun gleich gar nicht. ;)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Zitat

    Aber Combatschiessen ist immer ein rechtliches Problem in D.


    ...aber nur, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält. Und das fängt bei den Personen an, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen müssen.


    Das mit CH habe ich mir auch schon überlegt. Ich will aber Geld verdienen, bis ich drüben die Stände/Platz und den Mann/Firma vor Ort bezahlt habe, ist die Marche weg!


    Alles nicht so Einfach.


    Zitat

    nach einer halbautomatischen Version fragen, aber die muss es nicht unbedingt geben, weil das mitunter wirtschaftlich keinen Sinn für den Hersteller macht, nur für den deutschen Markt ein paar Einzelstücke zu entwickeln, wenn die Serie im Zehntausenderbereich fabriziert wird.


    Griffstück von Vollauto auf Halbauto umtauschen, kein Problem. Gerade bei HK ist das kein Problem, falls die das wollen.

  • Grundsätzlich gibt es in Deutschland nach dem WaffG keine Möglichkeit vollautomatische Waffen zu erwerben. Einzige Ausnahme wäre eine eine rote WBK. Unabhängig davon, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass eine Erlaubnisbehörde einen Voreintrag dafür erstellen würde, wäre dann die Waffe nur im Erlaubniszweck einsetzbar. Also Jagdwaffe auf Jagdschein-WBK zur Jagd aber nicht zum nichtjagdlichen Sportschießen, Sportwaffe auf Sportschützen-WBK zum Sportschießen aber nicht zur Bewachung von Bundeswehrkasernen usw. Folglich wäre eine Sammelwaffe auf Sammel-WBK zum Sammeln und nicht zur Ausbildung in Deutschland für im Ausland zum Einsatz kommender Waffen.


    Zitat

    Griffstück von Vollauto auf Halbauto umtauschen, kein Problem. Gerade bei HK ist das kein Problem,


    Doch es ist ein Problem. Umbauten oder Klone derer es nach der Novellierung des WaffG reichlich gibt, müssen so gebaut sein, dass ein Rückbau auf Vollautomatik unmöglich ist, sonst gibt es keinen BKA-Bescheid.


    Zitat

    Das Waffegesetz ist mir schon nicht neu.


    Daran habe ich ernsthafte Zweifel.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat

    Daran habe ich ernsthafte Zweifel


    was bist Du eigentlich immer für ein Klugsch....er? :evil:
    Geht nicht gibts nicht, den Spruch sollte sogar jemand wie Du kennen!
    Wenn mir die zuständige Behörde die Waffe zu einem bestimmten Zweck einträgt, dann ist es so!!!Die können bekannter maßen Ausnahmen (und die bestimmen die REGEL) machen.


    Wenn Du so allwisssend bist erklär mir mal die Einträge von Klaus?!
    Entweder bist Du es eben nicht, oder Du behauptest folglich Klaus wäre ein Lügner!


    Eigentlich habe ich mal wieder auf einen guten Tip spekuliert mit meiner Frage.Viel kommt da wohl nicht raus. Muß halt wie immer meine Anliegen im Alleingang bewältigen. Und ich darf dazu sagen, dass ich immer das bekommen habe was ich wollte, auch wenn man mir in Gewissen Foren im Vorfeld schon erklärt hat, dass ich scheitern werde.

  • Zitat

    Wenn Du so allwisssend bist erklär mir mal die Einträge von Klaus?!


    Eintrag (Singular). Habe ich erklärt. Folglich: Lerne Lesen.


    Zitat

    Wenn mir die zuständige Behörde die Waffe zu einem bestimmten Zweck einträgt, dann ist es so!!!Die können bekannter maßen Ausnahmen (und die bestimmen die REGEL) machen.


    Ja, nee, is' klar. Die Regeln bestimmen sie eben nicht, sondern der Gesetzgeber (WaffG) bzw. die Ministerialbürokratie (WaffV) Theoretisch könnte die zuständige Behörde auch eine F1 Fahrzeug als Fahrschulfahrzeug zulassen.

    --
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    Dagobert Lindlau

  • Nachtrag: Ich kenne mehrere Fälle wo die zuständige Behörde nicht gesetzeskonform Voreinträge bzw. Einträge in die WBK vorgenommen hat und bei späteren Überprüfungen diese als rechtswidrig eingestuft wurden. Waffen wurden ersatzlos beschlagnahmt, der Besitzer blieb zu mindestens wg. Verbotsirrtums straffrei.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Es geht ja nur darum, es vorher mal abgecheckt zu haben. Wenn ich den Klon mal habe, brauch ich nicht mehr anzukommen um dann noch nen "Original" zu beantragen!


    Wenn sich nichts ergibt, wird der Klon,wie ich Dir geschrieben habe, gekauft.

  • Also erstmal habe ich immer noch nicht begriffen auf was SAH eigentlich hinauswill. Seinen Angaben nach will er sein Wissen und das seiner Mitarbeiter anderen zur Verfügung stellen. Aber wem den.??? Nur weil man bissi bei der Bundeswehr rumgehüpft ist kann man doch nicht andere" Interessierte" an ausländischen Sturmgewehren ausbilden. Wenn er Contractor werden will kann ich jetzt schon mit Sicherheit sagen abhaken. Mag ja sein dass bei SAH diverse Leut arbeiten auch wenn mir der Truppenteil Secret Police unbekannt ist. Ist ja auch logisch sonst wäre es ja nicht mehr secret!
    Außerdem was soll der Begriff "Mörderlehrgänge" ?? Was glaubst Du denn wozu man Schußwaffen herstellt?? und vor allem solche auf die Du so scharf bist?? Einzig und allein aus dem Grund nämlich seinem Gegenüber den Brustkorb zu perforieren. Also was soll der Quatsch. Wenn Du killen willst geh zu Legion. Es gibt kein sportliches Schießen mit M16.


    Was die rote WBK usw. betrifft hat ( so schwer mir das auch fällt) Eugene völlig recht.und zwar von Anfang bis Ende. Außerdem kann auch nicht jeder irgendetwas sammeln was er will. Glaube da muss auch ein Fachgutachten erstellt werden und die Auflagen sind enorm. Dazu kommt, selbst wenn man alles sammeln darf, Munition gibt´s dafür keine. Nie und Nimmer!!


    Vielleicht sagt uns SAH ja noch was er eigentlich will. Dann bekommt er vielleicht auch genauere Antworten 8)


  • Soweit ich es verstanden habe, möchte er schlicht Kurse geben, für Leute, die glauben, sie könnten die Leute von Blackwater ersetzen. Soweit so schlecht.
    Ergo will er wohl M16 und dergl., diese in Originalausführung aber nur, wie ichs verstanden habe, als Halbautomaten. Wär IMHO dann kein Problem, wenn ihm das Amt dieses Bedürfnis abnimmt und die Voreinträge rausrückt. Als Vollautomaten wird er sie IMHO schlicht nicht kriegen, aber um Vollautomaten geht es SAH glaub ich auch gar nicht. Kurz gesagt, seh ich die Probleme auf zwei Ebenen: Die erste wäre den Voreintrag rechtmässig zu kriegen, das ist aber für Halbautomaten auf dem Amt und nicht beim BKA zu klären (Ich kenne einen, der sowas schon gemacht hat, das wurde sogar vom Arbeitsamt bezuschusst, über den Sinn kann man natürlich streiten, aber wie SAH schon sagte, will er ja nur ein Stückchen vom Kuchen, das ist zumindest ein offener und ehrlicher Standpunkt), könnte aber möglich sein.
    Das zweite Problem dürfte sein, dass nicht jeder Hersteller Halbautomatenversionen seiner vollautomatischen Verkaufsschlager im Programm haben muss, dass weiss ich aber nicht genau, wer wie wo was herstellt und vertreibt.


    Im Übrigen gibt es sportliches Schiessen mit halbautomatischen Langwaffen, nennt sich dann Büchsen-IPSC. :)


    So, und jetzt darf mich SAH gern korrigieren, wenn ich falsch lag und jeder andere, wenn ich sonst unrecht hab. ;)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Zitat

    Truppenteil Secret Police


    ...hab ich das wirklich geschrieben?
    Sol natürlich Security Police heißen!
    Sorry

  • Zitat

    So, und jetzt darf mich SAH gern korrigieren, wenn ich falsch lag und jeder andere, wenn ich sonst unrecht hab


    Endlich einer, der es verstanden hat auf was ich abziele.
    Es scheint in diesen Reihen doch viele Neinsager mit evt. vielen negativen Erfahrungen in diesem Bereich zu geben.
    Aber es ist nicht überall so, wenn man Zuverlässig ist, und es glaubhaft begründen kann, bin ich überzeugt, dass mein Vorhaben gelingen kann.
    Werde berichten.


    Zu Eddie: Nein, ich habe kein Intersse an einem PMC. Soll aber Leute geben die das haben, und die wollen ggf. vor dem Auftrag mal das entsprechende Arbeitsgerät in der Hand gehabt und damit geschossen haben. Darauf will ich raus.

  • SAH:
    Es tut mir leid, aber wenn ich die Beiträge hier lese, dann wage ich zu bezweifeln, daß Du jemals an Aufträge kommst bei denen Du solche Waffen benötigtst.


    Nichts für ungut, aber es hört sich alles sehr unprofessionel an.


    Jörg

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